Bürgerverein „Sauberes Delitzscher Land e.V.“
Vorsitzender Dietmar Mieth
Alter Dorfring 22
04509 Delitzsch OT Zschepen




Staatsanwaltschaft Leipzig
Straße des 17. Juni 2
04107 Leipzig

Zschepen, den 22.04.2010

Strafanzeige

gegen die Geschäftsführung der Kreiswerke Delitzsch GmbH
Benndorfer Landstraße 1, 04509 Delitzsch

wegen des begründeten Verdachts des unerlaubten Betreibens einer Anlage
und der daraus folgenden Gefährdung der Umwelt und Bevölkerung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatten wir Strafanzeige gegen die Geschäftsführung der Kreiswerke Delitzsch GmbH (KWD) wegen des vorgenannten Tatvorwurfs. Der Brand in der Ersatzbrennstoffproduktions-stätte der KWD vom 07. bis 09. April 2010 am Standort Carl-Friedrich-Benz-Straße gibt letztendlich Anlass für diesen Schritt. Nicht die Ursache des Brandes, der wohl im Inneren des Fertiglagers ausbrach, sondern dessen schnelles und ungehindertes Ausbreiten auf ein unmittelbar angrenzendes Zwischenlager für brennbare Kunststoffabfälle und der daraus resultierenden enormen Rauchgasentwicklung zum Leidtragen von Umwelt und Bevölkerung sind unseres Erachtens sinnvoll staatsanwaltschaftlich zu ermitteln.

Die in Rede stehenden, außerhalb der Betriebsgebäude abgelagerten Abfälle sind augenscheinlich der Abfallschlüsselnummer AVV 191210, somit der heizwertreichen Fraktion aus mechanisch-biologischen Anlagen zuzuordnen. Diese waren zum überwiegenden Teil in ballierter Form (Bündel ca. 500-600 kg) vorhanden und etwa vier Meter hoch aufgeschichtet. Auf diese Haufwerke waren zum Zeitpunkt des Brandes noch Teppichreste und andere brennbare Abfälle abgelagert. Die gelagerten brennbaren Stoffe waren nicht durch Gassen in Lagerabschnitte unterteilt, obwohl hierzu die gesetzlichen Vorgaben klare Handlungsanleitungen geben. Die besagten Haufwerke hatten einen nur geringen Abstand zum Fertiglager, in dem offenkundig der Brand ausbrach.

Es dürfte wohl rechtlich unstrittig sein, dass für die hier in Rede stehenden Ablagerungen eine brandschutztechnische Genehmigung zwingend von Nöten ist. Der Beitrag auf der Homepage unseres Bürgervereins unter www.pro-demokratie.com /Startseite/Legalisierte Müllgeschäfte kann als Bestandesaufnahme für die praktizierte Lagerhaltung gewertet werden.
Das jahrelang von der KWD GmbH auf dem Betriebsgelände in Delitzsch Südwest praktizierte Ablagerungsregime für brennbare Kunststoffabfälle lässt jedoch grundsätzlich vermuten, dass eine entsprechende Genehmigung nicht vorhanden ist oder zumindest deren Umsetzung von den zuständigen Behörden nicht ausreichend überwacht wurde.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in der “Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff (Kunststofflager-Richtlinie, KLR)“ geregelt.
Beispielsweise ist darin vorgeschrieben, die gelagerten Kunststoffe durch Gassen von ca. 5 m Breite in Lagerabschnitte von ca. 400 m² zu unterteilen.

Die über die Medien bekannt gegebene, wohl auch durch amtliche Stellen genährte Aussage, 8 Tonnen Kunststoffabfälle wären ein Opfer der Flammen, ist eindeutig als falsch zu werten. Es kann von mindestens 200 bis 500 Tonnen verbrannten Materials ausgegangen werden. Diese Tatsache ist für unsere weiteren Betrachtungen von erheblichem Interesse.
Denn es ist höchst unwahrscheinlich und somit wohl auch unglaubwürdig, dass laut amtlicher Bekanntgabe zum Zeitpunkt des Brandes „… keine Gefahr für die Bevölkerung bestanden hätte.“ (lt. LVZ Delitzsch-Eilenburger Kreiszeitung vom 9. April 2010, Seite 17, Beitrag: „Dicke Rauchwolken verdunkeln den Himmel“, zitiert wird hier der Sprecher des Landratsamtes Nordsachsen, Herr Rayk Bergner). Die Immissionsmessungen wurden seitens der Feuerwehr Torgau (ABC-Messwagen des zuständigen Landkreises Nordsachsen) durchgeführt. In den vom Rauchgas betroffenen Gemeinden informierte am 7. April 2010 „die Polizei per Streifenwagen-Megafon, dass die Fenster geschlossen werden sollen.Landrat Czupalla wird in der LVZ vom 9.4.2010 (Seite 15) mit den Worten zitiert: „Das war eine reine Vorsichtsmaßnahme. Der Rauch ist nicht gefährlich. Wir können das Material nicht löschen und müssen es kontrolliert abbrennen lassen. Darum qualmt es immer noch. Ich gehe davon aus, dass wir das Problem in kürzester Zeit lösen.

