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Lothar Hermes

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16.03.2004
Diktatzeichen: He/Hö



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V-18/04

In der Verwaltungsstreitsache

Barbara Mohsen Zaher
./.
Freistaat Sachsen

wegen Tagebauflutungsstopp
1 K 203/04 und 5 K 340/04

wird in Ergänzung zu dem bisherigen Vortrag noch auf zwei weitere Schadensereignisse verwiesen, die die Dringlichkeit einer sofortigen Anordnung des Flutungsstopps belegen:

  1. Auf dem Grundstück des Dr. S, Dübener Str. (siehe beiliegenden Lageplan, Nr. 1) in Delitzsch, befindet sich ein Gartenbrunnen. An sich war von dem Grundstückseigentümer beabsichtigt, dieses Brunnenwasser zur Befüllung eines auf dem Grundstück befindlichen Swimmingpools zu benutzen. Dies ist jedoch auf Grund der extrem hohen Konzentration von Trichlorethen und Tetrachlorethen unmöglich.

    Bereits im Jahr 1996 wurden nach Messungen, die von dem Landkreis Delitzsch veranlasst worden waren, 19.912 µg/l Trichlorethen und 33.600 µg/l Tetrachlorethen in dem Brunnenwasser nachgewiesen, in ihrer Summe also über 53.000 µg/l. Der Prüfwert für LHKW (Summe aller halogenierten C1 und C2-Kohlenwasserstoffe) liegt nach der BBodSchVO (Anhang 2) für den Übergang von der gesättigten in die ungesättigte Zone bei 10 µg/l. Die Konzentrationen von 2 von insg. 12 LHKW-Einzelstoffen übersteigen den Prüfwert schon um etwa das 5.000-fache.

    Diese Konzentrationen sind bis heute eher gestiegen. Im Schreiben vom 15.05.2003 wurden weiterhin extreme Konzentrationen von Tri- und Tetrachlorethen festgestellt.

    Glaubhaftmachung: Schreiben des Landratsamtes Delitzsch vom 18.06.1996 und Mai/Juni 2003 (genaues Datum fehlt, Anlagen A 20 und A 21)

    Bei Tetrachlorethen, auch PER genannt, handelt es sich um ein starkes Zell- und Nervengift, das beim Menschen zu Leber-, Nieren und in erhöhten Konzentrationen auch zu Lungenschäden führen kann. Durch das steigende Grundwasser ist zu erwarten, dass die LHKW verstärkt in das Grundwasser ausgetragen und daher die Konzentrationen eher noch steigen werden. Verursacher dieses LHKW-Schadens ist nach Angaben des LRA Delitzsch die Dienstleistungs GmbH, Rechtsnachfolger der VEB-Dienstleistungen, die sich auf dem Nachbargrundstück befindet (Lauische Str. 10 b). Obwohl der Schaden bereits seit Jahren bekannt ist, ist bislang noch keine Sanierung, sondern lediglich eine Beobachtung erfolgt, was angesichts der extrem hohen Konzentrationen schlicht nicht nachvollziehbar ist. Die Annahme der Beigeladenen, bis zum Abschluß der Flutung seien alle Altlastenstandorte saniert bzw. zumindest gesichert, geht offensichtlich fehl.

  2. Die LVZ vom 16.03.2004 berichtet über die Einsturzgefahr des Gebäudes und der Terrasse des Jugendcafés der freikirchlich-evangelischen Gemeinde Delitzsch in der Mauergasse, eine Querstraße zur Dübener Straße in Delitzsch (Lageplan Nr. 2). Auch hier ist Ursache offenbar das ansteigende Grundwasser. An der Terrasse werden die Feldsteine aus der Mauer gedrückt, im Keller bzw. Fundament sind fast 10 cm breite Risse entstanden.

    Das Gebäude senkt sich seit Januar bedrohlich, so die LVZ.

    Glaubhaftmachung: Artikel aus der LVZ vom 16.03.2004 (Anlage A 22)

    Auch an dieser Stelle sollte das Grundwasser nach den Berechnungen der Beigeladenen im Jahre 2004 eine Höhe von noch 2,50 – 3m unterhalb der GOK (93 m) erreichen (vgl. GW-Ganglinie für benachbarte ALVF S 74100020). Der eingetretene Schaden belegt, dass diese Annahme bereits jetzt weit überholt ist, das Grundwasser wesentlich höher gestiegen ist.

  3. Die beiden genannten Beispiele belegen die Notwendigkeit eines sofortigen Flutungstopps, weil die Folgen der Flutung des Tagebaus Delitzsch Südwest auf 98 m und des Grabschützer Sees auf 99 m nicht annähernd kontrollierbar sind.

    Lothar Hermes
    Rechtsanwalt


    Widerspruch und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz auch gegen bergrechtliche Verfügung

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