Bürgerverein Sauberes Delitzscher Land e.V.
c/o Dietmar Mieth
Alter Dorfring 22
04509 Delitzsch, OT Zschepen

Zschepen, den 14. August 2006

Leipziger Volkszeitung
Redaktion Delitzsch
z.Hd. Herrn Welters
Rossplatz 5
04509 Delitzsch

Leserbrief

Sehr geehrter Herr Welters,

ich bitte um die Veröffentlichung meines Briefes.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Mieth


Werden die Delitzscher erneut für die Deponiestilllegung zahlen?

Es ist nichts Neues, dass die Einwohner Abfallgebühren entrichten müssen. In diesen Gebühren der Abfallerzeuger, also der Bürger, sind im beachtlichen Maße anteilig Deponieentgelte enthalten. „Von den eingenommen Deponieentgelten begleicht das Unternehmen (Kreiswerke Delitzsch GmbH; d.A.) die laufenden Aufwendungen des Deponiebetriebes bis hin zur abschließenden Sanierung und Rekultivierung der beiden Deponien (Lissa und Spröda; d.A.) nach deren Schließung.(LVZ vom 14.11.2003 Seite 4 - Interview mit dem Vize-Landrat Fiedler mit dem Titel: „Kreistag beschließt die Müllgebühren“;) Diese Deponieentgelte für Sanierung und Rekultivierung nach den Deponieschließungen werden seit Herbst 1993 kassiert.

Über die gesamte Betriebszeit, standen It. Auskunft der KWD vom 7. April 2005 an das Regierungspräsidium Leipzig (RPL) „...buchmäßig für den Zeitraum ab 01.01.2004 folgende Rückstellungen zur Verfügung:

Deponie Spröda inkl. Altsatzdeponie 7.510 TEUR
Deponie Lissa 1.763 TEUR
Gesamt: 9.273 TEUR

Bereits am 09.03.2005 wird die KWD-Geschäftsführung durch Herrn Neumann, dem zuständigen Referatsleiter beim RPL aufgefordert „eine entsprechende Übersicht in geeigneter Form, aus der insbesondere ersichtlich ist, welche Sicherheiten / Rücklagen für die Stilllegung und Nachsorge für die Deponien Lissa und Spröda gebildet sind,“ vorzulegen.

Im Schreiben bezieht man sich auch auf den Paragraphen 36 d des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, in dem geregelt steht, dass während des Betriebs einer Deponie Rücklagen für Nachsorge etc. zu bilden sind. Ausdrücklich wird im Text erklärt, dass der Gesetzgeber keine Rückstellungen, die häufig lediglich buchtechnische Zwecke erfüllen könnten, wünscht.

Offen bleibt die Erklärung, wo diese 9,273 Millionen EURO geblieben sind.

Es ist buchhalterisch falsch, jene Gelder die kassiert wurden, aus „Versehen“ als Rückstellungen zu buchen. Ordentlich gebucht, so sagen Fachleute, gehört der Wert auf die Passivseite der Bilanz unter Eigenkapital und dort als Sicherheit / Rücklage. Folglich muss auch genau dieser Geldwert dort erscheinen und als solcher in Geldform vorhanden sein.

Wie auch immer, bei dieser Summe und der vorliegenden bilanztechnischen KWD-Wirklichkeit müsste dieser Vorgang von Amtswegen die Staatsanwaltschaft auf den Plan rufen, zumal KWD zu 55 Prozent dem Landkreis Delitzsch als öffentlich-rechtlichen Mehrheitsgesellschafter gehört. Der Schaden ist offenkundig schon eingetreten, denn bisher konnte kein Verantwortlicher die entsprechende Summe tatsächlich vorweisen. KWD-Geschäftsführer Böhmer stellt fest: „Das Geld ist nicht weg.(LVZ vom 5. Mai 2006 auf Seite 3) Im gleichen Interview räumt er das Fehlen dann aber mit den Worten ein. „Er kündigte an, die Kosten für die Nachsorge der Deponie durch Gewinne auf anderen Geschäftsfeldern der KWD, wie zum Beispiel der Ersatzbrennstoffproduktion, in den kommenden 25 Jahren decken zu wollen.“ Und weiter wird im gleichen Artikel, wenige Zeilen später zitiert: „Heinz Böhmer: Die Rückstellungen sind in verschiedene Vermögenswerte der Kreiswerke geflossen. Das Geld ist nicht weg.

