Bürgerverein Sauberes Delitzscher Land e.V. Landratsamt Nordsachsen Delitzsch, den 04.11.2020 Offener BriefSehr geehrter Herr Landrat, in jüngster Zeit ging unserem Bürgerverein weiteres umfangreiches Aktenmaterial bezüglich des Delitzscher Biomassekraftwerkes auf dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik zu, welches dazu geeignet ist, die skandalösen Zustände beim alltäglichen Anlagenbetrieb besser verstehen zu können. Die hier jahrelang praktizierte hochproblematische Abfallverbrennung, gepaart mit einem desolaten Zustand der Großfeuerungsanlage, führte zu beträchtlichen Schadstofffrachten in die Delitzscher Region hinein. Ein Rauchgas-Volumenstrom von stündlich über 100.000 Kubikmeter wurde über den Schornstein ins Freie entlassen. Die Rauchgasreinigung war jahrelang funktionsuntüchtig, da die Filterschläuche total verschlissen waren. Die Immissionsmesstechnik war außer Betrieb und im Jahre 2007 das letzte Mal kalibriert. Man betrieb die Anlage quasi im Blindflug. Sie spie tausende Tonnen hochgiftiger Verbrennungsrückstände aus. Unsere, an der Innenwand des Rauchgaskanals vor dem Schornstein gemachten Beprobungen sind untrüglicher Ausdruck des nicht gesetzeskonformen Handelns der Betreiber. Wir gehen wohl recht in der Annahme, dass Ihre zuständigen Mitarbeiter bezüglich dieser Sachverhalte nicht völlig unkundig waren, sondern sehr wohl die Brisanz der Lage einschätzen konnten. Nach den uns zur Verfügung stehenden Akten zu urteilen, war Ihren Mitarbeitern bereits frühzeitig die Schwermetall-, spätestens ab dem Jahre 2011 auch die Dioxinproblematik in den Verbrennungsrückständen bekannt. Nochmals sei hier auf die unhaltbaren Zustände bezüglich der noch immer stattfindenden Lagerung von 14.000 Kubikmeter Altholz eingegangen. Lt. amtlicher Verlautbarung seien keine brandschutztechnischen Probleme ersichtlich und somit sei eine Beräumung der Lagerflächen z.Zt. nicht zwingend erforderlich. Dem müssen wir mit Vehemenz widersprechen, denn bereits der Genehmigungsbescheid von 2005 gibt hierzu gegensätzliche Handlungsanweisungen. Hinzu kommt die illegale Lagerung von Kunststoff- und anderen hochproblematischen Abfällen im ehemaligen Zuckerhaus, welches einst nur als Holzlagerhalle (AT 113) genehmigt wurde. Die Rechtmäßigkeit des amtlichen Bescheides vom 03.03.2016 zugunsten der Delitzscher Wertstoffaufbereitung GmbH ist stark in Zweifel zu ziehen, denn die baulichen Gegebenheiten sind nicht geeignet, die vorgeschriebenen brandschutztechnischen Mindesanforderungen gemäß Landesbauordnung, der Industriebaurichtlinie und der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen. Der laienhafte Abriss dreier hoch mit schwermetall- und dioxinhaltigen Filterstäuben belasteter Filtereinheiten sowie des Filterstaubsilos (BE 82) im Jahre 2016 bewirkte erhebliche Kontaminationen der Umwelt, da damit zwangsläufig ein Austragen dieser besonders gefährlichen Frachten über die in diesem Bereich befindlichen Regenwassereinläufe und den Weitertransport über die Abwasserkanäle ins angeschlossene Gewässer einherging. Als Bürgerverein, der sich dem Schutz der hier lebenden Menschen verschrieben hat, fordern wir Sie auf, folgende Maßnahmen konsequent umzusetzen:
