Abfallentsorgung – Landkreis reagiert auf Klage

Abgeordnete beschließen neue Satzung und Gebührensatzung

Kreisgebiet.Der Landkreis Nordsachsen hat für den Altkreis Delitzsch die Abfallwirtschaftssatzung und die Gebührensatzung für die Abfallentsorgung neu gefasst. Die Kreisverwaltung reagiert damit auf eine Klage. Vier Einwohner des Altkreises Delitzsch klagten gegen die Gebühren und die Abfallsatzung und bekamen Recht vor dem Verwaltungsgericht Leipzig.

Der Altkreis Delitzsch stand im Oktober vor dem Verwaltungsgericht Leipzig. Die 6. Kammer verhandelte drei Klagen, welche Abfallgebührenbescheide des Landkreises Delitzsch (jetzt Landkreis Nordsachsen) aus den Jahren 2005/06 zum Gegenstand hatten. Die Kläger haben die Gebührenbescheide angefochten, der Landkreis hat diese in der mündlichen Verhandlung aufgehoben, sie mussten nicht bezahlen (wir berichteten). Der Verein Sauberes Delitzscher Land – einer der Kläger war Vereinsmitglied Dietmar Mieth aus Zschepen – kritisiert zudem, dass „wir hier die höchsten Müllgebühren in Sachsen“ haben.

Es gab kein Urteil. Das Verwaltungsgericht hat lediglich eine Empfehlung in Form einer Niederschrift festgelegt. In den Neufassungen haben wir die Hinweise und Empfehlungen des Gerichtes eingearbeitet“, sagte Michael Syska, Sachbearbeiter Abfallrecht im Landratsamt. Vor allem sei die Aufteilung der Kosten der Grundgebühr für Gewerbetreibende und Privatpersonen nicht eindeutig gewesen. Und der Gebührenmaßstab fehlte in der alten Satzung. Syska: „Wir haben reagiert und diese Schwachstellen behoben.

Seit nunmehr 1994 sind mit den Kreiswerken Delitzsch (zuständig für den ehemaligen Altkreis Delitzsch), Remondis (Städte Eilenburg und Bad Düben), Alba Wurzen (ehemalige Landgemeinden des Altkreises Eilenburg), UWE Taucha (Taucha), Schanewitzki (Schkeuditz) und Kell (Dölzig, Kleinliebenau) gleich sechs Unternehmen mit dem Einsammeln und Transportieren von Abfällen beschäftigt. Eilenburg hat außerdem eine eigene Satzung, für die die vom Kreistag beschlossenen Unterlagen die Grundlage bilden. „Grundlegende Änderungen mussten in beiden Satzungen nicht vorgenommen werden. Erwähnenswert ist, dass wir in der Abfall-Gebührensatzung für Gewerbetreibende eine behälterbezogene Grundgebühr eingeführt haben und sich deshalb die Entleerungsgebühr für Gewerbe reduziert hat. Ähnlich wie die personengebundene Grundgebühr für Privathaushalte. Nunmehr gibt es einheitliche Gebühren für die Entleerung“, erläuterte Syska.

Für das Gebiet Torgau-Oschatz ist mit der Abfallwirtschaft Torgau-Oschatz eine Firma verantwortlich. Für dieses Gebiet haben die 2008 vom Kreistag Torgau-Oschatz bis 2010 beschlossenen Satzungen Gültigkeit. Erst danach ist eine einheitliche Regelung für den gesamten Landkreis Nordsachsen möglich.

Frank Pfütze

Leipziger Volkszeitung, Delitzsch-Eilenburg - LOKALES, Seite 17, 20.04.2009


GEBÜHRENSÄTZE


Die einwohnerbezogene Abfallfestgebühr beträgt 30,36 Euro je Kalenderjahr für jeden mit Hauptwohnsitz auf dem Grundstück oder in dem jeweiligen Haushalt gemeldeten Einwohner. Halten sich Einwohner in der überwiegenden Zeit des Jahres auf einem Grundstück auf, wo sie mit Nebenwohnsitz gemeldet sind, wird auch hierfür eine einwohnerbezogene Festgebühr erhoben.

Die behälterbezogene Festgebühr für die Entsorgung gewerblicher Abfälle beträgt je Restabfallbehälter und Jahr:
Gewerbe/Gebührensätze:
80-Liter-Restabfallbehälter 42,40 Euro;
120-Liter-Restabfallbehälter 63,60 Euro;
240-Liter-Restabfallbehälter 127,20 Euro;
1100-Liter-Restabfallbehälter 583 Euro.

Die Entleerung für privat oder gewerblich genutzte Restabfallbehälter beträgt:
80-Liter-Restabfallbehälter 6,73 Euro je Leerung;
120-Liter-Restabfallbehälter 10,10 Euro je Leerung;
240-Liter-Restabfallbehälter 20,20 Euro je Leerung;
1100-Liter-Restabfallbehälter 92,57 Euro je Leerung.

Die Entleerungsgebühr für privat oder gewerblich genutzte Bioabfallbehälter beträgt:
80-Liter-Bioabfallbehälter 6,07 Euro je Leerung;
120-Liter-Bioabfallbehälter 9,10 Euro je Leerung;
240-Liter-Bioabfallbehälter 18,20 Euro je Leerung;
1100-Liter-Bioabfallbehälter 83,40 Euro je Leerung.

Die Gebühr für die Erfassung und Entsorgung der in einem amtlich zugelassenen Restabfallsack überlassenen Restabfälle beträgt je 80-Liter-Sack 7,60 Euro.

Leipziger Volkszeitung, Delitzsch-Eilenburg - LOKALES, Seite 17, 20.04.2009


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