««« zurück zum Schreiben – RP Leipzig an unsere Bürgerinitiative vom 11.04.2007 Bürgerverein Sauberes Delitzscher Land e.V. Regierungspräsidium Leipzig Delitzsch, den 01.05.2007 Genehmigungsverfahren zur Errichtung eines Langzeit-Zwischenlagers für heizwertreiche Fraktion auf dem Gelände der Deponie Spröda Sehr geehrte Frau Dr. Palmer, der Bürgerverein „Sauberes Delitzscher Land e.V.“ bedankt sich für die Antwort auf sein Schreiben vom 23.03.2007, die mir als Vereinsvorsitzenden mit Schreiben vom 11.04.2007 im Auftrag von Herrn Steinbach durch Sie zugesandt worden ist. Die darin enthaltene Argumentation ist aus unserer Sicht nur teilweise überzeugend. Außerdem werden im besagten Schreiben vom 11.04.2007 einige Hintergrundinformationen aufgeführt, die wir hinterfragen müssen, weil in den Genehmigungsunterlagen und beim Erörterungstermin durch den Antragsteller KWD z.T. andere Randbedingungen für die Zwischenlagerung dargestellt wurden. Wenn dem RP Leipzig vom LRA Delitzsch bereits mit Schreiben vom 14.09.2006 und 09.11.2006 eine „Konzeption der Kreiswerke Delitzsch GmbH über die Abnahme und Verwertung der heizwertreichen Fraktion aus der Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage der WEV mbH“ vorgelegt worden ist, nach dem das in Rede stehende Langzeit-Zwischenlager neben weiteren Lagerstandorten nur ein Bestandteil dieser Konzeption sein soll, so hätte dieser Sachverhalt spätestens beim Erörterungstermin am 08.03.2007(!) den Einwendern mitgeteilt werden müssen. Dies ist jedoch erst mit ihrem Schreiben vom 11.04.2007 erfolgt. Wenn es tatsächlich zutreffen sollte, dass die o.g. Konzeption des LRA Delitzsch von einer Verwertungskapazität für die heizwertreiche Fraktion von 300.000 t/a(!) ausgeht, die unter Einbeziehung weiterer Lagerstandorte bis etwa 2013 zwischengelagert werden könnten, so resultiert daraus eine maßgebliche Veränderung im Vergleich zu den Antragsunterlagen, die am 08.03.2007 Erörterungsgrundlage waren. Die für die Erörterung maßgeblichen Antragsunterlagen der KWD basierten im Unterschied zu 300.000 t/a auf einer Gesamtlagerkapazität von max. 200.000 t, und bezüglich der Ablaufplanung wird in den Antragsunterlagen aufgeführt, dass im Zeitraum 1. Halbjahr 2009 bis Juni 2010 der vollständige Rückbau erfolgen muss. In diesem Zusammenhang muss festgestellt werden, dass die Kurzbeschreibung zum Antrag der KWD vom 19.10.2006(!) die o.g. Randbedingungen zu den für die Erörterung maßgebenden Antragsunterlagen vom 28.07.2006 gleichlautend beschreibt. Daher stellt sich für uns die Frage, wieso die „Konzeption“ des LRA Delitzsch (Schreiben vom 14.09.2006) nicht in der Kurzbeschreibung vom 19.10.2006 zu erkennen ist bzw. warum die „Konzeption“ des LRA Delitzsch mit keinem Wort zur Erörterung am 08.03.2007 erwähnt worden war? Sollte es auf diese Frage keine überzeugende Antwort geben, so war die Erörterung nur eine Farce, die zeigt, dass bürgerschaftliches Engagement in diesem Genehmigungsverfahren nicht ernst genommen wird. In Ihrem Schreiben stimmen Sie mit uns überein, dass die Konzeption der KWD zunächst zu einem Liquiditätsüberschuss zugunsten der KWD führt und dass zukünftige Verwertungseffekte bestenfalls erhofft, keineswegs aber als sicher prognostiziert werden können. Folglich stellt sich als weitere Frage, warum dieser als sicher geltende Liquiditätsüberschuss nicht schon ab 2007 zur Abfallgebührensenkung beitragen kann? Die Präzisierung zukünftiger Gebühren verlangt zur gegebenen Zeit ohnehin eine nachvollziehbare und angemessene Neukalkulation auf realistischer Grundlage. Wie Sie wissen, existieren in diesem Zusammenhang neben den vorgenannten Fragen noch weitere klärungsbedürftige Probleme, die wir als Bürgerverein gerne mit Ihnen und weiteren kompetenten Vertretern des RP Leipzig besprechen möchten. Deshalb bitten wir um einen zeitnahen Terminvorschlag Ihrerseits für eine zielführende Beratung zur Klärung der vorgenannten Fragen und zur Auslotung von Alternativlösungen. Die Teilnahme von kompetenten Vertretern des LRA Delitzsch, des WEV und der KWD an dieser Beratung wäre aus unserer Sicht sicherlich hilfreich. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Mieth »»» Darauf die Antwort des Regierungspräsidiums Leipzig vom 08.06.2007 |