Rechtsanwalt Lothar Hermes • Münchner Straße 34 • 01187 Dresden • Rechtsanwalt



Landratsamt Delitzsch
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Lothar Hermes

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01.09.2003
Diktatzeichen: He/Hö

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V - 209/03

Fragenkatalog zu der Beteilung der IKW GmbH an den Kreiswerken Delitzsch und der Entsorgungs-, Entwicklungs und Baugesellschaft Delitzsch mbH ENEBA



Sehr geehrter Herr Landrat,

wie bereits öffentlich angekündigt möchte die Bürgerinitiative Müllverbrennung Delitzsch? - Nein!, deren ordnungsgemäße Bevollmächtigung ich hiermit versichere, Ihnen im Zusammenhang mit der Beteiligung des Beratungsinstitutes für Kommunalwirtschaft (IKW) und deren Gesellschafter Dr. Klaus-Jürgen Haupt einen Katalog von konkreten Fragen vorlegen, um deren Beantwortung zur Sondersitzung des Kreistages am 16.09.2003 höflichst gebeten wird.


Wir sind uns natürlich bewusst, dass Sie gegenüber einer Bürgerinitiative nicht in unmittelbarerer Verpflichtung stehen, die Fragen zu beantworten. Wir haben uns deshalb erlaubt, den Fragenkatalog auch den Fraktionen im Kreistag zur Verfügung zu stellen und ihn zugleich auch zu veröffentlichen. Sie sind sicherlich mit uns einer Meinung, dass im Interesse einer größtmöglichen Aufklärung und Transparenz eine solche Vorgehensweise angemessen ist. Wir gehen davon aus, dass im Interesse des Landkreises Delitzsch Sie zur vollständigen Aufklärung aller Fragen im vollen Umfang mitwirken möchten. Bevor wir zu den einzelnen Fragen kommen, habe ich nachfolgend noch einige Vorbemerkungen zusammen gefasst, wobei es sich um allgemein zugängliche Hintergrundinformationen zu dem Unternehmen IKW, zu der Person von Dr. Haupt und zu dem Stand des Ermittlungsverfahrens in den verschiedenen nordrhein-westfälischen Müllskandalen handelt.

Vorbemerkung

Die Kreiswerke Delitzsch (KWD) hielten es im März 2003 für notwendig, ein Mitglied der Bürgerinitiative Müllverbrennung Delitzsch? - Nein! Herrn Dietmar M, wegen zweier Äußerungen, u.a. wegen angeblicher unrechtmäßiger Abfallagerung in zwei Hallen auf Unterlassen zu verklagen. Das schwere Geschütz verwunderte, zumal zum Zeitpunkt der Äußerung des Herrn M. (24.11.2002) tatsächlich noch keine schriftliche Genehmigung des Regierungspräsidiums vorlag (wurde den KWD am 4.4.2003 zugestellt), ja nicht einmal schriftlich beantragt war (Anträge wurden am 11./20.2.2003 gestellt). Bei der Bürgerinitiative entstand der Eindruck, sie sollte generell wegen ihrer Kritik mit Klagen eingeschüchtert werden.

In dem Klageschriftsatz vom 12.03.2003 heißt es u.a. Die Öffentlichkeit "erwartet zu Recht", von der Klägerin als gemischt-wirtschaftliches Unternehmen mit maßgeblicher Beteiligung der öffentlichen Hand "...korrekte Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und rechtlich wie kaufmännisch einwandfreies unternehmerisches Handeln".

Diese Worte finden die ungeteilte Zustimmung meiner Mandantin. Deswegen haben wir uns auch die Mühe gemacht, den privaten Gesellschafter der KWD, die IKW. (Beratungsinstitut für Kommunalwirtschaft) etwas genauer anzuschauen. Dabei fanden wir sehr schnell heraus, dass gegen den Hauptgesellschafter der IKW, Herrn Dr. Klaus-Jürgen Haupt, strafrechtliche Ermittlungsverfahren in Bonn (Az.: 43 Js 129/03), Köln (Az.: 114 Js531/00) und in Bochum u.a. wegen Beihilfe zur Bestechung laufen. Dabei hat er offenbar die wirtschaftlichen Interessen des Müllunternehmers Trienikens, der einer der Hauptangeklagten in dem Kölner Verfahren ist, vertreten. Sein Strafverteidiger, RA Rohrig, wird in dem Enthüllungsbuch von Hans Leyendecker. wie folgt zitiert: Sein Mandant habe gegenüber der Kreisverwaltung (i.e. Märkischer Kreis in Westfalen, NRW), nie einen Zweifel daran gelassen "dass er die Trienikens und die RWE-Schiene vertrete".
(Hans Leyendecker "Die Korruptionsfalle, Wie unser Land im Filz versinkt" Rowohlt, erschienen Juli 2003, S. 253).

Bemerkenswert sind aus Sicht meiner Mandantin zwei Umstände:
RA Rohrig ist zugleich Prozessbevollmächtigter und Rechtsberater der KWD, und zwar bereits seit mehreren Jahren. Sein Kanzleisitz in Mönchengladbach, das etwa 15 km von Viersen, dem Sitz der Trienikens AG entfernt liegt. Auch die mit der Erstellung der Jahresabschlüsse der KWD Gesellschaft nebst Tochtergesellschaften beauftragten Steuerberatungsbüros (Otten & Pries sowie seit kurzem Optima), kommen – wie zufällig - aus Mönchengladbach. Vertraute von Herrn Dr. Haupt oder Vertraute der KWD? Entfernungsmäßig eher unpraktisch und auch nicht gerade beschäftigungsfördernd für die Region Delitzsch. Ganz zu schweigen von den Kontrollmöglichkeiten.

