TWD-Gau: Aufsichtsrat ist null und nichtig

Delitzsch. Es ist der Größte Anzunehmende Unfall, der die Technischen Werke Delitzsch (TWD) je ereilt hat: Der 2002 geänderte Gesellschaftsvertrag des Unternehmens ist nie in Kraft getreten, seither gefasste Beschlüsse des Aufsichtsrates sind demnach ungültig.

Klammheimlich schufen nun Stadtwerke Delitzsch (SWD) und Eon Thüringer Energie AG (Teag) neue Rechtsgrundlagen. Welche Folgen der Gau für den Stromversorger hat, ist noch nicht abzusehen. Insider gehen davon aus, dass auch die Entlassung von TWD-Chef Lutz Mörtl am 23. September nichtig ist. Vorsorglich wurde ihm jetzt erneut gekündigt.

Hintergrund: Der TWD-Gesellschaftsvertrag war am 21. Dezember 2001 neu gefasst worden. Doch in der Eintragung des Leipziger Handelsregisters findet sich lediglich eine Änderung des Unternehmensgegenstandes vom 12. April 2002. Die Vertragsänderung vom Dezember 2001 konnte nicht wirksam werden, da eine notariell beurkundete Beschlussfassung darüber fehlte. Der damalige Zeitzer Notar habe „versehentlich eine falsche Satzungsfassung“ dem Handelsregister vorgelegt, heißt es nunmehr in den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung vom 4. November dieses Jahres, die den Fehler ausbügeln sollen. Das Protokoll liegt der Kreiszeitung vor.

Spätestens seit dem 1. Januar 2002, so schlussfolgern SWD und Teag, hätten „keine wirksamen Aufsichtsratsbeschlüsse mehr gefasst werden können“. Weil es keinen legitimierten Aufsichtsrat gab. Dennoch geht der gegenwärtige Aufsichtsratsvorsitzende Heinz Bieniek davon aus, dass zumindest alle Verträge mit Dritten gültig bleiben. Bieniek auf Anfrage der Kreiszeitung: „Alle Beschlüsse mit Außenwirkung sind rechtssicher. Den Rest prüfen wir noch.

Klaus Staeubert

LVZ-Kreiszeitung vom 01.12.2005


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