Delitzsch, den 15.08.03

Regierungspräsidium Leipzig
Herrn Artmann
Braustrasse 2
04107 Leipzig




Ralf Dammhahn

04509 Delitzsch




Biomassekraftwerk Delitzsch
AZ.: 64-8823.12-08.01-19060-01/1. TG
Ihr Schreiben vom 22.07.03

Betreff: Widerspruch gegen die Kostenfestsetzung vom 22.07.2003

Sehr geehrter Herr Artmann

Am 28.07.03 erhielt ich die Ablehnung meines Widerspruches gegen die Errichtung eines Biomassekraftwerkes am Standort Delitzsch, was mich nicht verwundert hat, da es nicht anders zu erwarten war. Es wurde bisher nur auf die Antragsteller gehört, egal was diese gesagt oder aufgeschrieben haben. Unwahrheiten und Falschaussagen waren mehr wert, als Hinweise besorgter Bürger. Die Täuschung der Öffentlichkeit durch falsche Antragsunterlagen wird mit dieser Ablehnung ( durch Ihre Behörde ) meiner Meinung nach noch unterstützt. Anders kann ich die Ablehnung nicht verstehen.

In der Begründung stimmt nicht, dass der Einfluss des Biomassekraftwerkes auf dem Gelände der Zuckerfabrik bei der Erörterung am 12.09.02 besprochen wurde. Herr Temmler hat das abgelehnt.

Es stimmt auch nicht, dass nur für Quecksilber der Bagatellmassenstrom überschritten wird.
Wie Ihren Mitarbeitern bekannt ist, sind die Aussagen zu den Emissionen im Antrag falsch.
Auch die Bagatellmassenströme für Stickstoffdioxide und Staub werden erheblich überschritten. In der Begründung für die Genehmigung ist geschrieben, dass der Grenzwert der TA Luft für Stickstoffdioxide schon jetzt überschritten ist. Ich kann es nicht begreifen, wieso für die Begründung der Ablehnung bewusst falsche Daten verwendet werden.

Ich kann es auch nicht verstehen, dass im betroffenen Gebiet nur Durchschnittsmenschen leben sollen. Die anderen (z.B. chronisch Kranke) sollen wohl wegziehen, damit das Biomassekraftwerk betrieben werden kann. Es ist doch bestimmt einfacher, das Kraftwerk in einer Entfernung zu errichten, wo es keine so heftigen Auswirkungen auf die Menschen hat.

Aufgrund dieser für mich als Normalbürger nicht zu begreifenden Begründung erhebe ich Widerspruch gegen die Festsetzung und Übernahme der Kosten. Ich bin bereits jetzt ständig auf die Hilfe und Unterstützung von Sachverständigen angewiesen, um mich auf deren Aussagen stützen zu können. Es kann doch nicht sein, dass ich für eine solche nicht zu begreifende Begründung und für Mängel im Genehmigungsverfahren auch noch bezahlen soll.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Dammhahn


Links:

  • Biomassekraftwerk Zuckerfabrik