Rechtsanwalt Lothar Hermes • Münchner Straße 34 • 01187 Dresden • Rechtsanwalt



Verwaltungsgericht Leipzig
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Lothar Hermes

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02.04.2004
Diktatzeichen: He/Ei



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V-018/04

In der Verwaltungsstreitsache

Barbara Mohsen Zaher
gegen
Freistaat Sachsen

wegen Tagebauflutungsstopp
hier: Antrag auf Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz

1 K 203/04

wird im Nachgang zu dem Schriftsatz vom 16.03.2004 noch ein Gutachten über die Gefährlichkeit einer weiteren Altlast in Delitzsch, nämlich dem Gelände des ehemaligen VEB Delicia Delitzsch in der Dübner Str. 145 bis 147 hereingereicht.

Diese Altlast befindet sich auch knapp außerhalb des Untersuchungsraumes. Aber auch hier läßt sich ein massiver Grundwasseranstieg feststellen, der verursacht wird durch die Flutung des Tagebaus Delitzsch-Südwest. In diesem Betrieb wurden Pflanzenschutzmittel hergestellt, besonders gefährliche Stoffe in der eingesetzten PBSM-Produktion waren u.a. DDT und Lindan. Es wird beigefügt als Anlage A 24 a und A 24 b das Gutachten des Ingenieurbüros Meßinger & Völkel sowie eine Bewertung desselben durch den Diplomchemiker Sieghard Weck. Es sei insbesondere verwiesen auf die Aussagen auf Seite 12 und 13 des Gutachtens, die von der Gefahr der Austragung der höchst gefährlichen Stoffe in die Umgebung des Grundstücks sprechen.

Das Gutachten ist zum Einen der Beleg dafür, dass die von der Beigeladenen getroffenen Aussage, es seien Gefahren für die Umwelt durch den Grundwasseranstieg nicht zu erkennen, nicht haltbar ist. Es wäre Aufgabe der Beigeladenen bzw. des Antragsgegners gewesen, im Vorfeld der Flutung diese Gefahren zu beschreiben und vor der Flutung auszuschließen. Die Antragstellerin muss aufgrund der von ihr bislang gesammelten Beweise davon ausgehen, dass auch andere Gefahren, die sich in ihrer Nähe befinden, nicht annähernd zutreffend von ihrer Gefährlichkeit beschrieben worden sind.

Angesicht der sehr hohen Gefährlichkeit der ihr ausgetragenen Stoffen ist auf jeden Fall die Anordnung eines Flutungsstopps geboten.

Lothar Hermes
Rechtsanwalt

Anlage: Anlage A 24 a und 24 b

Widerspruch und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auch gegen bergrechtliche Verfügung

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