Der Landkreis Nordsachsen hält 55 Prozent direkte und indirekte Anteile an der KWD GmbH und Landrat Czupalla ist Aufsichtsratsvorsitzender.

Aus gesicherten Analogerkenntnissen ist völlig eindeutig, dass beim Verbrennen derartiger Stoffe zwangsläufig giftige Rauchgase entstehen. Die Messung von drei Chlorverbindungen allein reicht keinesfalls aus, um die Toxizität der Rauchgase hinreichend zu klären. Vielmehr sind die Konzentrationsmessungen weiterer chemische Verbindungen mittels geeigneter Messverfahren notwendig. Im nachfolgenden möchten wir aus chemischer Sicht in gestraffter Form die grundlegenden Reaktionsabläufe und wichtigsten Reaktionsprodukte darstellen, die bei derartigen Brandereignissen zwingend auftreten müssen. In diesem Zusammenhang werden natürlich auch die wesentlichsten unstrittigen Folgewirkungen der relevanten Reaktionsprodukte auf die Umwelt bzw. auf die Gesundheit der Menschen betrachtet:

Die unmittelbar neben der Produktionshalle abgelagerte heizwertreiche Fraktion, wie natürlich auch die im Inneren des Fertiglagers verbrannten so genannten Ersatzbrennstoffe sind keinesfalls einheitlich strukturiert. Sie bestehen aus zahlreichen verschiedenen Sorten mit unterschiedlichen Polymer- bzw. Copolymerstrukturen, die wiederum durch zahlreiche Inhaltsstoffe (Weichmacher, Stabilisatoren, Pigmente usw.) dem früheren Verwendungszweck angepasst worden sind. Darüber hinaus sind insbesondere die Kunststoffverpackungen durch äußerlich aufgebrachte Farben und Etiketten zusätzlich mit Haftvermittlern, Farbstoffen usw. versehen.
Dieser „Chemikaliencocktail“ muss im Falle eines Brandes zu außerordentlich komplexen Reaktionen mit gravierenden Folgen führen.
Diese komplexen Reaktionen führen zu zahlreichen Pyrolyse-, Spalt- und Umlagerungsprodukten, die durch weitere (vorrangig thermodynamisch kontrollierte) Umwandlungsprozesse stabilisiert werden und sich danach im Verbund mit anderen stabilen Verbrennungsprodukten (wie z.B. Ruß, Wasserdampf) ausbreiten.
Kontaminierter Kohlenstoff (Ruß) entsteht beim Verbrennen von organischen Stoffen (vor allem Polymere/Copolymere mit aromatischen Grundstrukturen).
Darüber hinaus werden natürlich weitere zahlreiche gasförmige Schadstoffe eigenständig und/oder mit Hilfe von Wasserdampf, CO2, CO, Staub usw. als Aerosole gemeinsam mit dem Rauch weiträumig über den Luftpfad verteilt.
Beim Verbrennen von halogenhaltigen Kunststoffen (vor allem PVC) entstehen durch die Pyrolyse der Makromoleküle äußerst bedenkliche Verbindungen (Dioxine/Furane, kanzerogene und giftige Monomere wie z.B. Perfluorverbindungen, Salzsäure, Fluorwasserstoff usw.), die über der Rauch weiträumig verteilt werden können.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass sehr viele gefährliche Gase farblos und z.T. auch geruchlos sind. Diese nichtsichtbaren Rauchanteile wie z.B. Blausäure (HCN), Kohlenmonoxid (CO), Schwefelwasserstoff (H2S), Perfluorisobuten sind gesundheitlich als besonders problematisch zu betrachten.

Das in Verbindung mit der Ersatzbrennstoffproduktion der KWD stehende neuerliche Brandereignis gilt als weiterer Beleg für den äußerst problematischen Umgang mit brennbaren Kunststoffabfällen innerhalb dieses zertifizierten Entsorgungsfachbetriebes.

Angesichts des hier unzweifelhaft gegebenen besonderen öffentlichen Interesses auf eine vollständige nachhaltige Aufklärung aller anrüchigen Sachverhalte hoffen wir auf ernsthafte staatsanwaltschaftliche Ermittlungen unabhängig vom Ansehen der beteiligten Personen und Institutionen.

Gern sind wir bereit, Ihnen zur gegebener Zeit weitere sachdienliche Informationen bzw. eigene Rechercheergebnisse zu übermitteln.


Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Mieth


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