Dass die Auseinandersetzung zwischen Befürwortern und Gegnern der Müllverbrennung nicht mehr auf fachlicher, sondern inzwischen auf juristischer Ebene geführt wird, das ist an sich schon bedenklich. Doch noch mehr Fragen wirft der jüngste Maulkorb-Erlass auf, den die Delitzscher Kreiswerke als einem der Protagonisten im Delitzscher Müllverbrennungsgeschäft ihrem ärgsten Widersacher jetzt vom Landgericht auferlegen ließen. Erst ein halbes Jahr, nachdem das Unternehmen aufgrund eines Brandes in seiner Recyclinganlage in Delitzsch-Südwest seine Abfallvorräte an andere Orte auslagerte, hatten die Kreiswerke die offizielle Genehmigung dafür in der Tasche. Dass das so lange dauerte, ist unmöglich den Kreiswerken zuzuschreiben. Allerdings darf sich dort dann auch niemand wundern, dass bis zur Erteilung dieser Zustimmung der Vorwurf der illegalen Müllablagerung im Raume stand. Schließlich kann ich mich auch nicht ohne Führerschein ans Steuer eines Autos setzen und bei der nächsten Polizeikontrolle mich damit rechtfertigen, dass ich schon zur Fahrschule angemeldet bin und in einem halben Jahr meine Fahrprüfung ablegen werde.
LVZ, 06.08.2003