Dietmar Mieth
Alter Dorfring 22
04509 Delitzsch, OT Zschepen
Kundennummer: 70327515

Zschepen, den 22.03.2007




Landratsamt Delitzsch
Richard-Wagner-Str. 7a

04509 Delitzsch

Widerspruch

gegen den „Gebührenbescheid Abfallentsorgung“ vom 23.02.2007




Sehr geehrte Damen und Herren,

gegenüber dem Kalenderjahr 2006 ist eine Abfallgebührenerhöhung bei Grund- als auch bei der Entleerungsgebühr in dem mir zugesandten Gebührenbescheid ersichtlich. Dieser Umstand zwingt mich dagegen mit diesem Widerspruch vorzugehen.

Begründung:

Die Begründung zur Drucksache Nr. 4 - 0314 vom 27.09.2006, die zur Entscheidungsfindung der Kreistagsabgeordneten im Vorfeld des am 06. Dezember 2006 gefassten Beschlusses zur Abfallgebührenerhöhung diente, blendet die wirklichen Ursachen für die unverhältnismäßige Erhöhung der Gebühren aus.

Als Grund werden Qualitätsabweichungen der in der MBA Cröbern anfallenden und zur Verwertung bereitgestellten heizwertreichen Fraktionen (HWRF) angegeben. Hierzu meine folgenden Ausführungen:

Nach wie vor ist die ordnungsgemäße Bereithaltung der Rücklagen zur Deponienachsorge für die Deponien Lissa und Spröda unklar. Der Geschäftsführer der KWD, Herr Heinz Böhmer, kündigte im LVZ-Artikel Wo ist unser Geld geblieben? vom 5. Mai 2006 an, „die Kosten für die Nachsorge der Deponie durch Gewinne auf anderen Geschäftsfeldern der KWD, wie zum Beispiel der Ersatzbrennstoffproduktion, in den nächsten 25 Jahren decken zu wollen.

Die vermeintlich gewinnbringende Ersatzbrennstoffproduktion ist lt. Jahresabschlüssen das Hauptgeschäftsfeld der KWD. Der Verwertungsgrad des Eingangsmaterials lag in den zurückliegenden Jahren bei teilweise unter 15 Prozent. Der Rest, die so genannten „Sortierreste“, wurden bis zum Inkrafttreten der neuen Abfallablagerungsverordnung am 01.06.2005 größtenteils auf den umliegenden Billigdeponien beseitigt. So und vor allem auch auf der zu rekultivierenden Deponie Spröda. Bei heutiger Betrachtung ist zu erkennen, dass die Cröberner heizwertreichen Fraktionen nur gelagert, nicht aber verwertet werden. Eine wirkliche spätere Verwertung in Form der Herstellung von Ersatzbrennstoffen verbietet sich aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die auf der Homepage des Bürgervereins Sauberes Delitzscher Land e.V. unter www.pro-demokratie.com dargestellte Kostenkalkulation spricht hierzu eine klare Sprache. Demzufolge sind die Qualitätsabweichungen der zur Verwertung bereitgestellten heizwertreichen Fraktionen (HWRF) und das daraus resultierende Erhöhen des Annahmepreises für dieses Material als alleinige Begründung in puncto Vertragseinhaltung für die Müllgebührenerhöhung als Argumentation völlig untauglich.

Die unter diesem Aspekt zu betrachtende Vereinbarung zwischen WEV und KWD trägt deshalb auch die Bezeichnung „Verwertungsvertrag“ wohl zu Unrecht. Der so genannte Verwertungsvertrag zwischen WEV und KWD wurde ebenfalls ohne öffentliche Ausschreibung vollzogen. Die Argumentation der Verantwortungsträger, dieser Vertrag sei rein privatrechtlicher Natur und deshalb nicht öffentlich einsehbar, nährt die Vermutung der Unrechtmäßigkeit der Vertragsgestaltung. Die Anhebung des Annahmepreises für HWRF von vertraglich vereinbarten 65,- Euro/t auf 90,- Euro/t unter Einschaltung aller Institutionen, selbst des Staatsministeriums, lassen die Brisanz des Zustandekommens dieses nebulösen Abnahmevertrages bzw. „Verwertungsvertrages“ erkennen. Zudem beweist diese ca. vierzigprozentige Preiserhöhung die dilettantenhafte Gestaltung des ursprünglich geschlossenen Vertrages. Eine professionelle Kostenkalkulation kann nicht die Grundlage gewesen sein. Der Einfluss eines angeblich unabhängigen und hochdotierten Beraters ist wohl eher als wahrer Grund für die nicht fachlich untermauerte Preisspielerei anzusehen. Nach wie vor existiert kein schlüssiges Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Delitzsch.

