Landratsamt: Verbandsräte aus Delitzsch hätten sich einigen müssen
Delitzsch.
Die Grundstücksentscheidung im Dezember im Zweckverband Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch-Südwest für die Müllverbrennungsanlage ist inzwischen sowohl vom Landratsamt als auch vom Regierungspräsidium bestätigt worden. Die Rechtsdezernentin des Landkreises, Angelika Stoye, erläuterte vorigen Woche im Kreistag die juristische Seite des Verfahrens: Die Stimmenabgabe in der Verbandsversammlung war nicht einheitlich. Die zwei Vertreter von Delitzsch hätten sich einigen müssen, geben wir die Stimme für die Stadt Delitzsch mit Ja oder Nein ab. Dies hätten sie nicht geschafft - einer stimmte dafür, der andere dagegen. Somit waren die Stimmen ungültig. Hingegen habe das Verbandsmitglied Neukyhna mit vier Mitgliedern einheitlich mit Ja votiert. Damit war das Votum gefällt. Stoye verwies darauf, dass es sich hierum keine Auslegung des Landratsamtes handelt, sondern es eine entsprechende Rechtssprechung gibt. PDS-Kreisrat Michael Friedrich (PDS) sagte auf der Sitzung , dass er einige Zweifel am Zustandekommen des Grundstücksvertrages hätte. Landrat Michael Czupalla (CDU) betonte daraufhin, dass es keinen Vorvertrag gebe, sondern einen Optionsvertrag. Und er habe weder als Aufsichtsratsvorsitzender der Kreiswerke noch als Landrat etwas unterschrieben und sei auch bei keinem Notar gewesen. Das Ganze läge da, wo es hingehört, bei der Geschäftsführung.
L. S.
LVZ, 04.03.2002