Soll im Biomassekraftwerk Delitzsch nur Altholz verbrannt werden?Gedanken (Fragen und Antworten) zum Biomassekraftwerk DelitzschIm Südwesten von Delitzsch wurde ein Biomassekraftwerk errichtet und in Betrieb genommen. Was soll in diesem Kraftwerk verbrannt werden?Beantragt wurde am 25.04.2002 durch die Technische Werke Delitzsch GmbH beim Regierungspräsidium Leipzig die Errichtung eines Biomassekraftwerkes mit einer maximalen elektrischen Leistung von 20 MW. Das Biomassekraftwerk wurde errichtet und am 23.10.2003 erfolgte durch die Biomassekraftwerk GmbH beim Regierungspräsidium Leipzig die Beantragung zum Betrieb der errichteten Anlage zur Verbrennung von Althölzern mit einer elektrischen Leistung von 20 MW. Auf Basis welcher Genehmigung wurde diese Anlage gebaut?Die erteilte Genehmigung geht von einer kleineren Rauchgasmenge aus. Ist die Vergrößerung der Anlage zur Rauchgasreinigung und -ableitung für den Betrieb des Kraftwerkes erforderlich?Diese Vergrößerung der Anlage ist nicht erforderlich, solange Althölzer verbrannt werden sollen. Übrigens: Das Ingenieurbüro, das die Unterlagen für die Genehmigung zum Betrieb erarbeitet hat, weist für das Biokraftwerk Delitzsch (ehemalige Zuckerfabrik) für eine Anlage mit gleicher elektrischer Leistung und gleichem Brennstoff eine deutlich geringere Rauchgasmenge aus. Hat damit das verantwortliche Ingenieurbüro nicht selbst den Nachweis erbracht, dass eine Vergrößerung der Anlage für die Rauchgasreinigung und -ableitung keinesfalls erforderlich ist? Wird ein Brennstoff verbrannt, der nur einen geringen Anteil Sauerstoff enthält, muss demzufolge eine größere Menge an Verbrennungsluft zugeführt werden, die aufgrund des Anteils an Stickstoff auch eine größere Rauchgasmenge ergibt. Brennstoffe mit einem geringeren Anteil an Sauerstoff als Holz sind Müll und daraus gewonnene Ersatzbrennstoffe. Sollen demnach in dieser Anlage künftig Ersatzbrennstoffe oder Müll verbrannt werden?Es hat den Anschein, dass dieses erfolgen soll. Dieser Vertrag sieht unter - 1.4 Lieferung von Ersatzbrennstoffen - vor: „…fehlende Mengen an Brennstoff durch Ersatzbrennstoffe zu ersetzen, sofern und soweit deren Einsatz für BMKW Delitzsch unter gleichen wirtschaftlichen Bedingungen möglich ist.“Weiter wird in diesem Vertrag ausgesagt: „Ersatzbrennstoffe im Sinne des Vertrages sind ausschließlich Stoffe, die nicht als Biomasse im Sinne der Biomasseverordnung oder als sonstige erneuerbare Energieträger im Sinne des EEG anerkannt sind, jedoch den anlagetechnischen und sonstigen Anforderungen und erforderlichen Genehmigungen entsprechen.“ Damit war bei Vertragsabschluss eine spätere Verbrennung von Ersatzbrennstoffen vorgesehen. Das allerdings hat Herr Schiller bei der Erörterung verschwiegen, wobei durchaus ein Vorsatz unterstellt werden könnte. Wurden damit nicht das Regierungspräsidium (?) und die Öffentlichkeit über die wahren Absichten arglistig getäuscht? Das Regierungspräsidium hatte allerdings Kenntnis von diesem Vertrag! Mit dem Antrag zur Betriebsgenehmigung wurde gleichzeitig eine veränderte Brennstoffversorgung beantragt. Hiernach war vorgesehen, dass die Brennstoffversorgung über betriebseigene Beschickungssysteme erfolgt, wobei der aufbereitete Brennstoff (Holzhackschnitzel) mittels LKW angeliefert wird. Als zweiter Weg war eine Anlieferung über Förderbänder aus dem in Nachbarschaft zum Biomassekraftwerk vorgesehenen, betriebsfremden Holzkontor vorgesehen. In der Kurzbeschreibung des Genehmigungsantrages für das Holzkontor wird hierzu ausgeführt: „Betreiberziel ist es, zerkleinerte Althölzer anzunehmen, in einem Hallenbauwerk zwischenzulagern und an eine benachbarte Endverwertungsanlage (Biomassekraftwerk) abzugeben.“ Ad absurdum wurden damit die Aussagen im Vorwort der Kurzbeschreibung geführt: „Formal besteht zwischen den selbständigen Anlagen der Antragstellerin und der Fa. BMKW Biomassekraftwerk Delitzsch GmbH kein genehmigungsrechtlich oder gesellschaftsrechtlich relevanter Bezug. … Damit beeinflussen sich die Technologien … jeder für sich separat zu genehmigenden Anlage ein Stück weit.“ Hieraus leiten sich Fragen ab wie: Warum wurden die Anlagen zur Brennstoffversorgung geändert? Was ist naheliegender, als die Antwort im Brennstoff zu suchen. Beklagt wurden öfter erhöhte Kosten bei der Errichtung des Biomassekraftwerkes. Die Gewährung einer fragwürdigen Bürgschaft und eines ebensolchen Kredites durch die Stadt Delitzsch zugunsten der TWD GmbH lassen erhöhte Kosten vermuten. Hängen diese aber nicht zu einem Teil mit den spekulativen und mit Risiken behafteten Veränderungen der Anlagen des Kraftwerkes und des Holzkontors zusammen? Das „Biomassekraftwerk“ Delitzsch ist technisch weitgehend vorbereitet auf den Einsatz von Ersatzbrennstoffen. Die Ersatzbrennstoffe sind vorhanden, denn diese sollen aus dem Restmüll der mechanisch-biologischen Anlage in Cröbern in einer entsprechenden Anlage der Kreiswerke in Delitzsch gewonnen werden. Was noch fehlt, ist die Genehmigung. Bei der bisherigen Genehmigungspraxis des Regierungspräsidiums Leipzig sollte das aber keine allzu große Hürde sein. Die Bürger der Stadt Delitzsch werden wieder einmal zusehen und schlucken müssen, was ihr oberer Ratsherr, Herr Bieniek, zum Wohle der von ihm vertretenen Gesellschaften akzeptiert. ein ge- und enttäuschter Bürger, 23.06.2005 |