TWD – Bürgerentscheid rückt näher

Initiatoren sammeln in Delitzsch 3400 Unterschriften für Erhalt des städtischen Eigentums

Von Thomas Steingen

Delitzsch. Erstmals seit der politischen Wende rückt in Delitzsch die Wahrscheinlichkeit näher, dass ein Bürgerentscheid einen Beschluss des Stadtrates außer Kraft setzen könnte. In einem Bürgerbegehren sammelten dessen Initiatoren Jörg Bornack, Dietmar Mieth, Wolfgang Herder, Siegfried Schuh, Annelise Podsadny, Reinhard Zänker und Sven Kasubek in den zurückliegenden acht Wochen 3400 Unterschriften für den Erhalt der Unternehmen der Daseinsvorsorge im Eigentum der Stadt Delitzsch. Gestern Nachmittag übergaben sie die Unterschriftenlisten im Rathaus an Heiko Bachmann, den stellvertretenden Leiter des Rechtsamtes.

Im Konkreten geht es um die Anteile der Stadt an den Technischen Werken Delitzsch (TWD) und die daraus resultierenden Einflussmöglichkeiten auf die kommunalen Betriebe. Mit dem Bürgervotum soll erreicht werden, dass die Stadt mindestens 51 Prozent der TWD-Anteile behält.

Mehrheitlich hatte der Stadtrat am 27. September beschlossen, die Hälfte seiner Anteile an den TWD an einen privaten Finanzdienstleister (Städtefonds) zu verkaufen. Damit ist die Stadt nur noch mit 37,5 Prozent an den TWD beteiligt und nicht mehr Mehrheitsgesellschafter (wir berichteten).

Um einen Bürgerentscheid auslösen zu können, bedurfte es zunächst der Unterschriften von zehn Prozent der wahlberechtigen Delitzscher Bürger (2350 gültige Unterschriften). Diese Hürde scheint das Bürgerbegehren mit den gesammelten 3400 Unterschriften genommen zu haben. „Wir werden jetzt über das Einwohnermeldeamt die Unterschriften prüfen, ob sie tatsächlich von wahlberechtigten Delitzscher Bürgern stammen“, so Bachmann.

Stehen nach der Prüfung noch 2350 oder mehr gültige Unterschriften zu Buche, dann habe der Stadtrat zur nächstmöglichen Sitzung über die Durchführung des Bürgerentscheids zu befinden. Dies könne nach Lage der Dinge aber frühestens im Januar erfolgen, sagte Dorothea Hegele, Rechtsanwältin und freie Dozentin an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen, am Montagabend im Delitzscher Bürgerhaus. Dort hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

Die Entscheidung des Stadtrates ist dann eine rein formelle Sache“, so Professorin Hegele weiter, denn er müsse den Bürgermeister mit der Durchführung des Bürgerentscheides zu der Frage: „Sind Sie dafür, dass die Technischen Werke Delitzsch zu mindestens 51 Prozent in kommunalem Eigentum verbleiben?“, beauftragen. Ablehnen dürfe er ihn nicht. „Der Stadtrat hat aber auch die Chance mit einer Rücknahme seines Beschlusses auf das Bürgerbegehren zu reagieren. Damit würde er den Willen der Bürger akzeptieren“, erklärte Hegele.

Der Bürgerentscheid selbst verläuft ähnlich wie eine Wahl. Er hat zwingend an einem Sonntag stattzufinden und er ist öffentlich bekanntzugeben. Erfolgreich ist er, wenn 25 Prozent der wahlberechtigen Delitzscher mit Ja Stimmen. Eins könne der Bürgerentscheid allerdings nicht, gibt Hegele zu bedenken: „Bereits rechtswirksam getätigte Verträge rückgängig machen.

STANDPUNKT


Von Thomas Steingen

Es geht ums Tafelsilber

Lange ist es her, als noch Gewinne der Technischen Werke Delitzsch in das Stadtsäckel flossen. Mit ihnen wurden teilweise die Eilenburger Straße verschönert und der Marktplatz neu gestaltet. In den vergangenen Jahren bestimmten dagegen Horrormeldungen das Thema TWD. Überschätzung und Fehlkalkulationen mit einem Biomassekraftwerk stürzten den städtischen Betrieb in eine Krise. Um einem finanziellen Abgrund zu entrinnen, stimmte der Stadtrat zähneknirschend einem verlustreichen Verkauf des Kraftwerkes zu. Als das Parlament im September beschloss, Anteile an den TWD zu veräußern, segnete es einen weiteren Ausverkauf ab. Dass dabei nur kurz gedacht wird, liegt auf der Hand. Denn das Tafelsilber kann man nur einmal zu Geld machen. Das bleibt selbst dem kleinen Mann auf der Straße nicht verborgen, auch wenn es ihm sonst nicht leichtfällt, die Konstrukte um städtische Betriebe und die Winkelzüge des Wirtschaftsrechts zu durchschauen. Die Befürchtung, dass der Bürger wieder einmal die Zeche zu zahlen hat, drängt sich auf. 3400 Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerentscheides sind ein deutliches Zeichen dafür, dass die Delitzscher mit der Politik in ihrer Stadt unzufrieden sind. Und es ist erfreulich, dass sie sich aufrappeln, ihren Willen nun mit demokratischen Mitteln auch zu artikulieren.

