Bürgerverein „Sauberes Delitzscher Land e.V.“ Landratsamt Nordsachsen Zschepen, den 08. Januar 2010 Nichtbefolgung der amtlichen Anordnungen durch die Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH in PohritzschSehr geehrter Herr Voll, bereits am 21.12.2009 informierte ich Ihr Amt telefonisch, hier insbesondere den zuständigen Dezernenten Herrn Fiedler, über die nicht praktizierte Umsetzung der Anordnung des Landratsamtes vom 21.04.2009 durch die Firma S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH in Pohritzsch. Im Wesentlichen ging es darum, dass die von Amts wegen zwingend anzuwendende Reinigungstechnik für aus dem Betriebsgelände fahrende Transportfahrzeuge über mehrere Tage hinweg eindeutig nicht zum Einsatz kam. Herr Fiedler äußerte sich telefonisch in der Art, dass er den Geschäftsführer dieser Abfallbehandlungsanlage, Herrn Dr. Schmidt, soeben aufgefordert hätte, alle nötigen Vorkehrungen zu treffen, die „eine Reinigung von Achsen und Bereifung ausnahmslos gewährleisten“. Herr Dr. Schmidt würde die erforderlichen Reinigungsarbeiten nicht wie angeordnet mit der Reifenwaschanlage, sondern mit Hochdruckreinigern erledigen lassen, so der Vizelandrat Fiedler mir gegenüber. Ich sagte ihm, dass diese Vorgehensweise deshalb praxisfern und nicht zielführend sei, weil die Vielzahl der aus dem Betriebsgelände fahrenden LKW - in der Regel täglich 40 bis 60 Stück - nicht annähernd eine der Anordnung entsprechenden Reinigung gewährleisten kann. Zu bemerken ist, dass auch im Nachgang durch uns keine Reinigung mittels Hochdruckreinigern auf dem Betriebsgelände beobachtet werden konnte. Leider musste ich am gestrigen Donnerstag Vormittag, den 07. Januar 2010 erneut feststellen, dass weder die von Amts wegen geforderte Reinigung mittels Reifenwaschanlage, noch in irgendeiner Weise andersgeartete sinnvolle Reinigungstechnik zur Anwendung kam. Nach Feststellung dieses Sachverhaltes informierte ich Sie deshalb umgehend per Telefon. Ich unterrichtete Sie auch darüber, dass die Reifenwaschanlage seit dem Schneefall vom vorangegangenen Wochenende sichtlich noch nicht in Betrieb war. Das entsetzt umso mehr, da wiederum die öffentliche Straße K2060 ab der Ausfahrt aus dem Firmengelände durch die den Betrieb verlassenden Fahrzeuge massiv verunreinigt wurde. Aktuelles Bild- und Filmmaterial belegt die großflächigen Verschmutzungen des Biotec-Betriebsgeländes mit schwarz-grauen Materialablagerungen. Die Straßenverunreinigung kann entsprechend ihrem Erscheinungsbild der im weiteren Verlauf der K2060 sowie der Straße entlang des Wohngebietes „Am Galgenberg“ einschließlich der K7440 bis zu deren Kreuzung mit der B183a augenfällig gleich gearteten, mit Schnee vermischten Substanz, der Firma Biotec eindeutig zugeordnet werden. Die Transportfahrzeuge verlassen derzeit allesamt das Betriebsgelände völlig ungereinigt. Dies bestätigten mir auch die Anwohner. Als Vorsitzender des Bürgervereins „Sauberes Delitzscher Land e.V.“, einem Verein, der sich dem Schutz der Umwelt verschrieben hat, fordere ich Sie auf, unverzüglich Ihre o.g. Anordnung pflichtgemäß mit den Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln durchzusetzen. In mehren auch uns vorliegenden Gutachten bzw. Untersuchungsberichten sind exorbitant hohe Schwermetall-Kontaminationen in Teilen des Ortes Pohritzsch/Brehna-Ost nachgewiesen worden, so dass davon ausgegangen werden muss, dass „Gefahr in Verzug“ ist. Diese hohen Kontaminationsgrade wurden in mehren amtlichen Schreiben durch fachlich völlig schlüssige Abhandlungen ursächlich auf den Betrieb der in Rede stehenden Abfallbehandlungsanlage zurückgeführt. Spätestens nach meiner Unterrichtung über die unzulässige Vorgehensweise des Anlagenbetreibers vom 21.12.2009 ist das Durchsetzungsdefizit Ihres Amtes offen zu Tage getreten. Die Anordnungen sollten eine „Gefahrenabwehr mit einfachen Mitteln“ ermöglichen – letztendlich verkommen sie aber zum zahnlosen Papiertiger und werden als untauglicher Versuch in die Annalen eingehen, der Müllklientel umweltbewusste Verhaltensweisen aufzuerlegen. Jegliche behördliche Kontrolle scheint zu fehlen bzw. ins Leere zu laufen und/oder aber die Kraft zur Durchsetzung des Vollzugs im Bereich der einflussreichen Abfallwirtschaft reicht nicht aus, um ein Mindestmaß an Rechtskonformität zu erzeugen. Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich der Bürgerverein und einige ortsansässige und damit von dem Umweltskandal betroffene Bürger weitere rechtliche Schritte vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Mieth
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