Rechtsanwalt Lothar Hermes • Münchner Straße 34 • 01187 Dresden • Rechtsanwalt



Staatsanwaltschaft Leipzig
Abteilung Wirtschaftsstrafsachen
Straße des 17. Juni 2

04107 Leipzig

ANWALTSKANZLEI

Lothar Hermes

Rechtsanwalt

auch
Fachanwalt für
Verwaltungsrecht

zugelassen am
Oberlandesgericht Dresden
Münchner Straße 34
01187 Dresden

Tel. (0351)401 55 16
Tel. (0351) 4 01 55 17
Fax (0351) 4 01 22 41
e-Mail RA.Hermes@web.de
http://www.RA-Hermes.de

28.10.2003
Diktatzeichen: He/Hö

[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Unsere Zeichen/Unsere Nachricht vom] Telefon
Az.: 605AR2490/03

Prüfvorgang Michael Czupalla

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt Bittermann,

  1. Ihr Fax vom 06.10.2003 habe ich erhalten. Mir ist nicht ganz klar geworden, ob Sie eine Korrektur oder eine Ergänzung meiner Aussage erwarten oder gar an weiteren Informationen interessiert sind. Die Diktion Ihres Anschreibens legt diese Vermutung nicht nahe.
    Gleichwohl möchte ich eine Passage in meiner Aussage ergänzen bzw. korrigieren: Auf Seite 3, 2. Absatz

    Ich habe nicht ausgeführt, dass sich Hinweise darauf ergeben, dass zumindest ein weiterer Landrat bestochen worden ist. Dies hätte impliziert, dass ich Herrn Czupalla den Vorwurf der Bestechung konkret gemacht hätte. Ich habe lediglich gesagt, dass es Verdachtsmomente in diese Richtung gibt. Gleiches gilt für den Landrat Steppuhn im Märkischen Kreis, NRW.

  2. Wenn die Staatsanwaltschaft Leipzig, vertreten durch ihren Sprecher, Herrn Oberstaatsanwalt Röger, in Presse bislang richtig zitiert worden ist, so haben Sie offenbar keinerlei Anfangsverdacht für den Vorwurf einer Untreue oder eines sonstigen strafbaren Verhaltens.

  3. Dies erstaunt vor dem Hintergrund folgender Fakten:

    1. Es ist Ermittlungsstand in NRW, dass die IKW ein Beratungsinstitut ist, dass u.a. durch die Firmen Trienekens AG und Grontmij, NL gegründet wurde mit dem Ziel, diese beiden Entsorgungsunternehmen bei der öffentlichen Auftragsvergabe zum Zuge kommen zu lassen über den Weg der Beratung durch ein scheinbar unabhängiges Institut. Heute sind Gesellschafter je zur Hälfte Herr Dr. Klaus-Jürgen Haupt und Herr Trienekens, dessen Anteile treuhänderisch durch Herrn Rauer gehalten werden.

    2. Es ist bekannt, dass die IKW die Landschaft der politischen und unternehmerischen Entscheidungsträger im Bereich Abfallentsorgungswirtschaft insbesondere in den neuen Bundesländern "gepflegt" hat und weiterhin pflegt, nicht nur mit kleinen Weihnachtsgeschenken, sondern auch mit größeren Summen, beispielsweise für Parteien und für Sportvereine (Concordia Delitzsch). Es ist ebenso bekannt, dass die IKW hierzu unmittelbar Gelder von der Trienekens AG erhalten hat.

    3. Es ist ferner bekannt, dass die maßgeblichen Kontoverbindungen sowohl der IKW als auch ihres Geschäftsführers Herrn Dr. Haupt (auch als Rechtsanwalt) bei der Sächsischen Landesbank geführt werden. Eines ihrer Vorstandsmitglieder, Herr Rainer Fuchs, ist nicht nur für die IKW im Aufsichtsrat der ENEBA GmbH, er hat auch regelmäßig Weihnachtsgeschenke von der IKW erhalten.

    4. Es ist ferner bekannt, dass es ein gemeinsames Konto Haupt/Mühlig GbR bei der Sächsischen Landesbank gibt. Dies verwundert um so mehr, als dass die Sächsische Landesbank normalerweise keine Konten für Privatleute vorhält. Ausnahmen gelten nur für große Bauträger, bei denen es sich aber weder bei Herrn Dr. Haupt noch bei der IKW noch bei der Haupt/Mühlig GbR handelt.
      Frau Dr. Christine Mühlig ist Lebensgefährtin von Herrn Czupalla, was sowohl von diesem als auch von Frau Dr. Mühlig selbst eingeräumt worden ist.

