Abfallwirtschaft

Vertrag mit Zweckverband besteht weiter

Nordsachsen. (red). Der öffentlich- rechtliche Vertrag zwischen dem Landkreis Nordsachsen und dem Zweckverband Abfallwirtschaft (ZAW) besteht entgegen anderslautenden Mitteilungen des ZAW unverändert fort. Der ZAW hatte dem Landkreis Nordsachsen eine außerordentliche Kündigung zugeleitet, dabei aber offenbar völlig außer Acht gelassen, dass die Auflösung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausdrücklich nur im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragspartner erfolgen kann. Dies resultiere daraus, dass der ZAW und der Kreis Nordsachsen wechselseitig öffentlich-rechtliche Pflichtaufgaben aus dem Abfallrecht voneinander übernommen hätten, heißt es im Landratsamt.

Die vom ZAW ausgesprochene außerordentliche Kündigung – Insider vermuten, dass der ZAW damit eine Preisanpassung erreichen will – basiere des Weiteren nicht auf Vertragsverletzungen des Landkreises Nordsachsen aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag – „diesen hat der Landkreis seit Anbeginn vollumfänglich erfüllt und wird dies auch künftig realisieren“. Gleiches erwartet der Kreis Nordsachsen vom ZAW.

Momentan hat die Landesdirektion Leipzig (LDL) die außerordentliche Kündigung zur Prüfung vorliegen. Sie führt derzeit die formelle Anhörung des ZAW im Verwaltungsverfahren durch. Dieses Verfahren hat die LDL deshalb angesetzt, weil das Wohl der Allgemeinheit und die Auswirkungen auf die Gebührenzahler zu betrachten sind.

Die vom ZAW dargestellten „schwerwiegenden Verstöße“ – vertragswidrig seien 2900 Tonnen Siedlungsabfälle an die Müllverbrennungsanlagen nach Leuna und nicht nach Cröbern geliefert worden – sollten bereits in einem Gesprächstermin des Landkreises mit dem ZAW Anfang November ausgeräumt werden. Einseitig hatte der ZAW diesen Termin ohne Begründung abgesagt.

Leipziger Volkszeitung, NRDSACHSEN UND UMGEBUNG, Seite 16, 02.12.2008


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