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Bürgerinitiative
"Müllverbrennung Delitzsch? - Nein !



Bürgerinitiative "Müllverbrennung Delitzsch - Nein"
Ansprechpartner Dietmar Mieth, Dorfring 22, 0 45 09 Zschepen




Delitzsch, den 13. November 2002

Offener Brief an die Kreisräte zu Ihrer

Entscheidung zur Müllverbrennunganlage der Kreiswerke Delitzsch im Gewerbegebiet Delitzsch-Südwest

Sehr geehrte/r Abgeordnete/r,

Am Donnerstag, dem 27. November entscheiden Sie in ihrer Verantwortung als Kreisräte im Kreistag Delitzsch über die Verträge des Kreises Delitzsch mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen zur Errichtung einer Müllverbrennungsanlage durch die Kreiswerke Delitzsch.

Auf unserem Treffen am 21. November arbeiteten die Referenten von ADELE Sachsen, der GRÜNEN LIGA Leipzig und Delitzsch und vor allem Dr. Kruse, Leiter des Institutes für Toxikologie der Universität Kiel in ihren Beiträgen und in der anschließenden Diskussion folgendes heraus:

Dr. Kruse referierte zu der Problematik der Toxikologie:

Wesentlich für die Beurteilung der drei geplanten Verbrennungsanlagen für Restmüll und kontaminiertem Altholz ist der gegenwärtige Istzustand der Belastungen der Region. Es besteht somit die unbedingte Notwendigkeit einer Untersuchung dieser Vorbelastungen für den Delitzscher Raum und der Überlagerung der Belastungen der drei Anlagen.

Belastungen der sogenannten Biomassekraftwerke können erheblich höher liegen, zumal hier die vorgesehenen Eingangskontrollen des zu verbrennenden Materials völlig unzureichend sind.

Es gibt Selbstverpflichtungen von Anlagenbauern, die Grenzwerte der 17. BImSchV, nach dieser ist das Genehmigungsverfahren nämlich ausgelegt, mit 90 % zu unterbieten. Somit ist dies der Stand der Technik, der von der Bürgerinitiative eingefordert werden kann.

Herausgestellte und zu beachtende Grundsätze des UVP-Gesetzes sind

  • die integrative Beurteilung der Emission zur Wirkung und Wechselwirkung der Schadstoffe, die Klimaauswirkungen usw.,
  • die Vermeidung und die Veminderung von Belastungen,
  • eine meßbare Verschlechterung der jetzigen Belastungen darf nicht eintreten und
  • daß eine toxikologische Bewertung grundsätzlich durchgeführt werden sollte.

  • Es ist demzufolge eine sensiblere Prüfung des derzeitigen Zustandes dringend geboten.

    Die Überwachung der Anlagen ist nur am Schornstein sinnvoll. Nur mit einem kontinuierlichen Meßprogramm zu den wesentlichen Schadstoffen ist eine wirkliche Überwachung der Verbrennungsanlage und mit ihm ein gläsernes Meßprotokoll zur Einsichtnahme für betroffenen Bürger möglich.

    Es gibt zwei Gruppen von Fremdstoffen:
    Massenausstoß: Nitrosegase, Schwefeldioxid, Kohlendioxid, halogenhaltige clorhaltige Verbindungen, Dioxine, Metall(feinstäube). Letztere werden über die Luft eingeatmet und sind in kürzester Zeit im Körper wieder zu finden. Exoten, Verbindungen in kleinen Konzentrationen mit hoher Toxikologie: Es wurden bei einer Untersuchung des Institutes 130/140 toxische Stoffe gefunden. Die Bedeutung der Eingangskontrolle der zu verbrennenden Stoffe ist auch für den Standort Delitzsch von großer Bedeutung, da einige toxische Stoffe sogar Sondermüllverbrennungsanlagen mit weitaus höheren Temperaturen, als in Delitzsch geplant, unbeschadet durchlaufen und an die Luft abgegeben werden.

    Herleitung von Schadstoffkonzentrationen in der Umwelt, von Toleranzwerten in der Luft, im Boden, im Grund-, Oberflächen- und Niederschlagswasser, in Pflanzen bzw. Tieren und in Nahrung bzw. Trinkwasser, Sichere Grenzwerte,
    sind schwer benennbar, weil

  • die Kombinationswirkungen bei zwei Stoffen noch, aber bei mehreren Stoffen gegenwärtig nicht wissenschaftlich erfaßbar sind,
  • die Nahrungskettenanreicherung schwer erfaßbar ist,
  • krebserzeugende Stoffe keinen Schwellenwert haben (hier entscheidet das Immunsystem des Individuum) und
  • wir die meisten der 100.000 bekannten Stoffe in der Umwelt in ihrer toxikologischen Wirkung nicht kennen.

