Rechtsanwaltskanzlei
Udo J. Rohrig

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Herrn
Dietmar Mieth
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07. Februar 2003
PR-Nr.: 50165403
Bearbeiter: RA Rohrig
            RAR/Md

Unterlassung

Sehr geehrter Herr Mieth,

ich vertrete anwaltlich die Kreiswerke Delitzsch GmbH, Benndorfer Landstraße l, 04509 Delitzsch: ´Auf mich´ lautende Vollmacht füge ich in beglaubigter Abschrift zu meiner ´Legitimation´ bei. Vorsorglich versichere ich anwaltlich mir erteilte Vollmacht.

Meine Mandantin betreibt bekanntlich u.a. die Deponie Spröda und eine Anlage zur Ersatzbrennstoffherstellung in Delitzsch-Südwest.

Sie haben mehrfach, nach Kenntnis meiner Mandantin zuletzt im Januar 2003, verschiedenen Adressaten gegenüber wider besseres Wissen die Behauptung aufgestellt, auf der Deponie Spröda lagere meine Mandantin unerlaubt DSD-Abfälle ab, demnach Abfälle, die den "Grünen Punkt" tragen und dazu bestimmt sind, in den Wirtschaftskreislauf zurückzugelangen.

Zudem haben Sie zu gleicher Zeit behauptet, in der Halle des ehemaligen Ziehwerks in Delitzsch, die von meiner Mandantin nach einem Brand der Anlage zur Ersatzbrennstoffherstellung behördlicherseits genehmigt vorübergehend als Rohstofflager genutzt wird, lagere meine Mandantin unerlaubt Abfälle ab; auch diese Behauptung haben Sie wider besseres Wissen aufgestellt.

Des weiteren haben Sie nachweislich und unerlaubt in den Monaten Dezember 2002 bis Februar 2003 mehrfach Foto-, Film- und/oder Videoaufnahmen verschiedener Entsorgungsanlagen meiner Mandantin angefertigt. Dies ist im Versuch geschehen, mit diesen Aufnahmen den unzutreffenden Eindruck zu vermitteln, meine Mandantin handele unrechtmäßig, möglicherweise sogar verstoße sie'gegen strafrechtliche Verbote.

Mit diesem Verhalten haben Sie den guten geschäftlichen Ruf meiner Mandantin gefährdet und insoweit in deren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen.

Daß diese Gefährdung sich bereits zu einem Schaden konkretisiert hat, läßt sich zur Zeit noch nicht mit hinreichender Genauigkeit ermitteln. Sollte sich ergeben, daß durch Ihre Verhaltensweise ein solcher Schaden eingetreten ist, werde ich meiner Mandantin raten, ohne jede weitere Anmahnung Schadensersatzansprüche gerichtlich gegen Sie geltend zu machen.

Bereits die Gefährdung gibt meiner Mandantin aber Anlaß, Sie aufzufordern, an meine Mandantin zu meinen Händen eingehend bis spätestens zum

15.02.2003. 12;00 Uhr

zu erklären, daß Sie es unterlassen werden,

  1. Dritten gegenüber, erst recht in der Öffentlichkeit, die Behauptung aufzustellen, meine Mandantin lagere auf der Deponie Spröda unerlaubt DSD-Abfälle ab, demnach Abfälle, die den "Grünen Punkt" tragen und dazu bestimmt sind, in den Wirtschaftskreislauf zurückzugelangen;


  2. Dritten gegenüber, erst recht in der Öffentlichkeit, die Behauptung aufzustellen, meine Mandantin lagere in der Halle des ehemaligen Ziehwerks in Delitzsch, die von meiner Mandantin nach einem Brand der Anlage zur Ersatzbrennstoffherstellung behördlicherseits genehmigt vorübergehend als Rohstofflager genutzt wird, unerlaubt Abfälle ab;


  3. von Mitarbeitern, dem Betriebsgelände oder Anlagen meiner Mandantin ohne deren ausdrückliche Zustimmung Foto-, Film- oder Videoaufnahmen herzustellen, erst recht, diese Aufnahmen Dritten zugänglich zu machen, und solche Aufnahmen zu verbreiten oder Dritten vorzuführen oder vorzulegen oder sonst zugänglich zu machen;

Im Zusammenhang mit dem vorstehend genannten Inhalt der Unterlassungserklärung weise ich ergänzend darauf hin, daß Sie die Behauptung, meine Mandantin deponiere unerlaubt sortierwürdige DSD-Abfälle unsortiert auf der Deponie Spröda und lagere unerlaubt Abfall in der Halle des Ziehwerks, auch dem TV-Sender mdr SachsenSpiegel gegenüber aufgestellt haben. Sie haben sogar in Begleitung einer Mitarbeiterin des Senders unerlaubt von außen "durch die Ritzen" das Innere der Halle gefilmt. Der Sender bat meine Mandantin unter den 28.01.2003 um ein Interview zu dieser Frage und hat Ihnen nach Rücksprache mit dieser am 29.01.2003 vorgeschlagen, mit meiner Mandantin zur Abklärung der anstehenden Fragen Kontakt aufzunehmen; dies haben Sie nach Angaben des Senders "rigoros abgelehnt".

Damit haben Sie deutlich gemacht, daß Ihnen die Unwahrheit Ihrer Behauptungen bewußt ist und Sie auch an einer Klärung der offenen Fragen offenbar nicht im Geringsten interessiert sind.

Sollte Ihre Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist nicht oder nicht vollständig bei mir eingehen, wird meine Mandantin davon ausgehen müssen, daß Sie Ihre beanstandeten Äußerungen auch in Zukunft weiter aufzustellen und zu verbreiten beabsichtigen und/oder weiterhin unerlaubt Foto- und andere Aufnahmen der vorbezeichneten Art herzustellen und/oder zu verbreiten beabsichtigen. Weil damit Wiederholungsgefahr gegeben wäre, müßte ich in diesem Fall meiner Mandantin raten, unverzüglich ohne jede weitere Anmahnung sämtliche mir geeignet erscheinenden gerichtlichen Schritte gegen Sie einzuleiten.




Anlage
  • Vollmacht in beglaubigter FK
  • Mit freundlichem Gruß


    Udo J. Rohrig
    Rechtsanwalt



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