Rechtsanwalt Lothar Hermes • Münchner Straße 34 • 01187 Dresden • Rechtsanwalt



Staatsanwaltschaft Leipzig
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Lothar Hermes

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zugelassen am
Oberlandesgericht Dresden
Münchner Straße 34
01187 Dresden

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http://www.RA-Hermes.de

05.02.2004
Diktatzeichen: He/Ei



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St-215/03

Strafanzeige gegen Czupalla u.a.
605 Js 86712/03

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Bittermann,

seit meinem letzten Schreiben vom 05.12.2003 sind mir weitere Tatsachen bekannt geworden, die den Verdacht der Untreue gegen Herrn Dr. Buder erhärten. Der Verdacht der Untreue erstreckt sich auch auf Herrn Dr. Klaus Jürgen Haupt und Herrn Dr. Uwe Arnold, Geschäftsführer der IKW.
Ich möchte Sie über diese neuen Vorgänge heute informieren:

  1. Die Kreiswerke Delitzsch haben im Frühjahr 1999 europaweit den Auftrag zur Errichtung einer Reststoffsortieranlage Delitzsch-Südwest ausgeschrieben. Nach dem am 26.04.1999 der Ablauf für die Einsendefrist der Angebote abgelaufen war, wurden vier Bieter zur näheren Angebotsabgabe aufgefordert. Dies waren die Unternehmen

    1. Vecoplan GmbH Co KG in St. Egidien,
    2. L & C Steinmüller in Gummersbach,
    3. Herhof Umwelttechnik, Solms Niederbiel,
    4. Lurgi Entsorgung GmbH Ratingen.

    Am 18.05.1999 um 13:00 Uhr lief die Submissionsfrist ab. Es lagen zwei An-gebote vor und zwar von der Firma L & C Steinmüller und der Firma Vecoplan, beide datiert vom 17.05.1999.

    Nach mir im November 2003 anonym zugegangenen Informationen lauteten die Angebote (jeweils netto)

    Firma Vecoplan:10.890.481 DM
    Firma L & C Steinmüller:13.887.000 DM.

    Die Firma L & C Steinmüller GmbH war nur der zweitbeste Bieter, dennoch erhielt sie den Zuschlag.
    Im Verlauf des Sommers 1999 wurde die L & C Steinmüller GmbH von dem Konzern Babcock Borsig, Sitz in Oberhausen übernommen. Für das Geschäft mit Abfallbeseitigungsanlagen wie Sortieranlagen wurde eine neue Firma gegründet, die Fa. BBP Environment GmbH. Mit dieser Firma wurde dann der Vertrag seitens der KWD am 29.09.1999/ 04.10.1999 unterzeichnet.

    Aufgrund des mir übersandten anonymen Hinweises, der allerdings sehr präzise Zahlen enthält, habe ich mich mit der Firma Vecoplan, Niederlassung St. Egidien in Verbindung gesetzt. Das Unternehmen teilte mir mündlich wie schriftlich mit, dass das Angebot der Firma Vecoplan genau über diese 10.890.481 DM gelautet hat. Somit gehe ich davon aus, dass auch die Zahl betreffend L & C Steinmüller zutreffend angegeben worden ist.

    Ihnen liegen Kontoverdichtungen des IKW Kontos bei der Sachsen Landesbank aus den Jahren 2000/2001 vor, die durch die Staatsanwaltschaft Bochum aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses bei SachsenLB gewonnen wurden (siehe Anlage D 2 zur Strafanzeige vom 8.11.2003).
    Aus diesen Unterlagen geht hervor, dass die BBP Environment (Babcock Borsig Power) in den Jahren 2000 und 2001 allein auf ein Konto der IKW GmbH Beträge von insgesamt ca. 570.000 bzw. 530.000 DM eingezahlt hat.
    Es ist schwer vorstellbar, dass diesen Zahlungen entsprechende Leistungen der IKW gegenüber gestanden hat, da der Konzern Babcock Borsig selbst über genügend Tochterunternehmen, die die erforderlichen Beratungsleistungen für die übrigen Konzerngesellschaften auf dem Gebiet des Abfallrechts in dem fraglichen Zeitraum erbringen konnten. Insoweit genügt ein Blick auf die Homepage des Konzerns.
    Ihnen ist ferner bekannt, dass es sich bei der Firma L & C Steinmüller GmbH um diejenige Firma handelt, die die Schmiergelder im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Errichtung der MVA Köln an Herrn Eisermann und andere Personen gezahlt hat. Sowohl Herr Eisermann als auch Herr Dr. Michelfelder, ehemaliger Vorstandssprecher der L & C Steinmüller GmbH, haben diese Schmiergeldzahlungen im Rahmen des derzeit laufenden Strafprozesses vor dem Landgericht Köln eingeräumt.

    Es besteht daher zumindest der begründete Anfangsverdacht, dass hier BBP Environment nur deshalb den Zuschlag für ihr höheres Angebot erhalten hat, weil sie bereit war, nach Auftragserteilungen Schmiergelder an die Firma IKW in Höhe von 1 Mio. DM zu zahlen. Dieser Verdacht wird durch den Umstand erhärtet, dass gegen Herrn Dr. Haupt, Hauptgesellschafter der IKW und Herrn Trienekens, weiterer Gesellschafter der IKW, in zahlreichen weiteren Verfahren den Verdacht der Bestechung bzw. Vorteilsgewährung ermittelt wird, zum Teil auch bereits Anklage erhoben wurde.

  2. In der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben der Firma Vecoplan, aus dem sich die Höhe des angegeben Angebotes ergibt, sowie den anonymen Hinweis auf das Ausschreibungsverfahren. Das Schreiben enthält auf der ersten Seite keinerlei FAX-Kennnung, so dass es von mir nicht zurückverfolgt werden konnte.


Mit freundlichen Grüßen

Lothar Hermes
Rechtsanwalt

Foto und Info zur Baustelle Sortieranlage

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