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Bürgerverein Sauberes Delitzscher Land e.V. Pressemitteilung vom 30.03.2026 1. Teil - Grundwasserverseuchung durch BehördenversagenIm Tagebau Delitzsch-Südwest wurde die Kohleförderung 1993 eingestellt. Danach begannen die Sanierungsarbeiten. Der Grundwasserstand lag während der Kohleförderungen im Tagebau bei 78 mNN und nach Beendigung der Flutung sollte durch Grundwasseranstieg ein Wasserstand von 98 mNN erreicht werden. Bereits 1995/96 lag der sogenannte Abschlussbetriebsplan für diesen Braunkohlentagebau vor. Ein Planfeststellungsverfahren (PFV) wurde ebenso wenig durchgeführt, wie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Die Flutung erfolge ausschließlich auf der Grundlage des bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanes. Am 16.12.1997 wurde durch den Eigentümer der Flächen, der zu 100% im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland gehörenden LMBV der Antrag auf Durchführung des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beim RP Leipzig eingereicht. Darin worden lediglich die zur Flutung beabsichtigten Tagebau-Restlöcher, sodann drei Einleiter und zwei Ableiter benannt. Am 08.12.1998 begann die LMBV mit der formell und materiell als rechtswidrig einzustufenden Flutung der besagten Restlöcher, obwohl das RP Leipzig auf die Notwendigkeit der Durchführung des PFV und der Einreichung der kompletten Antragsunterlagen drängte. Weder stellte die LMBV einen Antrag auf vorzeitigen Beginn der Gewässerherstellung, noch urtersagte das RP Leipzig den Beginn der Flutung. Erst nach wiederholter Aufforderung reichte die LMBV Anfang 2001 Unterlagen ein und bekräftigte ihren Antrag auf Planfeststellung. Erst 4,5 Jahre nach Beginn der Flutung und 5,5 Jahre nach Einreichung des Antrags der LMBV auf Planfeststellung gab das RP Leipzig der Öffentlichkeit bekannt, dass der Antrag auf Durchführung des PFV nach §31 WHG gestellt worden sei. Zu diesem Zeitpunkt war der Wasserstand in dem Restloch Delitzsch-Südwest bereits von 78 mNN auf 95 mNN angestiegen und gegenüber Grundstückseigentümern, die über überflutete Keller klagten, wurde der Zusammenhang zwischen Flutung und der Vernässung der Wohnhäuser immer konsequenter geleugnet. Nun hat uns das einst dilettantisch durchgeführte und mit groben Fehlern behaftete PFV einen Umweltskandal noch nicht bekannten Ausmaßes beschert. Doch das aktuell zutage getretene Desaster im Umfeld des Altlastenstandortes der ehemaligen Chemischen Reinigung im Delitzscher Stadtgebiet ist erst der Anfang allen Ungemachs. Die bereits in den Jahren 2004/05 verfassten Schreiben des von uns beauftragten Rechtsanwaltes, Herrn Lothar Hermes, unterrichteten die behördlichen Entscheidungsträger im RP Leipzig und dem Sächsischen Oberbergamt umfassend über die Gefahren, die im Zuge des Grundwasseranstiegs von den Altlastenstandorten ausgehen. Doch zynisch zweifelte man unsere fachliche Kompetenz an, veranlasste beschönigende Gutachten, verneinte unsere direkte Betroffenheit und peitschte so das verwaltungsrechtliche Verfahren wider besseren Wissens durch. Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Leipzig ließen uns an deren Neutralität zweifeln. Der Austrag von hochgiftiger Schadstoffen aus dem Altlastenstandort der Chemischen Reinigung ist ein schleichender Prozess und das Schutzgut Wasser wird in erheblichem Umfang geschädigt. Seit einem Viertel Jahrhundert ist den zuständigen Behörden die Brisanz der Lage bekannt. Mit Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass hierzu das Landratsamt Nordsachsen erst jetzt eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die u.a. die Entnahme von Brunnenwasser in weiten Teilen des Stadtgebietes untersagt. Aber dabei wird es nicht bleiben, da bekanntlich alles mit allem zu tun hat. Die Schadstoffe werden sich in den unteren, wie auch in den oberen Bodenschichten durch