"Als Müllkippe setzt Delitzsch seine ganze Lebensqualität aufs Spiel"
BUND fordert sozial- und umweltverträgliche Lösungen bei Müllentsorgung / In geplanten Anlagen sollen 400.000 t Abfall und Altholz verbrannt werden
Delitzsch. Nach Berechnungen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) werden in den drei in Delitzsch geplanten Verbrennungsanlagen - eine Müllverbrennungsanlage, zwei Biomassekraftwerke - jährlich mehr als 400.000 Tonnen Abfall und Altholz verbrannt. Dies würde zu einer zusätzlichen Verkehrsbelastung von etwa 40.000 Lkw-Transporten pro Jahr führen. "Dieser Entwicklung werden wir mit aller Entschiedenheit entgegentreten", sagte BUND-Kreisvorsitzender Hans-Udo Weiland. Er hält es für nicht akzeptabel, "dass für den Preis angeblich zu erhaltender weniger Arbeitsplätze die Lebensqualität aller Bürger der Region dramatisch verschlechtert wird." Als "deutsche oder gar europäische Müllkippe" verspiele Delitzsch seine letzte Chance als attraktiven Lebensraum.
Weiland fordert die Verantwortlichen auf, sich wieder an einen Tisch zu setzen und im Arbeitskreis Abfall nach sozial- und umweltverträglichen Lösungen zu suchen. Delitzsch-Südwest nannte er als Standort für Müllverbrennungsanlagen völlig ungeeignet.
Darüber hinaus belege eine Studie des Öko-lnstitutes Darmstadt die ökologischen Vorteile einer mechanisch-biolorischen Anlage gegenüber einer Müll Verbrennung. Wenn der Landkreis an einer eigenständigen Lösung festhalte, kommt für Weiland aus ökonomischen wie ökologischen Gründen nur eine dem tatsächlichen Müllaufkommen des Landkreises angemessene mechanisch-biologische Aufbereitung des Mülls mit anschließender Verwertung des Trockenstabilats in der Schwarzen Pumpe in Frage.
Der Kreistagsbeschluss von Ende November (LVZ berichtete), der auch eine Begrenzung der Kosten für die Behandlung des Hausmülls beinhaltet, könne an der tatsächlich eintretenden Entwicklung nichts ändern. Weiland: "Tatsache ist, dass die Müllmenge rückläufig ist, die Anzahl der geplanten Verbrennungsanlagen aber steigt. Die daraus resultierenden zwangsläufigen Mehrkosten wird der einzelne Bürger tragen müssen."
K. S.
LVZ, 20.12.2001