Abfallentsorgung – Landkreis reagiert auf KlageAbgeordnete beschließen neue Satzung und GebührensatzungKreisgebiet.Der Landkreis Nordsachsen hat für den Altkreis Delitzsch die Abfallwirtschaftssatzung und die Gebührensatzung für die Abfallentsorgung neu gefasst. Die Kreisverwaltung reagiert damit auf eine Klage. Vier Einwohner des Altkreises Delitzsch klagten gegen die Gebühren und die Abfallsatzung und bekamen Recht vor dem Verwaltungsgericht Leipzig. Der Altkreis Delitzsch stand im Oktober vor dem Verwaltungsgericht Leipzig. Die 6. Kammer verhandelte drei Klagen, welche Abfallgebührenbescheide des Landkreises Delitzsch (jetzt Landkreis Nordsachsen) aus den Jahren 2005/06 zum Gegenstand hatten. Die Kläger haben die Gebührenbescheide angefochten, der Landkreis hat diese in der mündlichen Verhandlung aufgehoben, sie mussten nicht bezahlen (wir berichteten). Der Verein Sauberes Delitzscher Land – einer der Kläger war Vereinsmitglied Dietmar Mieth aus Zschepen – kritisiert zudem, dass „wir hier die höchsten Müllgebühren in Sachsen“ haben. „Es gab kein Urteil. Das Verwaltungsgericht hat lediglich eine Empfehlung in Form einer Niederschrift festgelegt. In den Neufassungen haben wir die Hinweise und Empfehlungen des Gerichtes eingearbeitet“, sagte Michael Syska, Sachbearbeiter Abfallrecht im Landratsamt. Vor allem sei die Aufteilung der Kosten der Grundgebühr für Gewerbetreibende und Privatpersonen nicht eindeutig gewesen. Und der Gebührenmaßstab fehlte in der alten Satzung. Syska: „Wir haben reagiert und diese Schwachstellen behoben.“ Seit nunmehr 1994 sind mit den Kreiswerken Delitzsch (zuständig für den ehemaligen Altkreis Delitzsch), Remondis (Städte Eilenburg und Bad Düben), Alba Wurzen (ehemalige Landgemeinden des Altkreises Eilenburg), UWE Taucha (Taucha), Schanewitzki (Schkeuditz) und Kell (Dölzig, Kleinliebenau) gleich sechs Unternehmen mit dem Einsammeln und Transportieren von Abfällen beschäftigt. Eilenburg hat außerdem eine eigene Satzung, für die die vom Kreistag beschlossenen Unterlagen die Grundlage bilden. „Grundlegende Änderungen mussten in beiden Satzungen nicht vorgenommen werden. Erwähnenswert ist, dass wir in der Abfall-Gebührensatzung für Gewerbetreibende eine behälterbezogene Grundgebühr eingeführt haben und sich deshalb die Entleerungsgebühr für Gewerbe reduziert hat. Ähnlich wie die personengebundene Grundgebühr für Privathaushalte. Nunmehr gibt es einheitliche Gebühren für die Entleerung“, erläuterte Syska. Für das Gebiet Torgau-Oschatz ist mit der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz eine Firma verantwortlich. Für dieses Gebiet haben die 2008 vom Kreistag Torgau-Oschatz bis 2010 beschlossenen Satzungen Gültigkeit. Erst danach ist eine einheitliche Regelung für den gesamten Landkreis Nordsachsen möglich. Frank Pfütze Leipziger Volkszeitung, Delitzsch-Eilenburg - LOKALES, Seite 17, 20.04.2009
Leipziger Volkszeitung, Delitzsch-Eilenburg - LOKALES, Seite 17, 20.04.2009 |