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5. Abschnitt - Legalisierte Müllgeschäfte?


Logistisches

Der Kreistag Delitzsch hat zu seiner Sitzung am 03. November 2004 die Gründung der Dienstleistungs- und Rekultivierungsgesellschaft des Landkreises Delitzsch mbH beschlossen. Diese wird eine 100%ige Tochterfirma der Kreiswerke Delitzsch sein.

Der Aufsichtsrat der ENEBA mbH hat am 20.09.2004 dieser Neugründung zugestimmt. Der Aufsichtsrat der ENEBA mbH wird im Rahmen des bestehenden Beherrschungsvertrages auch die Aufgaben und Befugnisse zur Kontrolle dieses Tochterunternehmens der Kreiswerke Delitzsch GmbH wahrnehmen.
heißt es in der Begründung zur Beschlussvorlage des Kreistages. Weiterhin wird darin folgendes angeführt:

Die Kreiswerke Delitzsch GmbH hat mit den Pachtverträgen zu den Deponien Lissa und Spröda vom 29. November 1993 rückwirkend die Verpflichtung übernommen, beide vor Beendigung des Pachtverhältnisses abzuschließen und zu rekultivieren. Auch nach Beendigung des Pachtverhältnisses sind alle notwendigen Nachsorgemaßnahmen, die für den geordneten Abschluss der Deponien erforderlich sind, durch die Kreiswerke Delitzsch GmbH zu treffen. Dazu hat der Pächter für die zu erbringenden Sanierungs- und Nachsorgemaßnahmen Rückstellungen zu bilden.

Mit dem Inkrafttreten des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes am 01.09.1993 war es dem Landkreis möglich, Gebühren für die Bereitstellung und Nutzung der öffentlichen Abfallentsorgung zu erheben.

Für die Ablagerungen von Abfällen wurden dem Landkreis durch die Kreiswerke Delitzsch GmbH Deponieentgelte berechnet, die in die Gebührenkalkulation zur Berechnung der o.g. Gebühren einfließen. In den in Rechnung gestellten Deponieentgelten sind wiederum Rückstellungen für die Sanierung und Rekultivierung enthalten.

Für alle Abfälle, die vor dem Stichtag 01. September 1993 auf Deponien abgelagert worden, und für die somit keine Rückstellungen gebildet werden konnten, hat der Freistaat ein Fördermittelprogramm aufgelegt, das die Sanierung dieser Altablagerungen mit einem Fördermittelsatz von bis zu 75 v.H. ermöglicht.

Gemeinsam mit dem Zuwendungsgeber, dem Regierungspräsidium Leipzig, wurde daher geprüft, wie die bei den Kreiswerken Delitzsch GmbH ab 01. September 1993 zur Sanierung der Deponien Spröda und Lissa angesammelten Rückstellungen einerseits, die möglichen Fördermittel zur Sanierung der Altablagerungen andererseits zusammengeführt werden können. Dabei sind die Vorschriften der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen der Abfallwirtschaft im Freistaat Sachsen vom 17. Dezember 2001 und die der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 18. März 2003 zu beachten.

Im Ergebnis dieser Prüfung ist die Gründung einer Tochter der Kreiswerke Delitzsch GmbH zur Sanierung der Deponien Spröda und Lissa angeraten. Insbesondere werden die Vorschriften des § 97 (1) der SächsGemO erfüllt, da der öffentliche Zweck, Sanierung und Rekultivierung von Altlasten, erfüllt ist, durch das Unternehmen die Leistungsfähigkeit der Kommune nicht berührt ist, da keinerlei finanzielle Verpflichtung von der Kommune eingegangen wird und durch die vorhandenen Rückstellungen die Sanierung nicht besser und wirtschaftlicher durch einen privaten Dritten erfüllt werden kann. …

Bereits mehrfach kam es in den letzten beiden Jahren zu Bränden in den Anlagen der Kreiswerke Delitzsch, die sich mit den dargestellten Umschlag- und Beseitigungsprozessen beschäftigen. Stellvertretend für die insgesamt 6 Brandereignisse sollen hier zwei erwähnt werden.

Es ging zu keinem Zeitpunkt des Brandes eine Gefährdung der Bevölkerung und Umwelt aus“ tönte es danach gebetsmühlenhaft aus der zuständigen Behörde des Landratsamtes und von Betreiberseite.

August 2002 - Brand in Delitzsch Südwest August 2002 - Löscharbeiten in Delitzsch Südwest
Großbrand in der „Verwertungsanlage“ in Delitzsch Südwest im August 2002. Fotos: Manfred Lüttich

Sommer 2002 - Löscharbeiten auf der Deponie Spröda Sommer 2002 - Löscharbeiten auf der Deponie Spröda
Kunststoffballen brannten im Sommer 2002 auf der Deponie Spröda. Fotos: Manfred Lüttich

Diese Dokumentation wird zu gegebener Zeit fortgesetzt.
Hinweis: Fast alle bildlichen Darstellungen dieser Abhandlung können auch durch ausreichend Filmmaterial untermauert werden. Etliche Aufnahmen wurden uns anonym übersandt.


Das Zauberwort heißt Stoffstrommanagement

von Dietmar Mieth

Zur Orientierung

Die Wortcreation Stoffstrommanagement, angewandt im Entsorgungsbereich, beschreibt das zielgerichtete, koordinierte bzw. planmäßige Lenken von Abfallströmen. Es wird beispielsweise durch entsprechende und dafür gut entlohnte Berater der teilkommunalen Entsorgungsunternehmen, die gleichzeitig auch starke Anteilseigner sein können, in der betreffenden Kommune installiert und salonfähig gemacht. Diese Berater sind allem Anschein nach auch gleichzeitig immer Interessenvertreter großer Ver- und Entsorgungskonzerne.

