Nun ergeben sich daraus grundlegende Fragen. Eine davon lautet: War diese Anlage jemals eine Sortieranlage? Nach Aussage des Sächsischen Staatsministeriums für Ümwelt und Landwirtschaft wurden im Jahre 2002 in der Sortieranlage der Kreiswerke Delitzsch GmbH in Delitzsch Südwest 142.594 t Abfälle zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen angenommen. Daraus wurden 80.262 t Ersatzbrennstoff hergestellt, von denen wiederum nur 19.472 t (ca. 14%) als qualitätsgesicherter Ersatzbrennstoff, von den Kreiswerken auch als „Carbolight“ bezeichnet, abgegeben werden konnte. Es mussten also 123.122 t Abfälle (ca. 86%) auf den Deponien Spröda, Holzweißig (Sachsen-Anhalt) und Lochau (Sachsen-Anhalt) verkippt werden. Der Annahmepreis für Eingangsmaterial, welches deutschland- und vermutlich auch europaweit in die so genannte Sortieranlage gebracht wird, beträgt nach Aussage des Geschäftsführers der Kreiswerke Delitzsch vom 13.08.2003 nur 34,50 Euro je Tonne. Damit ist man gegenüber den reinen Beseitigungsanlagen (Müllverbrennungsanlagen, Deponien), der für den jeweiligen Abfallerzeuger zuständigen kommunalen Entsorgungsträgern, konkurrenzlos günstig. Es hat den Anschein, als ob man sich über die jährlich produzierte Menge an „Carbolight“ selbst in der Chefetage der Kreiswerke noch nicht schlüssig und einig ist. Kreiswerke-Geschäftsführer, Dr. Buder, verkündete hierzu folgendes: lt. Zeitungsartikel vom 27. November 2002 würden 60% von 150.000 t Jahresdurchsatz (d.h. 90.000 t Ersatzbrennstoff) hergestellt, lt. Zeitungsartikel vom 4. Februar 2004, wären angeblich 40.000 t Ersatzbrennstoffe im Jahre 2003 hergestellt worden und nach einer Information an das Staatsministerium für Ümwelt und Landwirtschaft, nachfolgend mit Datum vom 8.3.2003 an den Sächsischen Landtag, wurden im Jahre 2002 sogar nur 19.472 t qualitätsgesicherte Ersatzbrennstoffe hergestellt. Nicht qualitätsgesicherte Ersatzbrennstoffe, die auch als Fehlchargen bezeichnet werden, gelangen ohnehin auf die Deponien und dürfen meines Erachtens nicht als Ersatzbrennstoffe, sondern sollten richtigerweise als „Abfälle zur Beseitigung“ bezeichnet werden. „Abfälle zur Verwertung“ können es nicht sein, da sie deponiert werden. Es drängt sich nun hierbei die Frage auf, ob der technologische Prozeß, der unmittelbar mit der Ersatzbrennstoffproduktion in Delitzsch Südwest in Zusammenhang zu bringen ist, überwiegend der Herstellung von Braunkohlesubstituten dient oder unter der Bezeichnung „Scheinverwertung“ eingeordnet werden sollte? Dietmar Mieth |