Zur Untermauerung der hier dargestellten Sachverhalte verweisen wir auf den Beitrag „Abfallverbrenner außer Kontrolle - Eine bildliche Abhandlung“ auf unserer Vereinshomepage unter www.pro-demokratie.com. In der Hoffnung auf konstruktive Klärung dieser Sachverhalte erwarten wir ihr Engagement. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Mieth Als Anlage zum offenen Brief kommt hier nachfolgend eine bildliche Abhandlung, die die dargestellten Sachverhalte verdeutlichen. Abfallverbrenner außer KontrolleLassen Sie uns einen Ausflug zu der skandalträchtigen Abfallverbrennungsanlage machen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch lange Zeit die Gemüter der Delitzscher Bevölkerung erhitzen wird. Wir fordern tiefgründige Aufklärung aller Vorkommnisse! Wie konnten derartige menschenverachtende Praktiken über Jahre hinweg Anwendung finden? Durch das kollektive Wegschauen aller zuständigen Amtsträger ist uns ein Müllskandal von noch nicht bezifferbaren Ausmaßen entstanden. Wir sind entsetzt über die Höhe der in den Rauchgasablagerungen vorgefundenen Gehalte an Schwermetallen und Dioxinen und nehmen deshalb fassungslos die nicht überzeugenden Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaft Leipzig zur Kenntnis. Wir sind entsetzt darüber, dass die Profitinteressen Einzelner, wohl auch ungezügelt mit krimineller Energie Agierender, über die Gesundheit der Bevölkerung und den Schutz der Umwelt gestellt werden. Wenn die zuständigen Behörden und Rechtspfleger daraus nicht sofort die nötigen Konsequenzen ziehen und die bekannten Probleme endlich lösen, wird das Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat noch weiter verloren gehen. 1. Alles nur FassadeSo sollte es laut amtlicher Genehmigung laufen, doch es war nur der schöne Schein. In Wirklichkeit war das Betreiben der Großfeuerungsanlage über Jahre hinweg grob rechtswidrig. 2. Illegale Lagerung der VerbrennungsrückständeDie Rundfläche des ehemaligen Dicksafttanks durfte mit behördlicher Genehmigung ab 2010 als Holzlagerfläche benutzt werden. Lt. Genehmigung ist diese Fläche „mit einem wasserundurchlässigen Bitumenbelag abgedeckt und verfügt über ein Gefälle von 2 % zu dem in der Mitte befindlichen Pumpensumpf“. Und weiter heißt es: „Durch den Betreiber der Anlage ist sicherzustellen, dass das im Pumpensumpf der Lagerfläche „ehemaliger Dicksaftbehälter“ anfallende Niederschlagswasser regelmäßig in den Rundeindicker abgepumpt wird. Eine Versickerung in den Untergrund ist auszuschließen. Nach entsprechender Behandlung im Rundeindicker (mechanische Behandlung durch Absetzen) kann eine Ableitung der Niederschlagswässer in den Vorfluter erfolgen.“ Zur Verständlichmachung sei folgendes angemerkt: Die bloße Betrachtung der illegal abgelagerten 21.500 Tonnen Verbrennungsrückstände ermöglicht eine klare Zuordnung in Rostschlacken und -aschen und in die Filterstäube, wobei die Letzteren sehr feinkörnig sind. Da die defekten Filterschläuche in den letzten Jahren des Betreibens der Anlage die Rauchgasfilterung, also die Abreinigung von gefährlichen Stäuben aus den Rauchgasen nicht oder nur noch geringfügig gewährleisteten, fielen im Ergebnis Filterstäube nur noch sporadisch an. Der Weg der giftigen Fracht war nun klar: Der 1000 kW-Saugzug beförderte das Zeug durch den Schornstein und bei 80,5 Meter Höhe entließ er es ins Freie. Das Umweltamt Nordsachsen betonte mir gegenüber gebetsmühlenartig, dass alle beim Betrieb der Anlage anfallenden Filterstäube ordnungsgemäß entsorgt worden wären, wohl wissend, dass es sich hierbei um besonders gefährliche Abfälle handeln würde. Schließlich war es dieses Umweltamt selbst, welches nach Bekanntgabe der ungeheuerlicher Analyseergebnisse zufällig durch den Entsorger beprobter Filterstäube, dem Antrag des Kraftwerkbetreibers durch das Erteilen einer dementsprechenden amtlichen Genehmigung stattgab. Aus den uns vorliegenden Dokumenten geht ganz klar hervor, dass nach Feststellung der sehr hohen Blei- , Cadmium- und Dioxinkonzentrationen im Filterstaub eine Billigentsorgung nun nicht mehr möglich war. Ab diesem Zeitpunkt wurde die genehmigungsrechtlich zwingend vorgeschriebene Entsorgung unseres Wissens nach eingestellt. Ohnehin war durch die völlig verschlissenen Filterschläuche und anderer gravierender Probleme der Rauchgasreinigung der aufgefangene Filterstaubanteil auf ein Minimum gefallen. Einfach gesagt: Der Entsorgungsweg über den Schornstein war der Billigste, zumal wirklich schmerzhafte amtliche Auflagen oder gar Strafen nach den uns zur Verfügung stehenden Akten zu urteilen, nicht zu erwarten waren. 