Wurde der Vertrag, welcher zwischen den Kreiswerken und dem Westsächsischen Entsorgungsverband Cröbern über die Abnahme der heizwertreichen Fraktion etwa nur aus dem Grunde nachverhandelt, um aus den Gewinnen dieses Geschäftsfeldes die Rekultivierungsmaßnahmen der Deponien finanzieren zu können? Immerhin beinhaltet dieser überarbeitete und ohne öffentliche Ausschreibung paraphierte Vertrag eine Preiserhöhung von fast 40 Prozent gegenüber dem zuvor besiegelten. Letztendlich zahlt der Müllgebührenzahler auch diese Zeche. Schloss man gar blauäugig den Erstvertrag ohne eine vorherige Kostenkalkulation ab? Fanden die Qualitätsparameter des in Rede stehenden Materials keinen Eingang in die Vertragsgestaltung? Warum unterschrieb die Kreiswerke-Geschäftsführung den Vertrag, obwohl bis heute noch kein schlüssiges Verwertungskonzept zu erkennen ist?

Allem Anschein nach ist die herangekarrte heizwertreiche Fraktion wegen angeblicher Qualitätsprobleme nicht ohne weiteres verwertbar. Da das Material über einen längeren Zeitraum kaum ohne spürbare stoffliche Veränderungen lagerbar sein dürfte und folglich weitere Qualitätseinbußen erfahren muss, bahnt sich noch größeres Ungemach an. Hierüber können auch die von der zuständigen Behörde bereits erteilten bzw. für die Zukunft anvisierten Genehmigungen zur Zwischenlagerung nicht hinwegtäuschen.

Parallele und präzisierende Regelungen zum § 36 d des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes finden sich noch einmal in den §§ 10 und 11 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG). In § 10 Absatz 1 a des SächsKAG wird geregelt, dass im Fall der Ablagerung von Abfällen die Gebühren alle Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Deponie, einschließlich der Kosten einer vom Betreiber zu leistenden Sicherheit oder eines zu erbringenden Sicherungsmittels, sowie die geschätzten Kosten für die Stilllegung und die Nachsorge für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren abdecken müssen. „Die daraus erwachsenden Gebühreneinnahmen sind in einer Rücklage anzusammeln, die bis zu ihrer Verwendung angemessene Zinsen aus allgemeinen Haushaltsmitteln zuzuführen sind“ (§ 11 Absatz 2 SächsKAG).

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann ausgeschlossen werden, dass die dem RP Leipzig angegebenen Mittel für die Deponiesanierung schon vor 2005 zum bestimmungsgemäßen Einsatz kamen. Die Plangenehmigung zur Sanierung/Rekultivierung für die Deponie Spröda wurde erst am 17. September 2004 und für die Deponie Lissa erst am 25. Februar 2005 durch das RP Leipzig erteilt. Im Bericht über die Prüfung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2004 der KWD heißt es vielsagend: „Für 2005/2006 sind zusätzliche liquide Mittel für die Deponiesanierung erforderlich, die überwiegend durch den Einsatz von Guthaben sowie einer zusätzlichen befristeten Kontokorrentlinie gesichert werden.

Aufschlussreich ist auch das Schreiben der Kreiswerke an den Vize-Landrat des Landkreises Delitzsch, Herrn Fiedler, vom 30. September 2005. Darin geben die Kreiswerke an, dass der „Wertumfang für die Deponienachsorge für das Gesamtvorhaben Lissa und Spröda“ mit 9,175 Mio. EUR zu veranschlagen ist. Davon sollen allerdings 5,051 Mio. EUR durch Fördermittel abgedeckt werden. „Der verbleibende Eigenanteil von 4,120 Mio. EUR ist in den Wirtschaftsplänen 2005, 2006 und 2007 eingestellt …“ Allein die Aussagen dieser zwei Schreiben lassen befürchten, dass das gesamte angesparte Rücklagen-Guthaben einschließlich zu bildender Zinsen offenbar nicht mehr existent ist. Andererseits können wir die Argumentation der Kreiswerke-Geschäftsführung in einem diesbezüglichen Schreiben an das RP Leipzig nicht nachvollziehen, in dem sie ihr „Unverständnis“ gegenüber unserer Auffassung bekundeten.

