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Lothar Hermes

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16.09.2003
Diktatzeichen: He/He

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Z-46/03

Fragenkatalog zur Beteiligung der IKW GmbH an den Kreiswerken Delitzsch und der Entsorgungs-, Entwicklungs- Und Baugesellschaft Delitzsch mbH ENEBA
hier: Ihr Schreiben vom 12.09.2003

Sehr geehrter Herr Landrat,

vielen Dank für Ihr Antwortschreiben, in dem Sie einige der Fragen schon recht ausführlich beantwortet haben. Bezüglich mancher Fragen bleibt jedoch noch etwas offen, Ihre Antworten wiederum führen zu neuen Fragen. Daher möchte ich noch kurz vor der heute stattfindenden Sitzung entsprechende Ergänzungsfragen stellen:

  1. Beratungsvertrag IKW / Dr. Haupt
  2. Hier führen Sie aus, dass es am 26.10.1998 zu einer Vertragsunterzeichnung über einen gesonderten Beratervertrag zwischen der IKW und den KWD gekommen ist. Sie sind der Auffassung, dass dieser gesonderte Beratungsvertrag selbstverständlich entgeltlich honoriert werden konnte, weil die Einbringungsverpflichtung gem. § 2 Abs. 1 und 6 Gesellschaftsvertrag keine Unentgeltlichkeit für solche Leistungen vorsieht.
    Ich teile zwar nicht Ihre Bewertung, dass sich die Entgeltlichkeit bereits aus den §§ 241 ff. BGB ergibt. Unabhängig davon ergeben sich aus Ihrer Beantwortung aber folgende weitere Fragen:

    1. Wenn wir davon ausgehen, dass die Beratungstätigkeit auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft und des Abfallrechts durch die IKW nicht unentgeltlich aufgrund der Einbringungsverpflichtung zu leisten war, weshalb hat es dann nicht bereits schon 1992 oder alsbald danach einen derartigen Beratungsvertrag gegeben? Denn 1992 wurde bereits die KWD durch den Landkreis Delitzsch und die IKW gegründet, und ab diesem Zeitpunkt war die IKW zur Einbringung ihres know how verpflichtet.
    2. Gem. § 6 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag der KWD verpflichtete sich der Landkreis Delitzsch der KWD die für die Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Grundstücke zu übertragen, sofern die Verfügbarkeit über die Treuhandanstalt gegeben ist.
      Wenn die Logik hinsichtlich der Entgeltlichkeit des einzubringenden Know-How durch die IKW zutreffend ist, dann müssen ja wohl auch die Grundstücke des Landkreises Delitzsch gegen Entgelt an die KWD übertragen worden sein. Denn ansonsten käme es zu einer sehr starken Vermögensverschiebung zu Lasten des Landkreises Delitzsch und zu Gunsten des Mitgesellschafters IKW, die im Ergebnis eine Untreuehandlung zu Lasten des Landkreises Delitzsch darstellen würde.

      Daher noch folgende Fragen:

      1. Wieviel Grundstücke wurden seitens des Landkreises seit 1992 an die KWD übertragen bzw. veräußert?
      2. Welcher Preis wurde hierüber jeweils vereinbart?
      3. Entsprachen die Verkaufspreise jeweils dem Verkehrswert?
      4. Welche weiteren Einbringungsleistungen hat der Landkreis für die KWD erbracht (z.B. in Form von Bürgschaftsverpflichtungen u. ä. Kreditsicherungen)?

  3. Gesonderter Vertrag mit Ecoling AG
  4. Sie führen in dem Antwortschreiben aus, dass es mit der Firma Ecoling AG keinen Vertrag über die „Vorplanung thermischer Restabfallbehandlungsanlage 50.000 t/a bzw. 100.000 t/a“ gegeben hat. Das mag zutreffend sein.

    1. Hat es einen Vertrag zwischen den KWD und der Firma Ecoling AG Schweiz über die Erstellung eines Energienutzungskonzeptes für die Restabfallbehandlungsanlage Delitzsch-Südwest gegeben (1999/2000)?
    2. Welchen Auftragswert hatte die Erstellung dieses Konzeptes?
    3. Weshalb wurde Ecoling AG ausgewählt, gab es bezüglich der Erstellung dieses Energienutzungskonzeptes ebenfalls eine Ausschreibung und falls nein, warum nicht?
    4. Weshalb wurden die Ergebnisse der Ausschreibung in der Schweiz ausgewertet
    5. Weshalb waren 2 Reisen von Angehörigen der Kreiswerke und des Landkreises erforderlich?
    6. Wie viele Personen haben daran teilgenommen?
    7. Welche Kosten sind für die beiden Reisen insgesamt entstanden

  5. Beteiligungsverhältnisse bei der IKW
  6. Wie Sie inzwischen aus dem Buch von Hans Leindecker „Die Korruptionsfalle“ wissen, war oder möglicherweise ist Herr Trienekens persönlich bzw. mittlerweile sogar RWE direkt oder indirekt an der IKW beteiligt. In diesem Zusammenhang stelle ich folgende Fragen:

    1. Können Sie ausschließen, dass Geschäftsanteile an der IKW mittlerweile an einen großen westdeutschen Energieversorger verkauft worden sind oder aber verkauft werden sollen?
    2. Besteht eine Verpflichtung der IKW, jeweils aktuelle Anteilsverhältnisse an dieser Gesellschaft dem Landkreis Delitzsch offen zu legen?
    3. Falls dies nicht der Fall sein sollte, ist nicht hier erneut eine eklatante Interessenskollision dahingehend gegeben, dass Herr Rechtsanwalt Roh rig zugleich den Haupt- bzw. möglicherweise auch Alleingesellschafter der IKW, Herrn Dr. Haupt vertritt als auch die Kreiswerke Delitzsch? Denn er muss ja dann das Wissen, das er auf der einen Seite von seinem Mandanten erfährt, gegenüber dem anderen geheim halten.

Es wäre nett, wenn Sie diese Fragen wie auch die anderen Fragen aus dem Fragenkatalog Teil 2 rechtzeitig zur Kreistagssitzung beantworten würden.


Mit freundlichen Grüßen

Lothar Hermes
Rechtsanwalt


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