  • Nur 2000 Stoffe sind in ihrer Wirkung bekannt!

    Die direkte Herleitung der Schwellenwerte beginnt mit der Feststellung, ob die Verbindung krebserzeugend ist. Ist sie es nicht, hat jede Verbindung einen Schwellenwert. Durch Versuchsreihen werden diese Werte ermittelt und ein Sicherheitsfaktor aufgeschlagen. Das ergibt einen Vorsorgewert bzw. Grenzwert. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zwangen den Gesetzgeber immer wieder dazu, vermeintlich niedrige Grenzwerte ständig weiter abzusenken.

    Grundlage einer UVP ist unter anderem auch die Feststellung der Vorbelastung des Bodens und der Luft durch organisch-chemische Verbindungen.

    Die jetzige Krebsrate liegt bei 24 %. Bei krebserzeugenden Fremdstoffen in der Luft toleriert der Gesetzgeber 400 zusätzliche Krebsfalle auf 1.000.000 Menschen.
    Nach dieser staatlichen Vorgabe wird der maximale Grenzwert von dem jeweiligen krebserregenden Stoff errechnet. Bei Kadmium waren das 1,7 Nanogramm pro Kubikmeter Luft - ein unvorstellbar niedriger Wert. Wenn aber, wie in unserem Fall, die Vorbelastung der Region Delitzsch unbekannt ist, ist eine toxikologische Gesamtbeurteilung unmöglich. Wir wissen also nicht, ob rein rechtlich überhaupt weitere Verbrennungsanlagen zulässig sind.

    Günther Lochner, GRÜNE ALTERNATIVE DELITZSCH, GRÜNE LIGA, ergänzte zunächst Herrn Dr. Kruse zur Verteilung der Emissionen in der Delitzscher Stadtregion.

    Die Hauptwindrichtungen pendeln faßt gleichwertig zwischen Süd und West um Südwest herum. Aus der grafischen Umkehrung der Windrichtung und der Übertragung auf eine Karte der Stadtregion ergibt sich ein vereinfachtes Schema der Verteilung der Belastungen sowohl für die Dauerbelastungen als auch für mögliche Havarien. Es ergeben sich so bei gleichen Entfernungen zum Standort der Verbrennungsanlagen unterschiedliche Belastungen bzw. Risiken. Aus der Karte geht deutlich hervor, daß die drei Verbrennungsanlagen nicht nur ein Problem der Stadt Delitzsch, sondern auch der umliegenden Dörfer bzw. Gemeinden sind.

    Das Biomassekraftwerk in der Zuckerfabrik wurde durch die van Meegen GmbH für Althölzer der Schadstoffklassen 1 und 2 beantragt. Dieses Altholz ist kaum noch auf dem Markt erhältlich.
    Das läßt durchaus den Schluß auf die Optionen der illegalen Untermischung oder der späteren Erweiterung der Anlage für die hochkontaminierten Althölzer der Schadstoffklassen 3 und 4 durch den Antragsteller zu. Da dies aber nicht beweisbar ist, wird es wohl zur Genehmigung der Anlage kommen.
    Damit rücken wieder die Kontrolle des eingehenden Brennmaterials und der Umweltschutzanlagen der Verbrennung durch den Betreiber, die staatlichen Kontrollorgane und natürlich auch durch die Bürgerinitiative in das Zentrum des weiteren Umgangs mit der Anlage.

    Für das Biomassekraftwerk der Technischen Werke Delitzsch im Industrie- und Gewerbegebiet Delitzsch-Südwest läuft das Genehmigungsverfahren nach der 17. BImSchV. Durch Bürger, Vereine und Verbände wurden über 700 Einwendungen getätigt. Davon wurden über 500 durch die Behörde formal und inhaltlich als gültig akzeptiert.
    Diese nicht erwartete Flut der Einwendungen hatte für den Antragsteller, für die Genehmigungsbehörde und auch für die Bürgerinitiative eine Signalwirkung.
    Erschütternd war, daß kaum eine der Einwendungen bzw. Fragen tiefgründig, erschöpfend oder befriedigend geklärt bzw. beantwortet worden ist.
    Unser nicht nur optischer Eindruck der geballten Formation der Antragsteller, der Genehmigungsbehörde und der Staatlichen Kontrollorgane fand auch seine verbale Bestätigung. Herr Mieth äußerte gegenüber einem verantwortlichen Mitarbeiter der Genehmigungsbehörde die These, daß die Anlage doch wohl den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Die Antwort darauf lautete: "Das meinen Sie!".
    Die Genehmigung des sogenannten Biomassekraftwerkes wurde bisher noch nicht erteilt.

