Ralf Dammhahn
04509 Delitzsch


Leipziger Volkszeitung
Delitzsch-Eilenburger Kreiszeitung
Redaktionsleiter Herr Frank Pfütze
Rossplatz 5
04509 Delitzsch

Delitzsch, den 19.10.2009


Leserbrief

Sehr geehrter Herr Pfütze,

Bezug nehmend auf Ihre wiederholten Veröffentlichungen zum Unfall des Landwirtes Mieth mit einer Feldspritze möchte ich Sie der Klarheit wegen auffordern, den nachfolgenden Leserbrief zu veröffentlichen. Es ist hohe Zeit, die in Ihren Beiträgen enthaltenen falschen Darstellungen richtig zu stellen. Sie haben gegenüber der Öffentlichkeit die Pflicht dies zu tun. Zu Ihrer Information lege ich Ihnen das Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 27.03.2009 als Anlage bei.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Dammhahn



Anlage:

  • Urteil des Landgerichtes Leipzig vom 27.03.2009
    (S.D.R. Biotec Verfahrenstechnik GmbH ./. Deutsche Umwelthilfe e.V.)

  • Völlig rechtskonform gehandelt!

    Richtigstellung zum Unfall mit einer Feldspritze, der sich am 25.09.2008 ereignete:

    Es dürfte doch wohl hinlänglich bekannt sein, dass nicht der Verursacher des Unfalls, der sich hier auf Grund eines technischen Defektes ereignete für die Beseitigung des Schadens allein, sondern eindeutig die hierfür zuständigen Institutionen, wie Feuerwehr und Polizei im Zusammenwirken mit den staatlichen Stellen verantwortlich sind. Bei Schadensereignissen dieser Art ist der Frachtführer in erster Linie für die unverzügliche Alarmierung der Feuerwehr, d.h. auch der Information selbiger über Art und Zusammensetzung der mitgeführten Fracht und der sofortigen Beibringung so genannter Sicherheitsdatenblätter, die wiederum Handlungsanleitung für die Einsatzkräfte sind, zuständig. Genau das ist verantwortungsvoll von Herrn Mieth vollzogen worden. Ferner forderte Herr Mieth über die Einsatzleitung einen Havariekommissar an. Dieser legte weitere Maßnahmen zur Beräumung der Unfallstelle fest. Hierzu gehörte u.a. das Abschätzen der Eindringtiefe der ausgelaufenen Spritzflüssigkeit am Fahrbahnrand entsprechend der Bodenart, Feuchtigkeit und Eindringzeit etc. Die Kreiswerke Delitzsch hoben den kontaminierten Boden noch am selben Tag mit Sicherheitsabstand in Breite und Tiefe aus und lagerten diesen dann in zwei Containern vorschriftsmäßig ca. 5 Wochen bis zur endgültigen Übergabe an S.D.R. Biotec Pohritzsch.

    Auf Grund der hohen Verdünnung des Pflanzenschutzmittels „Agil S“ in der ausgelaufenen Spritzbrühe (ca. 350 Gramm in 1000 Liter Wasser gelöst) und der weiteren erfolgten Verdünnung mittels Löschwasser schätzte der Havariekommissar ein, dass keine weiteren Gefahren für die Umwelt von der Unfallstelle ausgehen. Eine Nachkontrolle durch Mitarbeiter des Umweltamtes wurde am nächsten Tag durchgeführt und die Verfüllung mit unbelastetem Erdreich veranlasst. Das ist der unverrückbare Sachstand.

    Welche Beweggründe gibt es, anders lautende Darstellungen, teilweise als Tatsachenbehauptungen in diese eingewoben, durch Zeitungsberichterstattung in der Öffentlichkeit zu verbreiten? Der zur Rehabilitation des Herrn Mieth im Hinblick auf die unsägliche Berichterstattung angerufene Deutsche Presserat e.V. Berlin schrieb in seiner Stellungnahme vom 25.09.2009 hierzu: „… Der Redaktionsleiter der DELITZSCH-EILENBURGER KREISZEITUNG hält die Beschwerde für unbegründet. Dietmar Mieth sei Vorsitzender des Bürgervereins „Sauberes Delitzscher Land e.V.“, der seit längerem Behörden, Öffentlichkeit und Presse wegen vermeintlicher Umweltskandale in und um Delitzsch in Atem halte. Die Vorwürfe hätten sich in nahezu allen Fällen im Nachhinein als haltlos erwiesen, für die betroffenen Firmen seien sie aber Existenz bedrohend gewesen. Deshalb habe die Redaktion es als ihre Aufgabe angesehen, die Öffentlichkeit darüber zu unterrichten. Beispiele, in denen sich Vorwürfe im Nachhinein als haltlos erwiesen hätten, seien z. B. der Hinweis auf angeblich aufgeplatzte Ballen mit angeblich giftigen Stoffen in einer Deponie der Kreiswerke Delitzsch sowie angebliche Grenzwertüberschreitungen der Böden in Wohngebieten rund um die Abfallaufbereitungsfirma Biotec in Pohritzsch.

    Vor diesem Hintergrund habe die Redaktion einen Hinweis über das Vorgehen des Beschwerdeführers in eigenen Angelegenheiten erhalten. Bei Recherchen sei die Redaktion auf den Unfall aus dem Vorjahr gestoßen, bei dem mehr als 1.000 Liter Pflanzenschutzmittel unkontrolliert in den Boden eingedrungen seien.

    Weil man wohl beim besagten Unfall nichts Rechtswidriges finden konnte, so mein logischer Schluss, dichtete man einfach hinzu. Völlig abwegig ist beispielsweise die in der LVZ geäußerte Behauptung, „gefährliche Lösungsmittel“ wären der Spritzbrühe beigemengt worden, um das Pflanzenschutzmittel „effektiver“ zu machen, damit es „unter anderem schneller und intensiver in die Pflanzen“ eindringen kann.

    Abgesehen davon, dass es nicht 1.000 Liter Pflanzenschutzmittel waren, sondern sich max. 350 Gramm Wirkstoff in 1.000 Liter Ansatzlösung befanden, muss konstatiert werden, dass alle bisher vom Bürgerverein bearbeiteten Themen, wie Kakerlakenplage im ehemaligen Ziehwerk und der angrenzenden Wohnbebauung auf Grund der praktizierten Abfallablagerung der Kreiswerke, fehlerhafte und damit per Gericht außer Kraft gesetzte Abfallgebührensatzung, aufgeplatzte Ballen mit heizwertreicher Fraktion durch nicht bescheidkonforme Lagerung und eben auch die zigfache Schadstoff-Grenzwertüberschreitung in Luft und Boden rings um die Abfallbehandlungsanlage S.D.R. Biotec in Pohritzsch den Tatsachen entsprechen. Hierzu gibt es hinreichend Gerichtsurteile und auch behördliche Auflagen, die anders lautende Aussagen ad absurdum führen.