3. Abfallverbrennung ohne FilterBild 03/01: Seit seinem Umbau im Jahre 2003 hatte die Abfallverbrennungsanlage zu keinem Zeitpunkt einen kontinuierlichen bestimmungsgemäßen Betrieb erreicht, so die ungeschönte Aussage eines 2011 angefertigten Prüfberichts. Die mehrfach täglich bzw. stündlich weit sichtbaren dunklen Rauchschwaden zeugen von diskontinuierlicher Fahrweise der Kessel. Die geforderte Verbrennungstemperatur von mindestens 830° Celsius konnte durch die Vielzahl von An- und Abfahrvorgängen der Kessel nicht gewährleistet werden. Die Verbrennung von Althölzern mit erhöhtem Störstoffanteil bzw. anderer problematischer Abfälle wirkte sich selbstverständlich negativ auf die Beherrschbarkeit des Verbrennungsprozesses sowie auf eine effektive Kesselfahrweise aus. Bilder 03/02 und 03/03:
Der Schornsteinkopf. Die Abfallverbrenner konnten nach eigenem Gutdünken scheinbar alles verbrennen, was ihnen in die Hände fiel. Die zuständigen Kontrolleure des Umweltamtes brachten zwar akribisch die Missstände in ihren amtlichen Überwachungsprotokollen zu Papier, doch an wirklichen Konsequenzen mangelte es. Bild 03/04: In den gemauerten Schornstein wurde zu Südzuckerzeiten eine Edelstahlröhre mit einem Durchmesser von 2,0 m eingezogen. Üblicherweise müssen auch Industrieschornsteine einer Prüfung nach DIN EN 13084 unterzogen werden. Jedoch wurde die letzte aktenkundige Prüfung durch den TÜV Süd am 10.07.2008 abgebrochen, da die Zugänglichkeit zur Mündungsbühne fehlte ebenso wie die zum begehbaren Zwischenraum des Schornsteins. „Abschließende Aussagen zur Standsicherheit liegen nicht vor“, wie es in dem uns vorliegenden Prüfbericht heißt. 4. Illegale BrennstoffannahmeLt. Genehmigung konnten im ehemaligen Zuckerhaus 1.000 t Brennstoff gelagert werden. Es gab sogar eine Genehmigung für die Lagerung von unzerkleinertem Material. Jedoch sind die hier eingelagerten Abfälle keinesfalls genehmigungsrechtlich gedeckt. Diese Abfälle hätten auch nicht angenommen werden dürfen, schließlich war nur die Verbrennung von biogenen Stoffen, speziell Althölzer der Klassen AI und AII erlaubt. Die bereits absehbare 3. Insolvenz in 5 Jahren rückte immer näher. Wir schreiben nun das Jahr 2016 und das Zuckerhaus beherbergte immer noch illegale Fracht. Wir haben folgende Vermutung: Die Verbringung außerhalb des Betriebes war aus finanziellen Gründen nicht zu bewerkstelligen. Da ersann man einen Plan: Mit Gründung der Delitzscher Wertstoffaufbereitung GmbH unter Federführung des derzeit amtierenden Biomassekraftwerkbetreibers, Heinz Lukas, sollte die Sache geheilt werden. Das Umweltamt Nordsachsens erteilte am 3. März 2016 eiligst einen diesbezüglichen Genehmigungsbescheid. In Kenntnis der Aktenlage kann man unterstellen, dass die involvierten Amtsträger über diese misslichen Sachverhalte informiert waren. Hier rächte sich die jahrelang für die jeweiligen Betreiber wohlwollend durchgeführte Kontroll- und Überwachungstätigkeit. Man wollte nun einen sauberen Schlussstrich unter die Umweltsauerei, hervorgerufen durch die jahrelang betriebene Mitverbrennung derartiger Abfälle, ziehen. Dieser Deal sollte quasi diese Abfälle legalisieren. Schließlich wollte man aus der Sache unbefleckt hervorgehen. Verschärfend kommt hinzu, dass