Das Hineinlenken großer Abfallmengen in die jeweilige Region geht immer mit einer Verschlechterung der Lebensqualität der Bevölkerung und billigend in Kauf genommener Umweltgefährdung einher.

In Ostdeutschland wurden durch diese Vorgehensweise seit Beginn der 90’ger Jahre die billigsten Abfallbeseitigungen vollzogen: Das Verbringen des vorher europa- und deutschlandweit herangeholten Mülls in ehemalige Tagebaulöcher und andere bereits vorhandene Deponien, die keinerlei Untergrundabdichtungen aufwiesen. Hier sind die Deponierungskosten mit Abstand am niedrigsten. In Lochau beispielsweise würde eine Tonne Müll zu entsorgen zwischen 20 und 55 € kosten. In NRW kostet die Deponierung einer Tonne Müll zwischen 70 und 240 €, in Hessen zwischen 60 und 220 € und in Bayern und Baden-Württemberg bis zu 300 € pro Tonne. Tatsache ist, dass es in vielen anderen Ländern der EU auch noch staatliche Deponiegebühren gibt. In Holland werden beispiels-weise Kosten in Höhe von 60 €/Tonne, in Belgien 4-22 €/Tonne und in Italien 10-25 €/Tonne Müll staatlicherseits eingefordert, die zu den Deponierungskosten hinzukommen.

Eigentlich verbieten die meisten Deponie-Betriebsgenehmigungen die Beseitigung ausländischen Mülls in Deutschland. Doch auch dafür gibt es eine Lösung: „Müllwäsche“. In der Nähe der meisten Deponien wurden Sortieranlagen gebaut. Diese wiederum dürfen nach gültigen gesetzlichen Regularien ausländischen Müll zur Verwertung annehmen. Der Restmüll, der nach einem eventuell durchgeführten Sortierprozedere übrig bleibt, ist dann natürlich kein ausländischer Müll mehr - Er ist nun „deutscher“ Müll geworden und darf somit ganz offiziell deponiert werden.

Die nicht nach neuer Technischer Anleitung Siedlungsabfall ertüchtigten Deponien Deutschlands werden ab 01.06.2005 schließen müssen und bis dahin durch diese Art der billigsten Abfallverbringung vollständig ausgelastet werden. Es bestätigt sich immer öfter, dass die für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Sanierung und Rekultivierung der Deponiekörper angegebenen Rückstellungen der Deponiebetreiber nicht ausreichen. Es werden Rekultivierungsgesellschaften, die meist 100-prozentige Tochtergesellschaften der Deponiebetrieberfirmen sind, gegründet. Diese erhalten dann entsprechende Landesfördermittel, die zweckgebunden zur Deponienachsorge eingesetzt werden müssen. Begründet wird der entsprechende Fördermittelbedarf mit dem Vorhandensein von Altablagerungen, also Ablagerungen auf Deponien, die vor dem Inkrafttreten des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes am 01.09.1993 entstanden waren und durch diesen Umstand mit einem Fördermittelsatz von bis zu 75 v.H. unterstützt werden können. Diese Landesfördermittel werden letztendlich durch Steuereinnahmen gebildet.

Auch ist die so entstandene bzw. entstehende Abhängigkeit des Auslandes als entscheidendes Kriterium für das auf diese Art durchgeführte Stoffstrommanagement zu nennen. Die deutschlandweit geplanten und im Bau befindlichen Müllverbrennungsanlagen sind völlig überdimensioniert.
Hinzu kommt, dass das Aufkommen unseres inländischen Hausmülls im Laufe der letzten 10 Jahre drastisch gesunken ist. Der ausländische Müll kommt somit den hiesigen Kraftwerksbetreibern gelegen. Der Abfallstrom wird auch nach der Schließung der deutschen Deponien in Gang gehalten.

Denn Planung, Bau und Betrieb dieser Anlagen versprechen Mülliardengewinne – Je größer, desto viel versprechender. Das Risiko trägt fast ausschließlich die durch Entsorgungsverträge eingebundene und somit geknebelte Kommune und damit letztendlich der Bürger. Über Jahrzehnte laufende Verträge halten mit so genannten Gleitklauseln im Gebührenbereich die Unternehmung überaus gewinnträchtig – die sprichwörtliche Lizenz zum Gelddrucken ist damit besiegelt.

Als Ziel des Stoffstrommanagement kann somit die langfristige Gewinnmaximierung der im Hintergrund agierenden Globalplayer, also jener Konzerne, die durch ihre Beteiligungen an fast jedweden teilkommunalen Ver- und Entsorgungsunternehmen den Markt territorial unter sich aufgeteilt haben, genannt werden.
Die „nachhaltige Landschaftspflege“ in der jeweiligen Region wird durch so genannte Berater, die auch in Form von privaten Gesellschaftern in diesen teilkommunalen Firmen auftreten können, vollbracht.
Mit diesem Netzwerk werden die politischen Landschaften unauffällig gepflegt und somit für den Bedarfsfall gefügig gehalten. Die Konzerninteressen werden damit leicht bis in die kleinsten politischen und pseudodemokratischen Ebenen hineininjiziert.

Die so entstandene Nähe zwischen Politik und Wirtschaft - dem Verschmelzen Beider - vernichtet jegliche Unabhängigkeit von politischen Entscheidungsträgern.
Großprojekten, wie beispielsweise Müllverbrennungsanlagen, Biomassekraftwerken, zentralen Deponien sowie den dazugehörigen Infrastrukturmaßnahmen wird durch die Vergabe von Aufsichtsratsposten an handverlesene Kommunalpolitiker ein ungehindertes Durchgleiten der Antragstellungen durch alle behördlichen Genehmigungsinstanzen verschafft.

Zschepen im Januar 2005


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