    5. Herr Czupalla hat gegenüber der Landtagsabgeordneten Dr. Simone Raatz eingeräumt, dass die Verbindung zur Firma Ecoling AG durch den früheren stellvertretenden Regierungspräsidenten Leipzig, Herrn Karl Noltze herbei geführt wurde. Herr Noltze erhielt ebenfalls Geschenke der IKW an Weihnachten, was er wohl so auch eingeräumt hat. Die Firma Ecoling AG in der Schweiz ist nach Überzeugung der Staatsanwaltschaften Köln und Bonn von der Firma Steinmüller/Gummersbach dazu verwendet worden, via Rechnungen für Scheinaufträge Schmiergelder an den Geschäftsführer der AVG Köln, Herrn Eisermann, zu zahlen. Es ging hierbei um einen Restbetrag i.H.v. etwa 3 - 4 Mio. DM aus einer Schmiergeldzahlung von insgesamt 24 Mio. DM (3 % des Gesamtauftragswertes des für die MVA Köln in Höhe von 800 Mio. DM).

    6. Herr Czupalla hat gegenüber dem Kreistag mündlich und schriftlich sowie auch mir gegenüber schriftlich erklärt, dass die Firma IKW neben ihren Gesellschaftseinlagen (Stammeinlagen) an der ENEBA und den Kreiswerken Delitzsch unmittelbar keine weiteren Einlagen erbracht hat. Beide Stammeinlagen belaufen sich auf etwa 50.000 DM.

      Laut Bilanz der Steuerberatungsgesellschaft Optima (gleichzeitig Steuerberatungsgesellschaft der Firma IKW) für die KWD (Geschäftsjahr 2001) betrug alleine der Wert der Sachanlagen (Grundstücke und Technische Anlagen) am Ende des Jahres 2001 60 Mio. DM. Die Kreditverbindlichkeiten der KWD beliefen sich zu diesem Zeitpunkt noch 29 Mio. DM. Die aufgenommenen Kredite (u.a. bei der Sächsischen Landesbank, der Hypo-Vereinsbank sowie der Kreissparkasse Delitzsch-Eilenburg; (Vorsitzender des Verwaltungsrates: Herr Czupalla) wurden offenbar auschliesslich gesichert durch Hypotheken auf die von dem Landkreis eingebrachten bzw. kostenlos oder zu niedrigem Pachtzins zur Verfügung gestellten Grundstücke (für Deponieen und Betriebsgebäude- und anlagen) sowie durch eine Patronatserklärung des Landkreises Delitzsch.
      - vgl. hierzu Jahresabschluß der Fa. Optima vom 13.6.2002 für das Geschäftsjahr 2001 der KWD, S. 13

      Wie bereits in meiner Anzeige vom 18.09.2003 mitgeteilt, hat es genau hier die entscheidende Vermögensverschiebung zu Lasten der Öffentlichen Hand gegeben. Sieht es die Staatsanwaltschaft Leipzig als unproblematisch an, dass ein Privatunternehmen aus einer Stammeinlage von etwa 50.000 DM ein Vermögen von mindestens 22* Mio. DM gemacht hat, ohne dafür ein eigenes unternehmerisches Risiko getragen zu haben?

  4. Der von mir soeben wiedergegebene Sachverhalt lässt sich durch Dokumente belegen. Diese müssten bei Ihnen vorliegen, da Ihnen u.a. die Kontoauswertung der IKW, die nach einer angedrohten Durchsuchung der Sächsischen Landesbank von dieser an die Ermittlungsbehörden in Bochum gegangen sind, von dieser Behörde zur Verfügung gestellt wurde (so jedenfalls die Angabe des Oberstaatsanwaltes Bienioßek, Bochum, mir gegenüber am 20.10.2003 in Bochum).

    Wie rechtfertigt die Staatsanwaltschaft Leipzig vor dem Hintergrund dieser Tatsachen ihre Einschätzung, dass ein Verdacht für das Vorliegen von Bestechungen oder Vorteilsnahme im Fall des Landrates Czupalla nicht gegeben sein kann? Die Gemeinschaft der Abfallgebührenzahler des Landkreises Delitzsch hat einen Anspruch darauf, dasss die StA Leipzig ihrer gesetzlichen Verpflichtung zu einer umfassenden, nach allen Seiten hin gleichermaßen gründlich und unabhängig vom Ansehen der Person nachkommt, § 160 II StPO. Dies um so mehr in einem Fall, in dem bereits aus einem anderen Bundesland nicht nur Hinweise auf Bestechung von Amtsträgern durch Herr Trienekens und Herrn Dr. Haupt bekannt sind, sondern im Fall Köln und Bonn bereits die Anklagen zugelassen und die Hauptverfahren bereits begonnen haben oder unmittelbar davor stehen.

    Sie werden verstehen, dass wir angesichts des hier unzweifelhaft gegebenen besonderen Öffentlichen Interesses auf eine vollständige nachhaltige Aufklärung aller anrüchigen Sachverhalte (und deren gibt es sehr viele) drängen werden, unabhängig vom Ansehen der beteiligten Personen und Institutionen.

    Wir werden daher natürlich die Parteien des sächsischen Landtages aber auch die Öffentlichkeit selbst über unsere Bemühungen unterrichten.



Mit freundlichen Grüßen

Lothar Hermes
Rechtsanwalt

Kopien an die Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Sächsischen Landtag, sowie Landesvorstand Bündnis 90/Die Grünen