Gegen Herrn Dr. Haupt wird mindestens seit einem Jahr ermittelt.

In der mündlichen Verhandlung im Prozeß gegen Herrn M. am 29.7.2003 vor dem LG Leipzig wurden die KWD neben Herrn RA Rohrig auch durch Herrn Dr. Haupt, der zugleich Rechtsanwalt ist, vertreten.

Die Fa. Ecoling Partner AG/Zürich (Inhaber: Bruno Berger) wurde offensichtlich 1999 mit der Erstellung einer Vorplanung Thermische Restabfallbeseitigungsanlage beauftragt (Referenzliste der Ecoling AG, www.ecoling.ch/deutsch/refmva1.htm). Nach Erkenntnissen der Kölner Staatsanwaltschaft wurden über die Ecoling AG ab 1996 Schmiergeldzahlungen der Firma Steinmüller/Gummersbach an die Hauptangeklagten des Kölner Müllskandals, insbesondere an Ulrich Eisermann (wohl i.H.v. mindestens 3,5 Mio DM) gezahlt. (Leyendecker, aaO, S. 229). Zudem wurden nach Erkenntnissen der StA Köln offenbar auch Rechnungen für nicht erbrachte Leistungen durch diese Firma gestellt.

(www.wdr.de/themen/politk/nrw/muell.../swiss_connection am 23.7.2003).

Fragenkatalog

Der nachfolgende Fragenkatalog kann noch nicht als vollständig angesehen werden, da wir derzeit insoweit noch die Faktenlage prüfen. Damit Ihnen aber eine vollständige Beantwortung bis zu der Kreistagssitzung am 16.09.2003 möglich ist, wollen wir Ihnen die Fragen zu den ersten Themenkomplexen so früh wie möglich zur Verfügung stellen.

1. Beratungsvertrag IKW / Dr. Haupt

1.1. Gibt es einen oder mehrere Beraterverträge zwischen den KWD und der IKW bzw. deren Gesellschafter Herrn Dr. Klaus-Jürgen Haupt? Wenn ja, wann wurde dies abgeschlossen?

1.2. Wenn ja, welche Art von Beratungen haben diese Leistungen zum Gegenstand?

1.3. Welches Honorar wurde in dem Vertrag vereinbart?

1.4. Standen die Beratungsverträge im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausschreibungsverfahren, insbesondere für Vorplanung Thermische Restabfallbehandllungsanlage, die von den KWD an die Fa. Ecoling AG/CH in Auftrag gegeben wurde.

1.5. Warum gab es gesonderte Beratungsverträge, wenn doch die IKW gemäß § 6 II des Gesellschaftervertrages von 26.10.1994 verpflichtet ist, "das zur Erfüllung der in § 2 I genannten Aufgaben (u.a. Abfallentsorgung) notwendige know-how einzubringen sowie die Planung von umwelttechnischen Anlagen sowie den Bau und die Betriebsführung vorzubereiten"?

2. Vertrag zwischen IKW und Auftragnehmer Ecoling AG/Zürich?

2.1 Welche Art von Ausschreibung wurde für die Vorplanung Thermische Restabfallbehandlungsanlage 50.000 t/a bzw. 100.000 t/a gewählt?

2.2. Ist die IKW bzw. Herr Dr. Haupt im Zusammenhang mit dieser oder einer anderen Ausschreibung für die Ecoling & Partner AG bzw Ecoling AG mit Sitz in Zürich tätig geworden, etwa im Rahmen eines Unterauftragsverhältnisses oder in ähnlicher Weise?

2.3. Falls ja, war dies den KWD bzw. dem Landrat im Zeitpunkt der Auftragserteilung an die Ecoling GmbH bekannt? Wurde auch hier die Tätigkeit der IKW gesondert oder im Rahmen der Leistungserbringung an die Ecoling AG vergütet?

2.4. Gab es im Jahr 1999 oder 2000 eine Reise von Vertretern des Landkreises in die Schweiz zur Fa. Ecoling nach Zürich und wenn ja, welchem Zweck diente diese Reise? Falls ja, wer finanzierte diese Reisekosten für die Mitglieder der Delegation? Wer nahm daran teil?

2.5. Falls die IKW oder Herr Dr. Haupt für die Ecoling AG im Rahmen eines Auftrages mit der KWD tätig geworden ist, welche Leistungen wurden konkret erbracht und welche Belege gibt es hier über?


Eine schriftliche Beantwortung wäre sehr freundlich, wir würden aber auch eine Beantwortung auf der Kreistagssitzung am 16.9.2003 für ausreichend erachten.

Den zweiten Teil des Fragenkataloges werden wir Ihnen sobald als möglich zukommen lassen.


Mit vorzüglicher Hochachtung

Lothar Hermes
Rechtsanwalt


Antwort von Michael Czupalla

Zum Fragenkatalog Teil II