Meine Meinung

Ohne Kläger kein Angeklagter

Von THOMAS STEINGEN

Wer gleich drei Verbrennungsanlagen in einer Kleinstadt aufstellen will, der muss mit der Konsequenz leben, als Müll-Städter gegeiselt zu werden. Längst nicht alle Delitzscher heißen aber diese Pläne gut. Entsprechend ist die Stimmung am Lober. Aktiv in Genehmigungsverfahren einzugreifen, ist ob ihrer Kompliziertheit und der Übermächtigkeit der Fachkompetenz für den normalen Bürger meist ein hoffnungsloses Unterfangen.

Nun hat sich ein pensionierter Kraftwerksingenieur der mühevollen Aufgabe unterzogen, sich den Weg durch den Dokumentenberg des Genehmigungsverfahrens für ein Biokraftwerk zu bahnen. Wen wundert´s, dass er dabei auf allerlei Unklarheiten gestoßen ist. Ob sein Widerspruch reicht, um die Genehmigung anzufechten, muss die Überprüfung zeigen. Eins scheint sich aber schon jetzt abzuzeichnen, selbst im mit Paragraphen überfrachteten Deutsch-land bieten sich noch genügend Spielräume für Auslegungen und Schlupflöcher. Man muss sie eben nur entdecken. Schließlich gilt im Zweifelsfall: Wo kein Kläger ist, gibt es auch keinen Angeklagten.

LVZ, 10.04.2003