Bild Nr. 1 vom 26.11.2002 12:18:50 (43kB):
Einlagerung von Abfall in der ehemaligen Ziehwerkhalle seit Ende Oktober 2002 durch die KWD . |
Die „Genehmigung gemäß §§4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Betrieb eines zeitweiligen Zwischenlagers für nicht besonders überwachungsbedürftige Abfälle am Standort Halle Ziehwerk, 04509 Delitzsch, Eilenburger Chaussee“ erfolgte im April 2003 durch das Regierungspräsidium Leipzig. Den Antrag hierzu stellten die Kreiswerke Delitzsch GmbH am 11.02.2003.
Irritationen ruft der Satz, der unter „Nebenbestimmungen“ in der Genehmigung aufgeführt ist, hervor. Es heißt unter 4.1.2: „Den zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage unaufgefordert schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Inbetriebnahme vorliegen.“ |
Bild 2 vom 19.11.2002 9:03:04 (26kB):
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Nach unserer Einschätzung wurden bis zu 20.000 Kubikmeter Abfälle (Kunststoffe, Filze, textile Stoffe) eingelagert. |
Bild 3 vom 26.11.2002 12:21:24 (35kB):
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Der Genehmigungsbescheid vom RP Leipzig erwähnt unter Abschnitt V. Hinweise, dass sich „das Vorhaben“...„auf einer Teilfläche des im Altlastenkataster des Landkreises Delitzsch geführten Altstandortes „Ziehwerk Delitzsch - Bereich Vossloh“, befindet.
Im Vordergrund des Bildes ist ein ehemaliger Versorgungsschacht, der sich in der Einlagerungshalle befindet, zu erkennen. Er wurde provisorisch mit Holzpaletten eingezäunt, da er nicht abgedeckt war.
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