Rechtsanwalt Lothar Hermes • Münchner Straße 34 • 01187 Dresden • Rechtsanwalt



Rechtsanwälte
Schaefer, Kahlert, Weyand
Herrn RA Padberg
Lampestr. 9

04107 Leipzig

per Fax: 03 41 / 2 26 41 90

ANWALTSKANZLEI

Lothar Hermes

Rechtsanwalt

auch
Fachanwalt für
Verwaltungsrecht

zugelassen am
Oberlandesgericht Dresden
Münchner Straße 34
01187 Dresden

Tel. (0351)401 55 16
Tel. (0351) 4 01 55 17
Fax (0351) 4 01 22 41
e-Mail RA.Hermes@web.de
http://www.RA-Hermes.de

14.11.2003
Diktatzeichen: He/Hö

[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Unsere Zeichen/Unsere Nachricht vom] Telefon
01673/03 L/S1Z/Pd/TU St-215/03 (neues Az.)

Hermes, L. ./. LRA Delitzsch

Sehr geehrter Herr Kollege Padberg,

Ihr Schreiben vom 11.11.2003 habe ich zur Kenntnis genommen.

Sie fordern mich darin erneut auf, meine ordnungsgemäße Bevollmächtigung nachzuweisen. Gleichzeitig drohen Sie mir massive rechtliche Konsequenzen an für den Fall, dass ich den von Ihnen geforderten Erklärungen nicht nachkomme.

Sehr geehrter Herr Kollege,
ich kann Ihnen versichern, dass eine Vollmacht vorliegt. Ich werde Sie Ihnen aber erst dann übersenden, wenn Sie, der Sie so nachhaltig auf eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung drängen, ebenfalls in der Lage sind, eine halbwegs nachvollziehbare Vollmacht Ihrer Mandantschaft vorzulegen. Ich bin nicht der Auffassung, dass sich mit dem Ausdruck "gegen Bürgerinitiative" bzw. aus dem Zusammenhang Ihres Schreibens bereits die ordnungsgemäße Bevollmächtigung ergibt. Gleiches könnte ich im übrigen für mich auch beanspruchen, da Sie meine Schriftsätze regelmäßig auf der Homepage der Bürgerinitiative sehen. Dies würde wohl nicht geschehen, wenn ich die Bürgerinitiative nicht vertreten würde.
Im übrigen ist meine Mandantschaft nicht "gegen den Landkreis" Im Gegenteil, sie wollen die Verhältnisse verbessern.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf § 10 Abs. 3 SächsLKrO. Danach hat der Landkreis im Rahmen seiner rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten die Einwohner in Angelegenheit seines Aufgabenbereichs zu beraten sowie über Zuständigkeiten in Verwaltungsangelegenheit Auskünfte zu erteilen. Der Landrat hat gegenüber seinen Bürgern unmittelbar Auskunft zu geben. Oder gibt es etwa einen Beschluss des Kreistages, mit welchen Bürgern und Bürgerinitiativen er unmittelbar und mit welchen er nur per Anwalt spricht bzw. korrespondiert?
Anfang Oktober war der Landrat mit seinem Stellvertreter und seiner Rechtsdezernentin in Dresden zu einem Gespräch bei Frau Dr. Simone Raatz, MdL, bei dem die aufgeworfenen Fragen hätten erörtert werden können und sollen. Zum damaligen Zeitpunkt waren von mir noch keinerlei Vorwürfe in Richtung persönlicher Verfehlungen gegen den Landrates erhoben worden.
Und dennoch: Herr Czupalla war nicht bereit, mit mir unmittelbar zu reden. Statt dessen will er sich offensichtlich hinter einem Anwalt verstecken. Ausdruck von Stärke, Souveränität oder gar eines guten Gewissens?

Wieso eigentlich, wenn er sich doch nichts vorzuwerfen hat und alles korrekt abgelaufen ist? Wo es nichts zu verbergen gibt, da braucht man doch wohl auch keinen Anwalt, jedenfalls als gewählter Landrat.

Ich glaube nicht, dass es den Grundsätzen einer sparsamen Haushaltsführung entspricht, wenn er diese Aufgabe ausschließlich bzw. gegenüber ausgewählten Bürgern über ein Rechtsanwaltsbüro vornimmt. Falls jedoch ein solcher Kreistagsbeschluss existiert, bitte ich um dessen Übersendung.

Werter Herr Kollege,
wenn Sie Ihrer Mandantschaft, insbesondere Herrn Czupalla persönlich, einen Gefallen tun wollen, dann sollten Sie ihm empfehlen, alle aufgeworfenen Fragen zu beantworten und die erforderlichen Unterlagen offen zu legen. Nur das nützt dem Ansehen des Amtes und der Person des Landrates.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Lothar Hermes
Rechtsanwalt