bei Bekanntwerden der Mitverbrennung dieser nichtbiogenen Abfälle, rein rechtlich gesehen, auf die dafür verantwortlich zu machenden Betreiber millionenschwere Rückforderungen der zu Unrecht erhaltenen EEG-Vergütung für die bisher eingespeiste elektrische Energie ins öffentliche Netz geltend gemacht würden. Eine weitere entscheidende Frage türmt sich auf: Welcher Abrechnungsmodus wurde für die Annahme bzw. Entsorgung dieser Abfälle gewählt? Die rechtlich unzulässige Annahme, steht bei objektiver Betrachtung einer ordnungsgemäßen Buchführung im Weg. Es kommt der Verdacht auf, dass es sich um Abfällströme fernab jeglicher Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handelt. Wir nennen diese bezeichnenderweise frei vagabundierende Abfallströme. Bilder 04/01 bis 04/21: 5. Das KesselhausBild 05/01: Die Westseite des Kesselhauses mit Rauchgaskanal und Entaschungsanlage. Bild 05/02: Einige Baugruppen der Nassentaschung waren völlig von Rost zerfressen. Bild 05/03: Die an den Dampferzeugern befindlichen Beschickungsschächte für Brennstoffe. Bilder 05/04 bis 05/06: In einem derart miserablen Zustand befand sich die Primärluftzuführung. Bilder 05/07 bis 05/11: Oberhalb der Dampferzeuger war die Korrosion von begehbaren Einheiten zum Zwecke der Kontrolle, Wartung und Instandhaltung so weit fortgeschritten, dass höchste Unfallgefahr bestand. Bild 05/12: Der Arbeitsbereich unterhalb der Brennstoffbeschickung Bild 05/13: Dampferzeuger des Baujahres 1977 Bild 05/14: Die Beschickung der Feuerungsanlage am Dampferzeuger 3 erfolgt mittels Eintragschnecken. Bilder 05/15 bis 05/19: Die Strahlungs- und Konvektionsheizflächen sind von massiver Materialabzehrung betroffen. Bild 05/20: Bei allen drei Dampferzeugern ist eine Vorschub-Schwingrost-Feuerung eingebaut, die entgegen dem heutigen Stand der Verbrennungstechnik nur eine Hauptprimärluftzone besitzt und einen mechanischen Antrieb für den gesamten Rostbereich. Dementsprechend ist eine gestufte und gezielte Verbrennung auf dem Verbrennungsrost nach dem Stand der Technik nicht möglich. Hinzu kommt, dass man die Großfeuerungsanlage bis zum unausweichlichen Ende in diesem wartungstechnisch völlig verwahrlosten Zustand betrieb. - Die dadurch hervorgerufenen Umweltschädigungen waren nach dem hier vorgefundenen Sachstand mit einer ungeheuerlichen Kaltblütigkeit eingepreist. Wir gehen davon aus, dass die genehmigende Behörde keine fachliche Beurteilung vollzog, also die Großfeuerungsanlage rechtswidrig, quasi auf Grundlage von Treu und Glauben, genehmigte. Die Kenntnis der Parameter der Dampferzeuger ist zwingende Voraussetzung für die nach § 8 Abs. 1 Ziff. 3 BImschG positive Gesamtbeurteilung der Genehmigungsfähigkeit. Fazit: Das Landratsamt Delitzsch hätte die Erstgenehmigung mit Datum 06.11.2002 und das Regierungspräsidium Leipzig die bis zur Betriebseinstellung gültige immissionsschutzrechtliche
Genehmigung am 10. Juni 2005 nicht erteilen dürfen. Bilder 05/21 und 05/22: Tragende Stahlbauteile über dem Brennstoffeintrag liegen frei und sind damit ungeschützt dem Feuer ausgesetzt. Bilder 05/23 bis 05/27: Diese Bilder zeigen Ablagerungen im Brennraum sowie den im Jahre 2009 aufgebrachten Spritzbeton, der die wassergekühlten Seitenwände oberhalb der Ausmauerung vor zunehmenden Verschleißerscheinungen schützen sollte. Da dieser Verschleiß bereits weit fortgeschritten war, nahm man die geringere Wärmeübertragung zugunsten längerer Standzeiten in Kauf. Jedoch reduzierte sich damit nochmals der Wirkungsgrad. 6. Unsere ProbenahmeBilder 06/01 bis 06/03: Unsere Probenahmepunkte im Rahmen von Screenings, also orientierenden Prüfungen, legten wir zunächst stichpunktartig fest. Nach Kenntnis der Analyseergebnisse präzisierten wir unsere weitere Vorgehensweise dahingehend, dass nun die offensichtlichen Hotspots näher beprobt wurden. Diese Herangehensweise ist ein probates Mittel, um Kontaminationen eines Gebietes zu lokalisieren.
