"Kreistag beschließt die Müllgebühren"

Kreisgebiet. Warum sind die Gebühren hier höher als da. Wer macht hier und dort die Preise? Viele Fragen zum leidigen Thema Müllgebühren. Die Kreiszeitung sprach dazu mit dem Baudezernenten und Vize-Landrat Ulrich Fiedler.

Frage: Wie setzen sich die Müllgebühren in unserem Landkreis zusammen, welche Faktoren beeinflussen die Gebührengestaltung?

Ulrich Fiedler: Die Müllgebühren setzen sich aus den Kosten der unter Vertrag stehenden Abfallentsorger und den Kosten des Landratsamtes selbst zusammen. Im Einzelnen sind das 17 Positionen, die sich in der jeweiligen Gebührenkalkulation widerspiegeln. Dazu gibt es eine Abfallgebührenkalkulation.

Wer legt die Müllgebühren fest?

Müllgebühren werden grundsätzlich durch den Kreistag beschlossen.

Haben Entsorger wie die Kreiswerke Einfluss auf die Gebühren?

Die Kosten der Abfallentsorger sind Bestandteil der Abfallgebührenkalkulation. Die Entscheidung über die Gebühren obliegt allein den Kreisräten.

Sind auch Gebührensenkungen möglich?

Ja, sofern sich einzelne Kostenpositionen der Gebührenkalkulation verringern würden. Außerdem kann die Bewilligung von Fördermitteln zu einer Gebührensenkung führen. Weiterhin müssen nicht verbrauchte Gebühreneinnahmen in den Folgejahren gebührensenkend eingesetzt werden. Beispielsweise konnte im Jahr 2003 aus diesen Gründen die Grundgebühr für Haushalte von 25,68 Euro im Vorjahr auf 22,24 Euro gesenkt werden.

Warum unterscheiden sich die Abfallgebühren der Stadt Eilenburg von denen des Landkreises Delitzsch?

Im Zeitraum 1990/91 hat die Stadt Eilenburg an den damaligen Landkreis Eilenburg den Antrag gestellt, das Einsammeln und Befördern von Abfällen in eigener Verantwortung durchzuführen. Diese Antragstellung hat das damals geltende Erste Gesetz zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz in Sachsen ermöglicht. Dem Antrag wurde stattgegeben. Damit verbunden war eine eigene Satzungshoheit der Stadt Eilenburg bezüglich der Abfallentsorgung. Die Stadt rechnet wie auch der Landkreis die Kosten der beauftragten Entsorgungsunternehmen und die eigenen Aufwendungen in ihre Kalkulation ein. Je nach Vertragsgestaltung können sich somit unterschiedliche Gebühren aus den unterschiedlichen Kosten ergeben. Außerdem kalkuliert die Stadt Eilenburg ihre Abfallgebühren über mehrere Jahre, während der Landkreis jährlich neu kalkuliert.

Wer legt die Deponiepreise fest?

Der Landkreis Delitzsch hat seine Deponien Spröda und Lissa - Lissa ist bereits seit 1998 geschlossen - an die Kreiswerke Delitzsch GmbH verpachtet. Das Unternehmen berechnet dem Landkreis ein Deponieentgelt, das gegenwärtig 52 Euro pro Tonne plus Mehrwertsteuer beträgt. Über die Höhe der Entgelte des Deponiebetreibers entscheiden die Beschlussgremien der GmbH. Da der Landkreis mehrheitlich mit 55 Prozent an der Kreiswerke Delitzsch GmbH beteiligt ist, übt er dementsprechend Einfluss auf die Entscheidungen über die Deponieentgelte aus. Von den eingenommenen Deponieentgelten begleicht das Unternehmen die laufenden Aufwendungen des Deponiebetriebes bis hin zur abschließenden Sanierung und Rekultivierung der beiden Deponien nach deren Schließung.

Interview: Frank Pfütze

LVZ, Delitzsch-Eilenburger Kreiszeitung, 13.11.2003