Hintergrundinformationen zum Entsorgungsbetrieb S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH Pohritzsch |
Der seit Monaten schwelende Konflikt zwischen der S.D.R. und Bewohnern der benachbarten Eigenheimsiedlung ist weiterhin nicht gelöst. Die betroffenen Bürger werden seit Jahren vom Abfallentsorgungsbetrieb S.D.R. auf unterschiedliche Weise belästigt. Ihrer Meinung nach ist der Standort, auf dem S.D.R. mittlerweile 160.000 t/a Problemabfälle verarbeitet, dafür völlig ungeeignet.
(LVZ vom
22./23.09.07 +
20./21.10.07
)
Deshalb ist es erforderlich, einerseits die Genehmigungspraxis, die zu den relevanten Bescheiden geführt hat, und andererseits das technologische Regime, nach dem S.D.R. mittels Immobilisierung die überwiegende Menge der angelieferten Abfälle behandelt, näher zu untersuchen.
Besonderheiten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
Die Niederlage, die S.D.R. als (federführender) Antragsteller im Jahre 2004 gemeinsam mit der Fa. Bodensanierung Franken GmbH auf Grund des konstruktiven Widerstandes der Bevölkerung bei einen analogen Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit in Bayern erlitten hatte (Immobilisierungsanlage in Markt Taschendorf/Bayern), war für S.D.R. höchstwahrscheinlich ein Grund dafür, ab 2005 darauf hinzuwirken, dass zukünftig die diesbezüglichen Genehmigungsverfahren konsequent unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Das RP Leipzig folgte offenbar diesem ausdrücklichem Wunsch von S.D.R. und hat das Genehmigungsverfahren zum Standort Pohritzsch ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Natürlich kann man Verständnis dafür aufbringen, dass das Management von S.D.R. sein Unternehmen mit einem vorbildlichen Image ausstatten möchte. Dies ist völlig legitim, wenn es sich hierbei um unverbindliche Präsentationen oder um Prospektaussagen zu Werbezwecken handelt. Wenn dagegen Genehmigungsanträge gestellt werden, müssen alle relevanten Sachverhalte, die im Hinblick auf die gesetzeskonforme Genehmigungsfähigkeit von Bedeutung sind, umfassend und lückenlos aufgeführt werden, wobei insbesondere die problembehafteten Aspekte nicht verschwiegen werden dürfen.
Die uns vorliegenden diesbezüglichen Genehmigungsanträge, die Umweltverträglichkeitsuntersuchungen [z.B. die Umweltverträglichkeitsstudie vom 28.11.1997 (UVPS)] sowie die repräsentativen weiteren Dokumente, die wir durch Akteneinsicht beim RP Leipzig am 24.10.2007 zur Kenntnis bekamen, zeigen eine Überbetonung von Unbedenklichkeiten bzw. Vorteilen und blenden viel zu oft die wichtigen Probleme bzw. Nachteile aus.
Bedenklich war außerdem, dass einige aus früheren Akteneinsichten bekannte Aktenvorgänge [z.B. der mit S.D.R. und KWD (Deponie Spröda) kausal verbundene Vorgang zur Einzelfallentscheidung hinsichtlich der Stabilisierung von besonders überwachungsbedürftigen festen Abfällen aus der Abgasbehandlung der MVV TREA Leuna in einer Menge von 10.000 t/a (Ausnahmegenehmigung wurde durch das RP Leipzig mit Bescheid vom 25.04.2006 erteilt)] trotz gezielter Suche in den Akten zu S.D.R. am 24.10.2007 nicht gefunden werden konnten.
Die Ausführungen von S.D.R., die in den Antragsunterlagen als Entscheidungsgrundlagen gedient haben, müssen folglich relativiert werden, zumal bereits die entsprechenden Genehmigungsbescheide und Zustimmungen erteilt worden sind und es sich zeigt, dass die Anwohner seit Jahren mit problematischen Folgewirkungen der Geschäftstätigkeit der S.D.R. konfrontiert sind.
Deshalb ist die sachkundige Überprüfung der geltenden Genehmigungsbescheide zwingend erforderlich, weil wesentliche Sachverhalte von S.D.R. in den Antragsunterlagen nicht ausreichend dargestellt worden sind.