So konnten Filterstäube, inmitten anderer illegal abgelagerter Verbrennungsrückstände auf betonierten und mit Regenwassereinläufen versehenen Flächen und im Rauchgaskanal hinter der Filtereinheit und vor deren Abführung über den Schornstein ins Freie mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln des Screenings als hochgradig mit Blei, Cadmium belastet entlarvt werden. Zusätzlich zeigten die Analyseergebnisse aus der Beprobung der Staubablagerungen im Rauchgaskanal hohe Dioxinkonzentrationen. Übrigens war dem Umweltamt des Landkreises Nordsachsen die Problematik hoher Schwermetallkontaminationen auf diesem Betriebsgelände seit langem bekannt. Exemplarisch soll die bereits am 15.10.2014 angefertigte Hausmitteilung des SG Wasserrecht an das SG Immissionsschutz Erwähnung finden. Hier heißt es: „Ursprünglich war die Schlackelagerung auf der Freifläche abgeschafft worden, da das Wasser aus dem Bereich der Schlackelagerung wiederholt zur Überschreitung der Überwachungswerte für Schwermetalle bei der Abwassereinleitung in das Gewässer geführt hat.“ Da Filterstäube um ein Vielfaches höher schwermetallbelastet sind als die in Rede stehenden Schlacken (siehe UVP Dr. W. Wohlfahrt; 2004, Bestandteil der Antragstellung), stellen die ungeschützt auf der Freifläche im Bereich der Filterstaubabfüllung liegenden Filterstäube ein Umweltdesaster ohnegleichen dar. Die im Nachgang zu unserer Internetveröffentlichung „Gift übers Delitzscher Land“ getätigten Verunglimpfungen und Infragestellen unserer gemeinnützigen aufklärerischen Arbeit, beweisen aufs neue, dass diese Behörde den Weg des Werfens von Nebelkerzen, wie zum Beispiel die nicht überzeugende Powerpoint-Präsentation, weiter beschreiten will und die unter Gesundheits- und Umweltschutzgesichtspunkten nötige Herangehensweise scheut. Bilder 06/04 bis 06/12: Die kontinuierliche Messung der bei dem Verbrennungsprozess entstehenden Rauchgase auf Gehalte an Restsauerstoff, Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und Staub vor deren Entlassen ins Freie, war für den genehmigungskonformen Betrieb der Großfeuerungsanlage zwingend vorgeschrieben. Diese Rauchgaskennwerte und die messtechnische Erfassung des Rauchgasvolumenstroms und der -geschwindigkeiten waren die wichtigsten Eckpfeiler, die eine einwandfreie Regelung der gesamten Rauchgasfilterung und der Steuerung des Brennprozesses erst ermöglicht hätten. Mit Entsetzen mußten wir bei näherer Betrachtung der besagten Meßtechnik am Rauchgaskanal feststellen, dass sich diese in einem völlig verwahrlosten Zustand befand. Die auf optischer Basis arbeitende Messtechnik war vom zu analysierenden Rauchgas durch dicke Staubablagerungen abgeschnitten. Dieser total versottete Zustand resultierte aus dem jahrelangen Betreiben der Abfallverbrennungsanlage ohne die nötige effektive Filtertechnik. Wir müssen davon ausgehen, dass man die Kalibrierung des Messsystems lt. Überwachungsbericht vom 17.11.2011 letztmalig am 20.09.2007 durchführte und damit die Großfeuerungsanlage vorsätzlich rechtswidrig betrieb. Bilder 06/13 bis 06/15: Hier wurden von uns die Staubablagerungen an der Innenwandung des Rauchgaskanals vor der Abführung des Rauchgases über den Schornstein ins Freie beprobt. Die durch Screening erhaltenen Proben stellen praktisch den „Abstrich“ der in die Umwelt entlassenen Stäube des Rauchgases dar. Mit der Analyse der Proben beauftragten wir ein akkreditiertes Labor außerhalb Sachsens.
