Tatsache ist, dass das Institut für Kommunalwirtschaft an den KWD sowie deren Konzernmutter ENEBA mit insgesamt 45 % Geschäftsanteilen beteiligt ist.
Offenbar gab es bereits seit dem Jahr 1993 Beratungsverträge zwischen dem IKW und diesen beiden genannten Gesellschaften, wonach jährlich jeweils 280.000 DM Beratungshonorar an die IKW bezahlt wurde (vgl. Ermittlungsbericht der KD Nürnberg in dem Verfahren 700 Js 68318/99, Bl. 2584 d.A., Anlage 1).
Tatsache ist, dass es seit 1996 Beratungsverträge zwischen dem IKW und den Fa. L & C Steinmüller sowie Babcock Borsig gegeben hat. Zunächst mit der Fa. L & C Steinmüller bis 1999, dieser Beratungsvertrag wurde nach Übernahme dieser Fa. durch den Babcock Borsig Konzern mit dessen neugegründeter Tochter BBP Environment fortgesetzt. Auch diese Verträge füge ich Ihnen als Anlagen 2 und 3 bei.
Gegenstand dieses Beratungsvertrages sind die Wahrnehmung der Interessen der L & C Steinmüller, später Babcock Steinmüller Gummersbach für bestimmte Geschäfte im Inland oder im Ausland; vgl. Ziff. 1.1 des Vertrages. Die Berater (IKW) verpflichten sich zur ausschließlichen Zusammenarbeit mit der L & C Steinmüller / BSG mit in der Anlage zu dem Vertrag näher bezeichneten Geschäften vgl. Ziff. 2.1 des Vertrages.
Dabei handelte es sich jeweils um Abfallbehandlungsanlagen in 3 Regionen bzw. Landkreisen:
Dies waren:
- Raum Leipzig, Kreiswerke Delitzsch,
- Landkreis Zwickau, Entsorgungsgesellschaft Zwickau
- Landkreis Ostvorpommern, Ver- und Entsorgungsgesellschaft VEO
An allen genannten privatrechtlichen Gesellschaften ist das IKW mit 45 bis 50% beteiligt (Auszug aus Geschäftsdarstellung der IKW, Anlage 4)
Gemäß der Neufassung des Beratervertrages zwischen dem IKW und Babcock Steinmüller Gummersbach vom 30.09.1999 bzw. 11.10.1999 wurde als Honorar für die Jahre 2000 / 2001 ein Pauschalbetrag von 200.000 DM vereinbart, für das Jahr 1999 wurde das Pauschalhonorar mit 100.000 DM vereinbart, vgl. § 3 Ziff. 1 des Vertrages.
Gleichzeitig wird ein zusätzliches Erfolgshonorar i.H.v. 1% des Auftragswertes bei Zustandekommen eines konkreten Auftrages mit den genannten Gesellschaften vereinbart, § 3 Ziff. 1 des Vertrages.
Im Jahr 1999 hat eine Auftragserteilung für die Errichtung der Reststoffsortieranlage in Delitzsch an die Fa. Steinmüller stattgefunden, der Auftragswert betrug 14 Mio. DM netto. Das Angebot der Fa. Vecoplan/St. Egidien lag hingegen um 3 Mio. DM niedriger (wurde bereits vorgelegt). Mit der Auswertung der Angebote war wen wundert es noch die IKW beauftragt (vgl. Anlage 5).
Aufgrund der Auftragserteilung an L & C Steinmüller durfte sich die IKW über ein weiteres Honorar in Höhe von knapp 140.000 DM (1% des Auftragswertes) freuen.
Abgerechnet wurden für das Projekt Reststoffsortieranlage Delitzsch-Südwest möglicherweise sogar 15,8 Mio. DM, wie aus mir zugegangenen Unterlagen ersichtlich ist.