Mit Antrag vom 06. Oktober 2005 stellten die Kreiswerke beim RP Leipzig den „Antrag auf Verschiebung der Durchführung von Sanierungsleistungen in das Jahr 2007 für Maßnahmen auf der Kommunaldeponie und Neuen Altsalzdeponie in Spröda“. Als Begründung der zeitlichen Verschiebung wird darin ausgeführt, dass „gegenwärtig die Tendenz zu verzeichnen“ sei, „dass für solche Bodenarten“, gemeint sind mineralische Bodenmaterialien „Kosten verlangt werden und somit bisher angesetzte Planansätze“ für Abdeckmaterialien der Ausgleichs- und Tragschicht „nicht realisierbar sind.“ Gleichzeitig beantragte man eine Verlängerung der Ausreichung von EU-Fördermitteln (EFRE-Mittel) in das Jahr 2007 hinein.

Wie kann es sein, dass die Beschaffung und Bereitstellung der für die Deponieendgestaltung und temporären Abdeckung erforderlichen Massen entsprechend der vorgegebenen Ablaufplanung nicht mehr möglich ist? Eigens zur Erstellung der Planungsansätze und Deponiegutachten wurden doch jahrelang hoch dotierte Berater beschäftigt. Allein die so genannten Beratungsleistungen zwischen dem IKW-Beratungsinstitut für Kommunalwirtschaft und der KWD GmbH sowie dem IKW und dem KWD-Mutterkonzern, ENEBA GmbH, kosteten diesen teilkommunalen Unternehmen jährlich 330.000 Euro. Zusätzlich waren namentlich bekannte Ingenieurbüros, Gutachter und Rechtsanwälte „engagiert“ tätig.

Bereits die Beschaffung der für die Verdeckte und die Alte Altsalzdeponie Spröda erforderlichen Mengen an Material in Höhe von 58.000 Tonnen bereitete erhebliche Probleme. Die für den Bereich Kommunaldeponie erforderlichen Mengen belaufen sich auf ca. 500.000 Tonnen, die im genehmigten Zeitraum nicht mehr bereitzustellen und einzubauen sind.

Die kommunalen Spitzenpolitiker haben auf die Sächsische Kommunalverfassung ihren Amtseid abgelegt und geschworen dem Gemeinwohl zu dienen. Warum wurden dann öffentlich-rechtliche Aufgabenstellungen in Teilen privatisiert und die Gewinne per Vertrag an die ENEBA als erste sächsische Holding dieser Art (It. IKW Strategiepapier) abgeführt?

Die ENEBA hat mit den Tochterunternehmen Gewinnabführungsverträge abgeschlossen. Die KWD erbrachten im Jahre 2003 immerhin 96 %, im Jahr 2004 schon 97,4 % der ENEBA-Umsatzerlöse. Die Gewinne, die nach unserer Auffassung dem Gemeinwohl dienen sollten, verlieren sich im ENEBA-Buchwerk.

Bemerkenswert ist, dass man maßgebliche Spitzenpolitiker in den Vorständen der teilkommunalen GmbHs wiederfindet. Zum Aufsichtrat der ENEBA gehören als Vorsitzender der Landrat des Delitzscher Landes, außerdem 4 Mitglieder des Kreistages und weitere 4 Mitglieder des privaten Gesellschafters und als Vertreter beider Seiten bis 2001 das zehnte Mitglied, der Oberbürgermeister der Stadt Delitzsch, später an dessen Stelle ein weiteres Kreistagsmitglied. Die einzelnen Damen und Herren sind namentlich bekannt. Als Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit wurden nicht gerade geringe Entgelte gezahlt. Welche Leistung wird dafür im Sinne des Gemeinwohls erbracht? Stattliche Gelder, die teilweise neben den üblichen laufenden Bezügen für die reguläre Amtstätigkeit aus der Aufsichtsratstätigkeit hinzukamen.

Hat denn kein Volksvertreter im Aufsichtsrat die vielen offensichtlichen Unzulänglichkeiten bei der Konzipierung bzw. Beaufsichtigung der relevanten Projekte bemerkt?



Dietmar Mieth
Vorsitzender des Bürgervereins Sauberes Delitzscher Land e.V.


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