Die erhaltenen Analyseergebnisse geben Grund zu größter Sorge. 7. Der Ableiter zum LoberBild 07/01: Der Übersichtsplan zeigt die betriebliche Abwasserführung zum Lober. Bilder 07/02 bis 07/04: Die illegal abgelagerten Verbrennungsrückstände werden vom Niederschlagswasser durchströmt. Bilder 07/05 bis 07/08: Die hoch mit Blei, Cadmium und Dioxin belasteten Filterstäube gelangen über die Regenwassereinläufe im Bereich der Filterstaubabfüllung in den Ableiter. Bilder 07/09 bis 07/13: Der ehemalige Rundeindicker sollte lt. Genehmigung die Abwasserklärung übernehmen. Doch eine zielführende Klärung schwermetallhaltiger Abwässer war damit nicht möglich, bestenfalls fanden unzureichende Absetzvorgänge durch Schwerkraft statt. Im Jahre 2017 baute man im Zuge einer Schrottsammelaktion die Zu- und Ableitungen auch im Bereich der vermeintlichen Kläranlage ab. Die daraus abzuleitende Schlussfolgerung bleibt nun dem Betrachter selbst überlassen. Bild 07/14: Der auf dem Betriebsgelände noch verrohrte Ableiter wird im städtischen Bereich als offenes Gewässer weitergeführt. Das Wasser gelangt dann über den Rubach in den Lober. Bild 07/15: Das Einmünden des Rubachs in den Lober 8. Der Rückbau der FiltereinheitBild 08/01: Diese Drohnenaufnahme zeigt noch die ursprünglichen 7 Filtereinheiten für anfallende Rauchgase sowie das Filterstaubsilo. Bild 08/02: Im Jahre 2018, also 2 Jahre nach Betriebseinstellung, baute man die Filtereinheiten 5 bis 7 und das Filterstaubsilo ab. Bilder 08/03 bis 08/05: Der laienhaft unbedarfte Abriss hinterließ gravierende Spuren: Auf den umliegenden befestigten Flächen sind nun hochgefährliche Filterstäube verschiedener Schichtdicken ungeschützt vor Witterungseinflüssen vorhanden. Die Filterstäube werden in die Regenwassereinläufe gespült. Bild 08/06: Die 4 verbliebenen Filtereinheiten. Bilder 08/07 bis 08/09: Im ehemaligen Zuckerhaus liegen nun die nach dem Abriss der Filtereinheiten 5 bis 7 geborgenen Filterschläuche. Beim Betrachten dieser völlig verschlissenen Filterschläuche wird klarer, warum die Betreiber keine Ambitionen mehr hegten, die Großfeuerungsanlage nach genehmigungsrechtlichen Gesichtspunkten zu betreiben. Sie waren vermutlich knallharte Geschäftsleute und es deshalb Leid, ihr Geld für die kostenaufwendige Ertüchtigung der für sie so unnütz erscheinenden Rauchgasreinigung auszugeben. Und weil wir bisher in dem uns vorliegenden umfangreichen Aktenmaterial diesbezüglich keinerlei amtliche Sanktionen zur Behebung dieser Missstände finden konnten, ist der Gedanke naheliegend, dass für die Betreiber auch kein unmittelbarer Zwang bestand ihr Verhaltensmuster zu ändern. 9. StaubbelastungBilder 09/01 bis 09/06: Die bis zuletzt gültige Genehmigung schreibt im Abschnitt Anlagensicherheit „Es wird davon ausgegangen, dass auf Grund gezielter Luftabsaugung in der Brennstoffhalle und auf Grund der Beschaffenheit des Brennstoffes die Entstehung von Staub- und Geruchsemissionen möglichst gering gehalten werden.