Landwirtschaftsbetrieb Zschepen, den 17.01.2003 Antrag auf Akteneinsicht bezüglich des bereits genehmigten Antrages zum Bau und zum Betrieb eines Biomassekraftwerkes der Firma BKD, Biokraftwerk Delitzsch GmbH, Fabrikstr. 2, 04509 DelitzschSehr geehrte Damen und Herren, das Landratsamt hat, wie mir in dem gestrigen Telefonat Frau Schulz, eine Mitarbeiterin Ihres Amtes bestätigte, am 06.11.2002 den Antrag der Firma Biokraftwerk Delitzsch GmbH genehmigt. Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um eine genehmigungsbedürftige Anlage im Sinne des § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) handelt, hätte dieses Vorhaben gemäß § 10 Abs.3 Satz 1 BImSchG öffentlich bekannt gemacht werden müssen. Die Antragsunterlagen wären gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2, 1.Halbsatz BImSchG nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung einen Monat lang auszulegen. Ort und Zeitraum der Auslegung zur Einsicht hätte aus der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens hervorgehen müssen. Da in diesem Fall nachweislich nicht die Einsichtnahmemöglichkeit durch öffentliche Bekanntmachung erfolgte und die telefonisch erbrachte Begründung Ihrer Mitarbeiterin am gestrigen Tag sinngemäß lautete: Es ist durch die Entscheidung zum Verzicht auf die Durchfführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung durch das Landratsamt Delitzsch auch gleichermaßen keine öffentliche Bekanntmachung zur Akteneinsichtsmöglichkeit aller betroffenen Bürger erforderlich, Ich bitte höflichst um kurzfristige Rückäußerung. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Mieth |