Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde Sehr geehrter Herr Pietzsch, ich habe Ihr Schreiben vom 09. 01. 2003 mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Die darin beschriebene Belästigung der Bürger durch einen "ekelerregenden stechenden Geruch in den zurückliegenden 6 Monaten" kann ich nicht nachvollziehen, zumal in dem genannten Zeitraum keine diesbezüglichen Beschwerden bei mir eingegangen sind.Vielmehr ist von einem zugelassenen und den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Deponiebetrieb auszugehen. Dieser wurde auch nicht durch das erhöhte Aufkommen im Zusammenhang mit Deponierung der durch die Flut entstandenen Schäden beeinträchtigt. Diesbezügliche Kontrollen des Staatlichen Umweltfachamtes, speziell auch am 17.01.2003, haben keinerlei Anlass zur Kritik gegeben. Die Annahme des zugelassenen Abfalls wird regelmäßig durch die zuständigen Behörden überwacht. Im Rahmen des Abschlusses der Deponie Spröda im Jahr 2005 werden alle Maßnahmen festgelegt, die eine umweltverträgliche Nachsorge umfassen, so auch z. B. die Entgasung der Deponierung, die Begrünung nach Abschluss des Regelbetriebes sowie eine eventuell notwendig werdende Schutzbepflanzung. Über laufende und zukünftige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Deponiebetrieb in Spröda wird der Ortschaftsrat durch die Geschäftsführung der Kreiswerke Delitzsch GmbH regelmäßig unterrichtet. Dabei werden Anregungen aus der Bevölkerung auch im Hinblick auf deren praktischen Umsetzung diskutiert. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe Michael Czupalla Mit diesem Kommunikationsmittel (E-Mail) können Verfahrensantrage oder Schriftsatze nicht rechtswirksam eingereicht werden. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung mittels Telefax oder auf dem Postweg unbedingt erforderlich! |