“ Und weiter heißt es, dass „Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft und die Allgemeinheit nicht zu befürchten“ sind. Doch die Realität sah völlig anders aus. Die Wohnbebauung des Delitzscher Ortsteils Gertitz ist nur wenige Meter entfernt. Nach Niederschlägen füllten sich die vorhandenen Regenwassertonnen mit grauem Staub verunreinigten Wassers, wie mir Betroffene berichteten. Die Installation der einst amtlicherseits geforderten Abluftfilter im Firstbereich der Zelthalle konnte der Betreiber durch juristisches Einschreiten verhindern. Vielleicht erkannte dieser auch schon damals, dass eine, wie auch immer geartete Luftabsaugung, bei permanent weit geöffneten Toren wenig Sinn macht und wollte sich deshalb diese überflüssige Investition ersparen. Mögliche amtliche Kontrollen liefen sowieso ins Leere. In der Brennstofflagerhalle waren lt. einem 2011 erstellten Prüfbericht „erhebliche Staubablagerungen auf der bestehenden Stahlkonstruktion“ vorhanden. Diese seien „aus Gründen der Betriebssicherheit nicht zu akzeptieren“ und müssten „zukünftig vermieden werden“. „Eine Absauganlage ist nicht installiert und genehmigungsrechtlich nicht gefordert.“ Zur Brisanz der Lage wird weiter ausgeführt: „Eine Explosionsschutz-Dokumentation gemäß Betriebssicherheitsverordnung liegt nicht vor, muss jedoch – insbesondere für die Lagerhalle – erstellt werden. Ein Betrieb in der derzeit gewohnten Form ist dauerhaft nicht zulässig.“ Bilder 09/07 und 09/08: Enorme Staubbelastung im Bereich des im Freien befindlichen Überlängenabscheiders. Bilder 10/09 bis 10/14: Die dem Umwelt- und Technikausschuss des Kreistages am 28.02.2017 durch das Landratsamt vorgestellte Powerpoint-Präsentation gibt auf Seite 17 folgendes zum Besten: Das Landratsamt geht hier fälschlich von ungefährlichen Verbrennungsdrückständen aus, ohne die hoch schwermetallbelasteten Hotspots der illegalen Ablagerung zu betrachten. Sind es doch gerade problematische feine Filterstäube, die bei hohen Windgeschwindigkeiten weit verweht werden. Am 04. März 2019 herrschte starker Wind mit teils orkanartigen Böen. Bei unserer Begehung des illegal abgelagerten Haufens bliesen uns unzählige Verbrennungspartikel ins Gesicht. Verständlicherweise entzündeten sich auch die Augen. An den 10 Meter hohen Kuppen ist die Wirkung von Winderosion eindrucksvoll betrachtbar. 10. Absetzbecken illegal verfülltBilder 10/01 bis 10/07: Die Absetzbecken der ehemaligen Zuckerfabrik am nordwestlichen Rand des Betriebsgeländes wurden im Zuge der Einsparung von Entsorgungskosten auch mit Verbrennungsrückständen und diversen Abfällen in Zeiten des i.R. stehenden Kraftwerkbetriebs rechtswidrig verfüllt. Die am 03.04.2016 gemachte Drohnenaufnahme, wie auch die 2015 und 2016 gemachten Aufnahmen belegen die bis zur Betriebsschließung durchgeführten illegalen Praktiken. Weitere AnlagenDokumente
Externe LinksGesetze / Verordnungen / Richtlinien / Gefahrenstoffe
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