Probleme bezüglich der von S.D.R- praktizierten Immobilisierungstechnologien
Es ist nicht nachvollziehbar, wie die nach Behandlung durch Immobilisierungstechnologien der S.D.R. zur Verwertung gebrachten Abfälle sich tatsächlich in der realen Praxis z.B. hinsichtlich der Langzeitstabilität bewährt haben. Immerhin handelt es sich sehr oft um besonders überwachungsbedürftige Abfälle, die S.D.R. verarbeitet. Die resultierenden Reaktionsprodukte sind bekanntlich in den vergangenen Jahren bereits in großen Mengen vielseitig eingesetzt worden, aber diesbezügliche Langzeituntersuchungen zu Bestätigung der Umweltverträglichkeit bzw. des erhofften Nutzens ist in den uns vorliegenden Unterlagen – von einer Ausnahme abgesehen- bislang nicht erkennbar. Folglich müssen diese äußerst wichtigen Aspekte mit der gebotenen Gründlichkeit fachkundig und nachvollziehbar überprüft werden.
In diesem Zusammenhang sind vor allem die Deponiebetreiber, die diese stabilisierten Immobilisate z.B. als Deponiebaustoffe übernehmen besonders gefordert. Die diesbezüg-lichen Annahmebedingungen, die in Entsorgungsverträgen zwischen den in Rede stehenden Deponiebetreibern (wie z.B. MDSE; Deponie Griebo und Deponie Freiheit III // WEV; Zentraldeponie Cröbern) und S.D.R. zumeist vereinbart wurden, sind lediglich Absichts-erklärungen, solang nicht ernsthafte Aktivitäten zu Langzeituntersuchungen im Rahmen der diesbezüglichen Deponieüberwachung zu erkennen sind.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sich nach unvoreingenommener Überprüfung herausstellen, dass insbesondere mittels der chemischen Rezepturen von S.D.R. vielfach nicht die von S.D.R. in den jeweiligen Antragsdokumenten versprochenen langfristig stabilen Verbindungen und/oder Strukturen erzeugt werden konnten.
Bei näherer Betrachtung der Reaktionsmechanismen bezüglich der aufgeführten S.D.R.-Rezepturen in Verbindung mit den angewandten Verfahrenstechniken wird offensichtlich, dass grundlegende Aussagen in den S.D.R.-Genehmigungsunterlagen viel zu einseitig und vor allem nicht differenziert genug erfolgten.
Damit zeigt sich, dass die fachlichen Ausführungen gemäß der Stellungnahmen von 2004 zur damals geplanten Immobilisierungsanlage in Markt Taschendorf / Bayern grundsätzlich auch auf die gleichartigen Immobilisierungstechnologien zutreffen, die S.D.R. seit Jahren in Pohritzsch praktiziert.
Beim gescheiterten Antragsverfahren in Bayern bezüglich der Immobilisierungsanlage in Markt Taschendorf (beantragter Input von lediglich max. 40.000 t/a) hat S.D.R. auf relativ wenigen Antragsseiten mehr Angaben zum Chemismus und zur Langzeitwirkung der resultierenden Produkte eingebracht als in die viele Seiten umfassenden Antragsunterlagen zum Genehmigungsverfahren bezüglich Pohritzsch (aktueller Input gemäß Änderungsanzeige vom 17.10.2006: 160.000 t/a).
Allein schon deshalb ist nicht nachvollziehbar, wieso das RP Leipzig auf der Grundlage der äußerst dürftigen Antragsunterlagen von S.D.R. bezüglich des Standortes Pohritzsch/Sachsen die jeweiligen Genehmigungen für S.D.R. erteilen konnte.
Folglich ist es zwingend erforderlich, dass das RP Leipzig sofort nachvollziehbare Unterlagen zur Langzeitwirkung der produzierten Immobilisate/Stabilisate von S.D.R. abfordert und fachkundig bewertet.
Falls im Ergebnis dieser Bewertungen dem RP Leipzig weitere grundsätzliche Mängel offenbar werden und/oder sich nach den o.g. Überprüfungen z.B. auf der Grundlage des Arbeitsblattes zum Umweltschutz 2026 (RP Leipzig; Januar 2005) herausstellen sollte; dass die von S.D.R. in den jeweiligen Genehmigungsanträgen versprochenen positiven Effekte nicht eingetreten sind bzw. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch zukünftig nicht erwartet werden können, müssen die diesbezüglichen Genehmigungen durch das RP Leipzig widerrufen werden.
Sieghard Weck
Umwelt- und Abfallberater
Sandersdorf, 04.12.2007
Stellungnahme von S.Weck vom 07.09.2004 unterstützt durch die Stellungnahme vom 11.08.2004 der TÜV Industrie Service GmbH – TÜV Süd Gruppe
Schreiben des LRA Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim an BUND in Bayern e.V. vom 27.10.2004 zur Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
Schreiben des LRA Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim an BUND in Bayern e.V. vom 08.11.2007 (Information über den Verfahrensabschluss durch Einstellung nach Antragsrücknahme)
Gemeinderatsbeschluss (folgt noch) (folgt noch)
Artikel der FLZ vom 23.09.2004 „Bürgerbegehren setzt sich inhaltlich durch“
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