@Th.Steingen@lvz.de

T.S.

Leipziger Volkszeitung, Delitzsch, LOKALES, 12.12.2007, Seite 17


3400 Unterschriften kommen im Rathaus an

Einwohnermeldeamt wird zuerst die Adressen der Unterzeichner für ein Bürgerbegehren prüfen

Von Thomas Steingen und Karin Rieck

Delitzsch. In einer Demokratie wie der bundesdeutschen verwirklichen nach den Wahlen die Volksvertreter den Bürgerwillen. Doch das würden sie nicht immer tun, sagt Dorothea Hegele, Rechtsanwältin und freie Dozentin an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen. Deshalb unterstützt die Leipzigerin Juristin das Anliegen, in Delitzsch einen Bürgerentscheid zu erzwingen, um der Stadt die Mehrheitsanteile an den Technischen Werken Delitzsch (TWD) zu sichern.

Wolfgang Herder, Siegfried Schuh, Jörg Bornack, Annelise Podsadny und Dietmar Mieth (von links) übergaben Unterschriftenlisten zum Bürgerbegehren in Delitzsch

Wolfgang Herder, Siegfried Schuh, Jörg Bornack, Annelise Podsadny und Dietmar Mieth (von links) übergaben gestern im Rathaus die Unterschriftenlisten, um in Delitzsch erstmals ein Bürgerbegehren anzustrengen. Die Stadträte der Fraktionen Die Linke und der SPD sowie Vertreter der Bürgerinitiative Sauberes Delitzscher Land sind zufrieden mit dem ersten Ergebnis. Foto: Norman Rembarz

Das Bürgerbegehren ist ein demokratisches Mittel, um zu signalisieren, dass die Politik in eine falsche Richtung läuft“, erklärt Professorin Hegele. Es sei Aufgabe der Abgeordneten, die Werte, die mit den Steuern der Bürger geschaffen werden, langfristig zu erhalten und sie zum Wohle der Stadt einzusetzen. Wenn sich Delitzsch jetzt von seinen Mehrheitsanteilen an den TWD trenne, diene das aber nicht der Stadt, sondern dem Profit von Privatunternehmen. Das sehen viele Delitzscher offensichtlich ähnlich. 3400 Unterschriften auf 392 Listen übergaben gestern Jörg Bornack, Dietmar Mieth, Wolfgang Herder, Siegfried Schuh und Annelise Podsadny, die zu den Initiatoren des Bürgerbegehren zählen, im Delitzscher Rathaus. „Ich gehe davon aus, dass wir damit genügend gültige Unterschriften zusammenbekommen haben, um die notwendige Anzahl von 2350 zu erreichen. Damit kann ein Bürgerentscheid folgen, bei dem die Delitzscher zur Wahlurne gerufen werden“, sagte Herder bei der Übergabe der Listen. „Die Delitzscher haben bewiesen, dass sie mündige Bürger sind und zu wichtigen Fragen in der Kommune gehört werden wollen“, ergänzte Podsadny. Soll der Volksentscheid erfolgreich enden, müssen 25 Prozent der Wahlberechtigen der Kreisstadt nunmehr dafür stimmen, dass die Stadt mindestens 51 Prozent der Anteile an den Technischen Werken behält.

Doch „zuerst wird das Einwohnermeldeamt prüfen, ob alle Unterzeichner in Delitzsch als Wahlberechtigte registriert sind“, informierte Bürgermeister Gerd Denef (CDU). Im Januar, spätestens Februar werde der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befinden. Findet es statt, so ist derzeit noch unklar, was es bewirken wird. „Es ersetzt zwar dann den Stadtratsbeschluss vom September, der den Verkauf von städtischen TWD-Anteilen besiegelt hat, doch er kann nicht bereits wirksam gewordene Rechtsgeschäfte des Oberbürgermeisters rückgängig machen“, erklärte Hegele am Montagabend bei einer Informationsveranstaltung der Initiatoren des Bürgerbegehrens. „Wir wissen auch nicht, wie weit der Bürgermeister die Umsetzung des Beschlusses schon vorangetrieben hat.

