Bieniek will klagen – aber nicht gegen Eon

Schadensersatzforderung zu Biomassekraftwerk in Delitzsch-Südwest ist umstritten

Delitzsch. Wer verklagt am Ende wen? Im Streit um Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Bau des Biomassekraftwerkes (BMKW) in Delitzsch-Südwest hat der Delitzscher Oberbürgermeister Heinz Bieniek den früheren Geschäftsführer der Technischen Werke Delitzsch (TWD), Lutz Mörtl, belastet. „Ich als Aufsichtsratsvorsitzender der TWD habe Herrn Mörtl wiederholt gedrängt, was auch aus entsprechenden Protokollen hervorgeht, eine Schadensersatzforderung gegen Interwood einzureichen. Aber er hat gesagt, dass wir außergerichtliche Verhandlungen abwarten sollten“, sagte Bieniek gestern gegenüber der Kreiszeitung.

„Die Schadensersatzforderung ist durch Anwälte vorbereitet“, so der CDU-Politiker. Nach seinen Worten gehe es bei dem Haftungsstreit um 50 Millionen Euro, weil die Interwood GmbH aus einem Vertrag ausgestiegen war, der sicherstellen sollte, dass das 2004 in Betrieb gegangene Kraftwerk 20 Jahre lang mit Holz beliefert wird. Darauf hin mussten die TWD und ihre Partner am Stromprojekt Holzbeschaffung und –aufarbeitung selbst organisieren und gründeten dazu die Holzkontor Sachsen GmbH.

Nach der Kreiszeitung vorliegenden Informationen habe Mörtl vergeblich versucht, den Aufsichtsratsvorsitzenden davon zu überzeugen, auch den Kraftwerkspartner Eon auf Schadensersatz zu verklagen. Die Juristen des Münchner Energieriesen hätten den Vertrag mit dem Holzbeschaffer ausgearbeitet und eine Lücke gelassen, die Interwood einen folgenlosen Ausstieg jederzeit möglich gemacht hätten (wir berichteten).

Bieniek will davon nichts wissen. „Das ist nicht alleinige Sache des Aufsichtsratsvorsitzenden der TWD, sondern der Geschäftsführung und der Gesellschafter des BMKW“, sagte er. Mörtl habe zudem den Interwood-Vertrag selbst unterzeichnet. Auf der BMKW-Aufsichtsratssitzung am Dienstag seien Anwälte damit beauftragt worden zu klären, ob die Verjährungsfrist für den Interwood-Vertrag am 1. Januar 2006 ausläuft oder eine Verlängerung bis 2007 möglich ist und damit noch Verhandlungsspielraum für eine außergerichtliche Einigung bliebe. “Wenn die Frist aber schon jetzt abläuft, dann geht die Schadensersatzforderung raus“, kündigte Bieniek an. Mörtl selbst äußert sich zu den Klagebestrebungen gegenüber Eon nicht.

Klaus Staeubert

LVZ-Kreiszeitung vom 11.11.2005


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