Notiert auf der 34. Stadtratssitzung im Delitzscher Rathaus

Gelände an der Fabrikstraße soll überplant werden

Delitzsch. Der Stadtrat hat Donnerstagabend in seiner 34. Sitzung einvernehmlich der Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Gewerbestandort Fabrikstraße 2., dem Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik, zugestimmt. Gleichzeitig wurde Oberbürgermeister Heinz Bieniek beauftragt, mit der Firma Biokraftwerk Delitzsch GmbH (BKD), vertreten durch Gerhard van Meegen, einen städtebaulichen Vertrag zu vereinbaren, der der Vorbereitung dieser verbindlichen Bauleitplanung dient.

Wie berichtet, beabsichtigt der neue Investor auf dem ehemaligen Südzuckergelände ein Biomassekraftwerk zu installieren. Mit einer Genehmigung dieses Vorhabens laut Bundesimmissionsschutzgesetz Paragraf 4 (lediglich Verbrennung unbedenklicher Holzabfälle der Klassen l und 2 ist zulässig) durch das Umweltamt der Kreisverwaltung ist demnächst zu rechnen. Die Stadtverwaltung Delitzsch erachtet eine Bauleitplanung für das frühere Südzuckergelände nunmehr für erforderlich, weil der Investor signalisiert habe, die beantragte Anlage künftig zu ändern, zu erweitern sowie weitere Gewerbeansiedlungen vorzunehmen.

Auch in der jüngsten Stadtratssitzung machte Bieniek (CDU) keinen Hehl daraus, dass die Stadt dem Bau einer weiteren Verbrennungsanlage in Delitzsch nicht gerade positiv gegenüber steht. Bekanntlich wollten ursprünglich die Technischen Werke Delitzsch GmbH (TWD) an dieser Stelle ein Biomassekraftwerk (bis Schadstoffklasse 4) errichten. Ein Einvernehmen mit dem Südzuckerkonzern kam nicht zustande. Die TWD planen ihr Projekt, das wie Stromerzeugung aus Bioabfällen generell dank staatlicher Subventionen lukrativ ist, nunmehr fürs Gewerbegebiet Delitzsch-Südwest, wo die Kreiswerke Delitzsch (KWD) zudem ihrerseits ein Müllverbrennungsprojekt verfolgen.

Das Thema Biomasseverbrennung auf dem Südzuckergelände brachte in der Bürgerfragestunde Dietmar Mieth von der Bürgerinitiative "Müllverbrennung in Delitzsch? Nein!" wiederholt auf den Plan. Seine Frage, ob man die Unterlagen für das Van-Meegen-Vorhaben einsehen könne, wurde an die Kreisverwaltung verwiesen. Zudem bezweifelte Mieth, ob in den Größenordnungen Hölzer der Klasse l und 2, um eine solche Anlage wirtschaftlich zu betreiben, zur Verfügung stünden. Die Bürgerinitiative läuft, wie mehrfach berichtet, auch gegen die Verbrennungsprojekte der TWD und KWD Sturm, weil man mit der Verwirklichung dieser Pläne eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität in der Region befürchtet.

Dennoch schienen die Stadträte mit ihrem einstimmigen Beschluss zunächst damit zufrieden, dass zumindest mit der bevorstehenden Bauleitplanung für das Gelände an Fabrik- und Richard-Wagner-Straße ein bestimmtes Mitspracherecht der Stadt gesichert werden kann. Verschiedene Bedenken, die die Stadt im Vorfeld einer Investitionsgenehmigung einbrachte (wir berichteten am Donnerstag) wurden ausgeräumt. So ging es um Emmissionsänderungen, den Umbau des vorhandenen Kühlturms statt eines Neubaus, den Einbau der Turbinenanlagen im ehemaligen Zuckerhaus sowie eine Überdachung von Brennstoffannahme und -aufgabe.

Da es in Sachsen-Anhalt auf einem Holzlagerplatz, an dem Projekt war van Meegen beteiligt, zu einem Großbrand kam (bisher nicht aufgeklärte Brandstiftung), will die Stadt nunmehr zusätzliche Sicherheiten. Innerhalb geltenden Rechts schließt der Vertrag für die Bauleitplanung, dessen Kosten übrigens mit seiner Zustimmung der Investor trägt, Vorhabenänderungen jedoch nicht aus.

K. R.

LVZ, 26./27.10.02