Delitzsch. Die Stadt Delitzsch will den weiteren Ausbau des Biomassekraftwerkes auf dem Areal der ehemaligen Zuckerfabrik vorerst stoppen.
Nachdem die Biokraftwerk Delitzsch GmbH (BKD) die Aufnahme des Probebetriebes für diese Woche angekündigt hat (wir berichteten), liegt dem Stadtrat nunmehr eine Veränderungssperre für das Betriebsgelände in der Fabrikstraße vor. Dadurch soll bis zur Fertigstellung eines Bebauungsplans der jetzige Status Quo des Geländes beibehalten werden, so Baudezernent Gerd Denef. Wir haben Herrn van Meegen eine Vereinbarung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes bereits mit Genehmigungserteilung für das Biomassekraftwerk zugeschickt, sagte Denef gestern auf Anfrage unserer Zeitung, diese hat er uns bis heute aber nicht unterschrieben.
Sollte der Beschluss im Parlament eine Mehrheit finden, dürfte Investor Gerhard van Meegen in den kommenden zwei Jahren nur unbehandeltes Holz verstromen. Dies war ihm am 6. November 2002 durch das Delitzscher Landratsamt gestattet worden. Die Verbrennung auch von schadstoffbelasteten Hölzern zur Strom- und Wärmegewinnung, wofür die BKD inzwischen ein Genehmigungsverfahren anstrebt, wäre nach der Veränderungssperre erst mal nicht mehr zulässig. Da nicht abzusehen sei, welche Auswirkungen das immissionsschutzrechtliche Verfahren zur geplanten Anlagenerweitung auf die Planfeststellung habe und genehmigungsfreie bauliche Maßnahmen die Planung behindern könnten, hält die Stadt nach Aussagen von Bauplaner Karl-Heinz Koch die Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung für dringend notwendig.
Die Veränderungssperre für das Gewerbegebiet würde zunächst für zwei Jahre gelten. Das Parlament wurde bereits für diesen Donnerstag, 16 Uhr, zu einer Sondersitzung einberufen. Die Stadt hat es aus gutem Grund eilig: Alle Bauvorhaben auf dem einstigen Zuckerfabrik-Gelände, für die vor dem Inkrafttreten der Sperre eine Genehmigung erteilt wurde, sind davon nicht betroffen.
LVZ-Kreiszeitung Delitzsch-Eilenburg, 19.08.2003
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