Abschwemmung, Gasaustausch und Kapillarwirkung weiträumig verteilen und nicht nur der Obst- und Gemüseanbau, sondern auch die Atemluft werden hiervon negativ beeinflusst. Eine weitere akute Gefährdung des Grundwassers ist durch illegal erfolgte, hoch toxische Ablagerungen auf der Deponie Lissa gegeben, die sich unmittelbar neben dem nordwestlichen Rand des einstigen Tagebaus Delitzsch-Südwest befindet. Der Deponiefuß liegt bei 83 mNN, da die Deponie selbst in einer Tagebaugrube angelegt wurde, die eine Tiefe von bis zu 30 m aufweist. Zwischen 1991 und 1993 wurden auf der Deponie Lissa illegal Shredderabfälle verkippt. Nach den Ermittlungen der Kripo Nürnberg steht anhand von Fakten, Zeugenaussagen und Sachbeweisen unstrittig fest, dass in dem genannten Zeitraum die Firma Kapp/W.E.S. Shredderabfälle der Nürnberger Firma Dorner in einer Menge von ca. 18.700 m³ u.a. auf die Deponie Lissa verbrachte. Diese waren hoch mit Schwermetallen, extrahierbaren lipophilen Stoffen, Kohlenwasserstoffen (KW) und PCB belastet. Im wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wird ausgeführt, dass auf der Deponie Lissa 11.598 t Shredderabfälle, auf die Deponie Spröda 6.113 t und auf der Deponie Priestäblich 1.337 t Shredderabfälle abgelagert worden. Die arithmetischen Mittelwerte für die ausgewählten Schadstoffe PCB (Polychlorierte Biphenyle) lagen bei 70,8 mg/kg und bei Kohlenwasserstoffen bei 46.000 mg/kg. Bei Deponien, die nach unten nicht abgedichtet sind, wie im hier vorliegenden Fall, liegt der Grenzwert für PCB jedoch bei nur 2 mg/kg. Beteiligt an dieser Umweltstraftat waren neben der Firma Dorner aus Nürnberg auch die Kreiswerke Delitzsch als Betreiber der Deponien. Gegen den Geschäftsführer Dr. Manfred Buder wurde ein Ermittlungsverfahren eröffnet, das mit einer Einstellung nach § 153 a StGB endete. Durch zufällige Beprobungen von Anlieferungen auf der Nürnberger Hausmülldeponie flog der Umweltskandal auf. Hier waren insgesamt 1.000 t des gleichen Materials abgelagert worden. Die Stadt Nürnberg veranlasste damals sogleich die Auskofferung, d.h. das Ausbaggern und Entfernen dieser Menge Shredderabfälle, auf den besagten Sächsischen Deponien unterblieb dasselbige. Es wurde nicht einmal durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen, dass das Deponiesickerwasser aufgefangen und sicher abgeleitet werden konnte. Speziell zu der Deponie Lissa heißt es auf Seite 7 der Anklageschrift: "Es besteht keine Basisabdichtung. Die Basis der Ablagerung dürfte im Grundwasser- und Grundwasserschwankungsbereich liegen. Nach dem zu erwartenden Abschalten der Wasserhaltung dürfte sich der gesamte untere Bereich in der wassergesättigten Zone befinden. Die Deponiesickerwässer könnten ungehindert aus der Deponie austreten und über verschiedene Grundwasserhorizonte in den Grundwasserleiter gelangen, der zur Trinkwassergewinnung genutzt wird (Bl.13). Ein negativer Einfluss der Deponie auf die Grundwasserbeschaffenheit war im Jahr 1996 nicht erwiesen." Diese Feststellung wurde aber für den Tatzeitpunkt, also bis 1993, somit vor der Flutung getroffen. Die vorgenannten illegalen Ablagerungen scheinen lediglich die Spitze des Eisberges rechtswidrigen Verhaltens darzustellen. Einzig ist die Aufdeckung dieser kriminellen Handlungen jenem Umstand zu verdanken, dass identisches Material des selbigen Erzeugers im Mittelpunkt des intensiven Nürnberger Ermittlungsverfahrens stand. Unser Bürgerverein fordert die zuständigen Behörden auf, endlich unabhängige Gutachter und Sachverständige einzufordern, die eine objektive Einschätzung des Gefährdungspotentials der Altlastenstandorte vornehmen, um sodann jene geeigneten Maßnahmen ergreifen zu können, welche die schlimmsten Folgewirkungen für Mensch und Umwelt lindern helfen. Delitzsch, den 30.03.2026 Für Rückfragen: Vorsitzender Dietmar Mieth, E-Mail: dietmar.mieth@t-online.de, Vorsitzender des BV Sauberes Delitzscher Land e.V. |