LesermeinungDas ZeitungsgerichtHaben Sie sich nach dem Lesen des Artikels "Schweres Geschütz der Kreiswerke gegen Widersacher" auch die Frage gestellt, wer eigentlich den Gerichtsprozeß gewonnen hat? Zwei Klagepunkte wurden seitens der Kreiswerke Delitzsch gegen Herrn Dietmar M. mit dem Streitwert von 20.000 € erhoben. Auf Klageseite waren Herr Dr. Buder (Geschäftsführer der Kreiswerke), Herr Dr. Haupt (dieser hält als privater Gesellschafter 45% direkte und indirekte Anteile an den Kreiswerken) und sein Möchengladbacher Rechtsanwalt, Herr Rohrig, vertreten. Herr Dietmar M. wurde durch seinen Dresdner Rechtsanwalt, Herrn Lothar Hermes, vertreten. Die Klageseite verlangte im ersten Klagepunkt von Herrn Dietmar M. eine Unterlassungserklärung der Behauptung, dass in der Werkhalle des ehemaligen Ziehwerkes Delitzsch und des ehem. Hellweg-Baumarktes Abfälle ohne Genehmigung von den Kreiswerken abgelagert wurden. Zur Bemerkung: Die Kreiswerke lagerten ab Ende Oktober 2002 etwa 20.000 Kubikmeter Kunststoffabfälle, Filze, Schaumstoffe usw. in diesen Hallen ab. Bei einer Besichtigung der Gegebenheiten im ehem. Ziehwerk wurde durch den Stadtratsabgeordneten, Herrn D. Schmidt, eine Temperatur des eingelagerten Materials von 56,75 Grad Celsius an einem Meßpunkt abgelesen. Die schriftliche Genehmigung für die Einlagerung dieser Stoffe erfolgte aber erst am 4.4.2003 durch das Regierungspräsidium Leipzig obwohl bereits Ende Oktober des Vorjahres eingelagert wurde (siehe hierzu "Meine Meinung" von Klaus Staubert vom 6.8.2003). Das Gericht konnte nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage nicht feststellen, ob die Lagerung des Materials vor Erteilung der Genehmigung zulässig war oder nicht. Es wurde allerdings protokollarisch festgehalten, dass die Lagerung zuvor ohne schriftliche Genehmigung erfolgt war. Da die Hallen zwischenzeitlich geleert sind und die folgende Unterlassungserklärung keine Rückschlüsse auf die Recht- oder Unrechtmäßigkeit der Ablagerung vor der Genehmigung zuläßt, gab Herr Dietmar M. zu Protokoll: Ich werde es in Zukunft unterlassen, in der Öffentlichkeit schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise die Behauptung aufzustellen, die Klägerin lagere in der Halle des ehem. Ziehwerkes in Delitzsch sowie in der Halle des ehem. Baumarktes Hellweg unerlaubt Abfälle ab. Er hatte mit dieser Erklärung kein Problem, da die Kreiswerke dort keine Ablagerung mehr vollziehen. Ungeklärt bleibt weiterhin, ob Herr Dietmar M. behaupten darf, ob Abfälle ohne Genehmigung abgelagert wurden. Der zweite Klagepunkt sollte Herrn Dietmar M. dazu verurteilen, es zu unterlassen, insbesondere in der Öffentlichkeit die Behauptung aufzustellen, dass die Kreiswerke auf der von ihr betriebenen Deponie Spröda unerlaubt Abfälle ablagern, die als DSD-Abfälle den grünen Punkt tragen und nicht abgelagert werden dürften, sondern wiederverwertet werden müßten. Da der Beklagte diese Behauptung lt. Richter Herrn Quakernack, nachweislich niemals geäußert hat, empfahl er der Klageseite diesen Punkt fallen zu lassen. Dies tat sie auch. Dass Herr Dietmar M. grundsätzlich den Rechtsstreit gewonnen hat, ist unbestritten. Die außergerichtlichen Kosten haben die Kreiswerke selbst zu tragen. Desweiteren müssen die Kreiswerke 75 % und Herr Dietmar M. nur 25 % der Gerichtskosten tragen. Erstaunlich ist, wie wichtig von der Klageseite diese Verhandlung genommen wurde. Der Rechtsanwalt, Herr Dr. Haupt, nahm persönlich daran teil und stellte somit den zweiten Juristen auf dieser Seite dar. Letztendlich bezahlen die Bürger des Kreises Delitzsch die von den teilkommunalen Kreiswerken erzeugten Kosten für dieses meines Erachtens sinnlose Verfahren. Auch die Justiziarin des Landratsamtes, Frau Stoye, war unter den anwesenden Gästen. Damit wird mir als Steuerzahler die politische Tragweite des Verfahrens bewußt. Als die Fraktionsvorsitzende der CDU im Stadtrat, Frau Marlis Fischer, die übrigens im Gesundheitsamt des Landratsamtes beschäftigt ist, am 21.08.2003 ihre Lesermeinung zum Besten gab, war es für mich vollends klar, dass hier der personifizierten Gegnerschaft der Delitzscher Müll-Lobby, Herrn Dietmar M., ein Maulkorb verpaßt werden sollte. Ihr Urteil beruht nur auf Einseitigkeit. Sie spricht von Menschenwürde und persönlicher Ehre und schlägt damit ins Gesicht eines engagierten Bürgers, für den die Delitzscher Demokratie in ein Desaster abzurutschen droht. Übrigens... Allen Uneingeweihten sei hiermit der Name von Dietmar M. aus Zschepen genannt: Es handelt sich hierbei um Dietmar Mieth. Er ist Landwirt und ist mittlerweile auf die wahren Beweggründe für das Durchboxen der drei Delitzscher "Müllverbrennungsanlagen" gestoßen. Roland Hadrych, 24.08.2003 |