Delitzsch. Hans-Udo Weiland vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fürchtet um die Gesundheit in der Region Delitzsch, wenn die Technischen Werke Delitzsch GmbH (TWD) ihre Pläne zum Bau eines Biomassekraftwerkes im Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch Südwest mit einer Jahreskapazität von 124.000 bis 150.000 Tonnen verwirklichen. In dieser thermischen Verwertungsanlage sollen unter anderem auch mit Schutzmitteln behandelte Althölzer verbrannt werden. Deshalb läuft der BUND gegen das Vorhaben, das die TWD zusammen mit Eon Energy Project und der Thüringer Energie AG vorantreiben und das sich gegenwärtig in der Genehmigungsphase befindet, Sturm.
"In einer unvorstellbaren Abgaswolke von 89.000 Kubikmeter pro Stunde würden im Jahr mehr als sieben Tonnen Staub. 36 Tonnen Schwefeldioxid, 142 Tonnen Stickoxide, sieben Tonnen Salzsäure, 35 Kilogramm Cadmium und 21 Kilogramm Quecksilber niedergehen",argumentiert Weiland.
Hinzu kämen hochtoxische, krebserregende und erbgutschädigende Kohlenwasserstoffe sowie Dioxine und Furane. Fünfmal jährlich müsse mit einer Betriebsstörung gerechnet werden, die zu einem Ausfall der Rauchgasreinigung führt. In dieser Situation verhundertfache sich die Staubmenge als Träger hochaktiver gesundheitsschädigender Substanzen, so Weiland weiter. Der BUND-Vertreter ist sich nach Studium der Planungsunterlagen sicher, dass die Genehmigung für das Biomassekraftwerk verweigert werden kann, so dass die Anlage nicht gebaut werden darf.
Weilands Darstellungen glichen einem Horrorszenario, weist hingegen Lutz Mörtl, der Geschäftsführer der Technischen Werke Delitzsch, die Anschuldigungen zurück. Das geplante Biomassekraftwerk sei so konzipiert, dass die in Deutschland geltenden verschärften gesetzlichen Bestimmungen der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (Verordnung über Verbrennungsanlagen) eingehalten würden. Ebenso würde das Werk die Grenzwerte der neuen, im Herbst 2002 in Kraft tretenden Technischen Anordnung Luft (TALuft) einhalten beziehungsweise unterschreiten, sagt Mörtl. Ausbreitungsberechnungen. die sein Unternehmen nach dieser neuen Anordnung für alle Emissionen wie Stickstoff, Schwermetalle, Dioxine, Furane usw. durchführte, hätten ergeben, dass die zu erwartenden Zusatzbelastungen maximal drei Prozent des gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwertes erreiche. Außerdem würde die Einhaltung der Grenzwerte von der Überwachungsbehörde mittels einer online-Verbindung ständig kontrolliert, informierte der TWD-Geschäftsführer. T. S.
LVZ, 30.07.02