A I
|
naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde
|
A II
|
verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
|
A III
|
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
|
A IV
|
mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I , A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz
|