Zum Artikel bedarf es einiger Richtigstellungen. Ich habe Widerspruch gegen die Errichtung einer Entstickungsanlage, die antragsgemäß die geforderten Grenzwerte nicht einhält, und gegen einen Bypaßbetrieb zur Umfahrung der Filteranlage bei Ableitung ungereinigter Abgase über den Kamin eingelegt. Mit beiden Anlageteilen werden geforderte Grenzwerte überschritten. Die angeführten falschen Berechnungen sind im Widerspruchsschreiben als Hinweis gekennzeichnet und gehören damit nicht zum eigentlichen Widerspruch. Wenn Herr Mörtl etwas anderes behauptet, entspricht das nicht den Tatsachen. Die gerügten falschen Berechnungen sind entgegen den Aussagen des Herrn Mörtl nicht Bestandteil der allgemeinen Beschreibung der Anlage, sondern ihre Ergebnisse sind in den offiziellen Antragsformularen des Genehmigungsantrages enthalten. Solche praktizierte Informationspolitik trägt nicht dazu bei, eine Akzeptanz der Bevölkerung für solche Anlagen zu erreichen.
Manfred Stieler, Delitzsch
LVZ, 29.07.2003
Man sollte endlich den Mut zu Offenheit und Ehrlichkeit finden und der Bevölkerung nicht ständig neue Un- oder Halbwahrheiten offerieren.