Eine Entscheidung muss vorliegen
Zu dem LVZ-Beitrag "Denkmal, das wir 50 Jahre teuer bezahlen" vom 17. Juli:
Es wird von einem Müllaufkommen von 20.000 to/pa gesprochen. Diese Zahl ist mir neu. Das Gutachten der S.I.G. Dr. Ing. Stoffen GmbH, Dresden, vorgelegt dem Ausschuss für Umwelt und Technik am 17. Januar 2000, geht von folgenden Mengen für den Landkreis Delitzsch aus.
1999: 34.400 to
2005: 28.800 to
2010: 6.900 to.
Dies ist eine Differenz von 44 Prozent im Jahr 2005 zu den Angaben der SPD. Herr Ackermann begrüßt den Einsatz einer MBA (Mechanisch-Biologische Vorbehandlung), hierzu sagt o. g. Gutachten: "Zu beachten ist, dass das Stabilat (Endprodukt der Rotte) ab 2005 nicht deponiert werden kann, da die Anforderungen der TASi nicht erfüllt werden. Wird keine energetische Verwertung durchgeführt, ist thermische Bebandlung erforderlich" das heißt so oder so Verbrennung. Man bestreitet die Notwendigkeit einer Entscheidung bis zum 30. Juni 2002. Geht man davon aus, dass dann eine Müllverbrennung arbeitet? Zu diesem Zeitpunkt muss meines Wissens der Landkreis eine Entscheidung vorlegen, was mit unserem Müll nach dem 31. Mai 2005 passiert. Gesetzt den Fall, man entscheidet sich für eine Verbrennungsanlage, wie groß auch immer, gibt es folgende Abläufe:
Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium zwei bis vier Jahre, Leipzig ist schnell,-30 Monate. Ausschreibung und Vergabe etwa sechs Monate,
Bauzeit etwa. 18 Monate - gleich gesamt 54 Monate. Wenn heute eine Entscheidung fällt, könnte eine Anlage frühestens Januar 2005 in Betrieb gehen. Dies gilt übrigens für alle Alternativen, auch für eine Entscheidung zu Gunsten Lippendorf, denn auch dort liegt keine Genehmigung in der Schublade.
Josef R. Weber
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berufenes Mitglied im Ausschuss Umwelt und Technik
LVZ, 31.07.2000