Verfahren um Mörtl-Rauswurf – Verkündungstermin am Dienstag
Delitzsch/Leipzig (dom). Der Richter der 5. Kammer für Handelssachen am Landgericht Leipzig hatte gestern gut zu tun. Wie eigentlich jeden Tag. Etliche Akten zu zig Fällen stapeln sich auf seinem Schreibtisch. Auch der Kündigungsstreit Lutz Mörtl gegen die Technischen Werke Delitzsch (TWD) und die Stadtwerke Delitzsch (SWD) beschäftigt Hans-Joachim Zügler. Wie in den vergangenen Monaten auch schon. Nach Kreiszeitungsinformationen sieht es ganz danach aus, als sollte der Vorsitzende Richter in Sachen Rauswurf des Ex-TWD-Chefs und SWD-Geschäftsführers weiter am Drücker bleiben und in seiner Zeugenbefragung fortfahren müssen. „Von mir gibt es dazu vor dem 21. August keine Auskünfte“, stellte Zügler gestern kategorisch klar. Wie es in dem Verfahren genau weitergeht, darüber will er am Dienstagnachmittag Auskunft erteilen. Im Rahmen eines Verkündungstermins, der ursprünglich für den morgigen Freitag anberaumt war.
Wie berichtet, hatte der Vorsitzende bei der dritten öffentlichen Verhandlungsrunde Mitte Juli schon nach wenigen Minuten sämtliche Beteiligte wieder nach Hause geschickt, weil die plötzliche außergerichtliche Einigung zwischen Mörtl und der zunächst ebenfalls beklagten Abfallfirma SVG aus Naundorf in Sachsen-Anhalt, der der Pohritzscher bis September 2005 überdies vorgestanden hatte, eine neue prozessuale Situation bedeutete. Er müsse zunächst einmal prüfen, ob eine Fortsetzung der Beweisaufnahme vor diesem Hintergrund überhaupt noch notwendig sei, hatte der Richter seinerzeit geäußert.
Verkündungstermine stellen keine klassischen Sitzungen dar. In der Regel sind weder Kläger noch Beklagte anwesend, da den Prozessbeteiligten die Entscheidung der Kammer, wie diese sich das langwierige Zivil-Verfahren im weiteren Verlauf vorstellt, schriftlich zukommt. Sollte der Richter tatsächlich auch die restlichen Zeugen sehen wollen – darunter einmal mehr Oberbürgermeister Heinz Bieniek (CDU) –, so ist mit dem nächsten Termin nicht vor November/Dezember zu rechnen.
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