Mögliche problematische Verpflichtungen einiger weniger Akteure dürfen nicht der Hinderungsgrund zum Erstellen eines Konzeptes sein.

Erwiderung zu weiteren vorgebrachten Gründen, die lt. Drucksache Nr. 4 - 0314 zur Gebührensteigerung führen würden:

Auch gegenwärtig betrachtet, kann beispielsweise eine Umladestation für den kreiseigenen Müll auf dem Deponiegelände Spröda niemals die betriebswirtschaftlich günstigste Lösung sein. Dieser Standort hätte bei einem Variantenvergleich von vornherein ausscheiden müssen. Er ist durch die damit unabdingbare Verlängerung der Transportwege auch umweltpolitisch nicht vertretbar. Damit ist von jeher beim Transport und Umschlag des Mülls die ungünstigere Variante realisiert worden.

An Peinlichkeit ist die Begründung zur Drucksache Nr. 4 - 0314 deshalb nicht zu übertreffen, weil in ihr die Erhöhung der „Kosten laut vorliegender Kalkulation der KWD GmbH nochmals von 13,94 €/t auf 15,52 €/t für den Betrieb der Umladestation“ dargelegt wird.

Größte Zweifel bestehen nach wie vor bei der von der KWD angegebenen exorbitanten Investitionssumme in Höhe von 885.800,00 Euro für den Bau der Umladestation in Kalthallenausführung. Diese Summe steht im Übrigen als steuerfreie Investitionszulage im Antwortschreiben des damaligen Staatsministers Stanislav Tillich auf die Kleine Anfrage der MdL Andrea Roth (Drs.-Nr.: 4/3858). Der Bau hat also die Kassen der KWD nicht belastet.

Der im Landkreis Delitzsch anfallende Müll wird ab 01.06.2005 zur Mechanisch-Biologischen Anlage nach Cröbern gefahren. Vertraglich wäre wohl alles perfekt. Ist es dies wirklich? Ein Vertrag über Verbringungspflicht zur MBA Cröbern bis zum Jahre 2025 – unterschrieben von Herrn Landrat und Aufsichtsratsvorsitzenden Czupalla. Bereits vor Jahren hätte man günstigere Entsorgungswege suchen können, aber durch massives Missmanagement in der Landkreisverwaltung und dem Festhalten an einer „eigenen“ Müllverbrennungsanlage vergingen die für eine mögliche Kostenreduzierung in der Abfallentsorgung so wichtigen Jahre. Ohne öffentliche Ausschreibung wurde nun dieser Vertrag unterzeichnet, der ein Umsatzvolumen für die Betreiber der MBA Cröbern in zweistelliger Millionenhöhe bedeuten dürfte. Die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage bzw. eines Blockheizkraftwerkes am Standort der MBA war und ist die kostengünstigste Lösung. Die praktische Umsetzung dieser für den Müllgebührenzahler akzeptablen Variante dürfte mit der aller Voraussicht nach anstehenden Genehmigung des KWD-Langzeit-Zwischenlagers am Standort Spröda durch das RP Leipzig nun endgültig verhindert werden.

Unklar bleibt nach wie vor die Rechtmäßigkeit von Beraterverträgen und damit verbundene Zahlungen an Personen wie Dr. Haupt u.a.

Ebenfalls steht die Praxis, per Gewinnabführungsvertrag mit der ENEBA, den öffentlich-rechtlichen Müllentsorgern Geld zu entziehen, im Widerspruch zur Kommunalverfassung etc.

Unhaltbar ist der Umstand, dass die KWD auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses Drs.-Nr.: 154 vom 15.6.2005 die kommunale Müllentsorgung ohne öffentliche Ausschreibung im Landkreis Delitzsch wahrnimmt. Diese Vorgehensweise ist nach meiner Ansicht mit einer nicht gesetzeskonformen freihändigen Vergabe vergleichbar.

Auf andere problematische Verpflichtungen möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen.

Wie Ihnen bekannt sein dürfte, sind derzeit mehrere Klagen gegen die Müllgebührenerhöhung des Kalenderjahres 2005 beim Verwaltungsgericht Leipzig anhängig.

Der Rechtstreit Mieth ./. Landkreis Delitzsch ist unter Az.: 6 K 1476/05 registriert. Die zahlreichen vom Landratsamt Delitzsch beauftragten Anwälte konnten meiner Auffassung nach bislang keine entkräftenden Ausführungen vorbringen.

Hiermit gebe ich Ihnen bekannt, dass die von Ihnen durch Lastschrift von meinem Konto eingezogenen Gebühren vorbehaltlich einer späteren Entscheidung auf Grund dieses Widerspruches sind.



Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Mieth


 »»» weitere Briefe

 »»» zur Startseite