Landkreis (SWB/rei). Der Ausschuss "Technik und Umwelt" des Kreistages Delitzsch tagte und Schwerpunkte bildeten tatsächlich Luftproben, speziell in den Regionen Delitzsch und Eilenburg. Eingebettet darin die Abfallsatzung und der Gebührentarif. Die Fachleute des Ausschusses berieten uns sachlich und mit wissenschaftlicher Präzision. Detailprobleme waren dem Außenstehenden teilweise nicht verständlich, einiges nicht nachvollziehbar, denn leider blieb die Sitzung letzten Endes ohne Beschlussfassung bei einigen Eckpunkten.
Es begann mit einer in Auftrag gegebenen Studie über die "Reinheit" der nicht zu übersehenden Rauchfahne des Dämmstoffwerkschornsteins. Einige Bürger hatten Besorgnis gezeigt, auch bezüglich des Geruchs. Die gründlich aufbereitete Studie wurde für die Fachleute des Ausschusses anschaulich vorgetragen. Beginnend mit dem Hinweis auf die an der Berufsschule seit langem arbeitende Messstelle, die als eine von 27 im Freistaat regelmäßig Luftbestandteilresultate an die Zentrale meldet. Delitzsch liegt nach Informationen z. B. bei Ozon und Schwebstaub weit unter der Norm. Das Dämmstoffwerk könnte - durch den technologischen Prozess bedingt - weitere Schadstoffe ausstoßen.
Eine Deutschlandnorm regelt die Zulässigkeit bei zahlreichen Komponenten und das Werk hat seine Norm noch darunter gelegt. Knackpunkt der Angelegenheit: Die Deutschlandnorm fußt auf einer Regelung von 1986. Ab Oktober 2002 gelten strengere Richtwerte. Das Werk muss seine Norm überprüfen.
Außerdem ließ die Studie bei aller Wissenschaftlichkeit die Ist- Werte vermissen. Liegen diese nun drunter oder drüber? Die Werte werden nachgereicht. Wissenschaftler haben halt eigene Gedankengänge.
Zum Geruch lassen sich grundlegend keine Werte ermitteln, da häufig subjektiv beeinflusst.
Der Hinweis darauf, dass im Werk Wesel des Konzerns keine Rauchfahnen zu sehen sind, wurde mit dem Hinweis auf den weit hüheren Produktionsumfang in Delitzsch begründet.
Im Hauptteil der Sitzung ging es um die den Mitgliedern vorgelegten Dokumente "Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung", "Satzung zur Änderung der Abfallsatzung" und "Öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung zur abfallwirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen und Landkreis Delitzsch".
Für sparsame Mülltonnenfüller erfreulich! Die jährliche Grundgebühr je Einwohner sinkt von 25,68 Euro auf 22,24 Euro. Dagegen steigen die Entsorgungsgebühren z. B. bei 80- und 120-Liter- Tonnen um 0,03 Euro. Es gab eine Reihe von Zusatzfragen. So musste z. B. darüber diskutiert werden, wie und wo eine Person ihren Auslandsaufenthalt von ununterbrochen 12 Monaten nach weisen soll, da in diesem Fall die Abfallgebühr voll erstattet werden kann.
Bezüglich der Zweckvereinbarung kam es noch zu keiner Beschlussfassung trotz einer Reihe Präzisierungsanfragen, da das Regierungspräsidium die Sache noch nicht abgenickt hat. Änderungen werden erwartet.
Bei dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" lag der Schwerpunkt wiederum auf einem Luftproblem.
In Eilenburg und seiner Region hat sich weitflächig und auch auf den Straßen flutbedingt verstärkt Schmutz (Sediment) abgesetzt, der bei Wind zu Staubbelästigung führt.
Kann der Staub nicht gefährlich werden, da dieser eventuell mit Giftstoffen versetzt ist? Messung und Prüfung wurden vorgeschlagen.
Es kam umgehend eine gründliche und mit chemischen Daten en masse belegte Erwiderung dahingehend, dass eine solche Überprüfung nicht notwendig sei, da
Sonntagswochenblatt, 20.10.2002