Notariell zu beurkundende Verträge über den Verkauf der Anteile an den Technischen Werken über die Zukunft in Delitzsch GmbH sind bereits geschlossen und liegen in den Gesellschaften der kommunalen Betriebe vor“, sagte gestern Stadtkämmerer Michael Schmiech auf Anfrage der Kreiszeitung. „Dafür gab es im September-Stadtrat den bekannten Beschluss, der mit deutlicher Mehrheit, und zwar doppelt so vielen Ja- wie Nein-Stimmen geschlossen wurde“, so Denef. Der Kaufpreis sei bereits geflossen. Mit der Übergabe der Unterschriftenlisten werde aber der weitere Vollzug des Stadtratsbeschlusses vorerst ausgesetzt, erläuterte Hegele. Dass heißt, der Bürgermeister darf diesbezüglich keine Rechtsgeschäfte mehr abschließen, bis über den Bürgerentscheid entschieden beziehungsweise bis er durchgeführt ist.

Schmiech: „Wir müssen im Ernstfall auch mit Schadenersatz rechnen und können die Auswirkungen auf den bislang ausgeglichenen Entwurf des Stadthaushaltes noch gar nicht abschätzen.“ Bis im kommenden Jahr ein Nachtragshaushalt einschließlich des Segens der Rechtsaufsichtsbehörde beschlossen werden kann – wenn das Bürgerbegehren erfolgreich fortgesetzt wird – müsse Schmiech eine Haushaltssperre mit allen Konsequenzen für geplante Investitionen aussprechen, wurde gewarnt. Im schlimmsten Fall käme ein Konsolidierungskonzept für den Etat auf die Tagesordnung, was Einsparungen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zur Folge hätte.

Wir hoffen, dass es nicht so weit kommt“, so der Bürgermeister. An den Plänen, im Dezember-Stadtrat den Haushaltsentwurf 2008 zu beschließen, werde festgehalten. „Wir brauchen Ruhe in den kommunalen Betrieben, damit diese sich ihren Tagesaufgaben widmen können. Alles andere wäre eine echte Krise“, wiederholte Denef, was er schon vor wenigen Tagen öffentlich bekundete. Das Vize-Stadtoberhaupt bedauerte, dass, wie ihm zugetragen worden sei, die Unterschriften auch „unter Vorspiegelung falscher Tatsachen“ zustande kamen und „reiner Populismus“ eine Rolle gespielt habe. Das wies Bornack für die Initatoren des Bürgerbegehrens kategorisch zurück. Die Bürger seien nicht beeinflusst worden, sondern hätten viel Interesse dafür gezeigt, was in und mit ihrer Stadt geschehe. Auf Polemikvorwürfe reagierend, wies Horst Schwarzer Montagabend darauf hin, dass in der weiteren Argumentation zum Bürgerbescheid akribisch mit Fakten gearbeitet werden müsse, „um den Gegnern des Volksbegehrens nicht in die Hände zu arbeiten“.

Ramona Jablonski vom Einwohnermeldeamt hat jetzt viel Arbeit. Sie und ihre Mitarbeiter werden die Unterschriftenlisten zunächst erst einmal prüfen.

Ramona Jablonski

Leipziger Volkszeitung, Delitzsch, LOKALES, 12.12.2007, Seite 19


Stichwort: Bürgerbegehren


§ 25 der Sächsischen Gemeindeordnung sagt aus:

  1. Die Durchführung eines Bürgerentscheids kann schriftlich von Bürgern der Gemeinde und von nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Wahlberechtigten beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegehren muss mindestens von 15 Prozent der Bürger der Gemeinde und der nach § 16 Absatz 1 Satz 2 Wahlberechtigten unterzeichnet sein; die Hauptsatzung kann ein geringeres Quorum, jedoch nicht weniger als 5 Prozent festsetzen*. Ein Bürgerbegehren darf nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten drei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid aufgrund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist.

  2. Das Bürgerbegehren muss eine mit ja oder nein zu entscheidende Frage und eine Begründung enthalten sowie drei Vertreter bezeichnen, die zur Entgegennahme von Mitteilungen und Entscheidungen der Gemeinde und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt sind. Das Begehren muss einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag zur Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Richtet es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats, muss es innerhalb von zwei Monaten nach der öffentlichen Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden.

  3. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat. Die Entscheidung ist ortsüblich bekanntzugeben. Ist das Bürgerbegehren zulässig, so ist der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Nach der Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens darf eine diesem widersprechende Entscheidung des Gemeinderats nicht mehr getroffen werden.

*Anmerkung der Redaktion:

§ 18 der Hauptsatzung der Stadt Delitzsch sieht die Unterschrift von 10 Prozent all derer vor, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Großen Kreisstadt wohnen.

T.S.

Leipziger Volkszeitung, Delitzsch, LOKALES, 12.12.2007, Seite 19


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