    Am 27. November werden die Räte des Kreistages Delitzsch zum wiederholtem Male zu der Müllverbrennungsanlage (MVA) der Kreiswerke Delitzsch im Gewerbegebiet Delitzsch-Südwest einen Beschluß fassen.
    Dabei soll über den Vertrag zwischen dem Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen und dem Kreis Delitzsch zur Errichtung der Müllverbrennungsanlage am Standort Delitzsch durch die Kreiswerke Delitzsch entschieden werden.

    Nach der Aussage von dem Stellvertretenden Landrat Herrn Fiedler und Frau Stoye soll der Kreistag über eine Art Rahmenvertrag beschließen. Die Details aber sollen intern zwischen dem Zweckverband und der Kreisverwaltung vereinbart und dann der Vertrag abgeschlossen werden.
    Das ist ein Blankoscheck sowohl für den Zweckverband als auch die Kreisverwaltung. Die eigentliche Ausgestaltung des Vertrages wird damit jeglicher parlamentarischer Kontrolle entzogen.

    Prof. Finster, UMWELTBUND ÖKOLÖWE LEIPZIG, GRÜNE LIGA, gab zu dem in der Anlage beigefügtem Schreiben an die Fraktionen des Kreistages Delitzsch folgende weiterführende Erläuterungen:

    Die Müllverbrennung ist die schlechteste aller Varianten der Müllverwertung. Eine MVA muß kontinuierlich laufen und fordert so entsprechend ihrer Kapazität ständig neuen Müll. Die anzustrebende Müllvermeidung ist unter diesen Rahmenbedingungen eigentlich nicht möglich.
    Die Mechanisch biologische Anlage ist flexibel gegenüber schwankenden und abnehmenden Abfallmengen. Die heizwertreiche Fraktion kann zur Vergasung, zur Ethanolgewinnung, also zur stofflichen Verwertung eingesetzt werden.
    Betreffs des Klima- bzw. des Treibhauseffektes setzt eine Verbrennungsanlage den gesamten Kohlenstoff in die Atmosphäre als CO2 frei. Bei einer Mechanisch Biologischen Anlage mit anschließender Vergasung wird nur noch ein Drittel des Kohlenstoff freigesetzt.

    Michael-A. Lauter, ADELE, ÖKOLOGISCHE PLATTFORM PDS, brachte unter anderem zu einigen genannten Problemen weiterführende Gedanken ein:

    So sieht er einen engen Zusammenhang zwischen Transport und Kosten für die Abfallbehandlung. Mit den steigenden Energiepreisen und -steuern wird es weitere auf die Bürger umlegbare Kostensteigerungen geben.
    Zudem sieht er wachsende Konzentrationen von Verkehr und einher gehenden Belastungen von Umwelt und Mensch.
    Die Abfallvermeidung und stoffliche Verwertung ist die eigentlich angestrebte Strategie in der BRD und in der Europäischen Union. Daraus ergeben sich stetig sinkende Müllmengen, die letztlich zur permanenten Nichtauslastung der MVAs mit hohen ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgekosten führen wird.

    Anschließende Diskussion

    Ein Bürger fragt nach dem Werdegang der Müllberge. Herr Mieth antwortet sinngemäß: Dies sind zum einen die 180.000 Tonnen aus ganz Europa, die das französische Konsortium SITA in die MBA ß jährlich mitbringt und noch einmal 150.000 Tonnen des ZAW aus dem Bereich Westsachsen. Die dort entstehende heizwertreiche Fraktion soll in der künftigen MVA Delitzsch zur Stromerzeugung verbrannt werden.
    Dieses Konzept mit dem geringen Wirkungsgrad der MVA von ca. 28% stellt der Stellvertretende Landrat Herr Fiedler als die günstigste Lösung dar. Die Frage ist nur: Für wen ist sie günstig, da es doch eigentlich nicht unser Müll ist? Dagegen fordert die Bürgerinitiative seit über eineinhalb Jahren für den Kreis Delitzsch, eine dezentrale MBA am Standort Delitzsch zu errichten und per Bahn zur anschließender Vergasung in das SVZ "Schwarzen Pumpe" zu verbringen. Bei der MVA wird nicht, wie behauptet, die Abwärme an das Dämmstoffwerk Pfleiderer abgegeben. Das Dämmstoffwerk wird wohl die Abwärme, wenn sie diese überhaupt braucht, von dem Biomassekraftwerk ihres Partners, die Technische Werke Delitzsch erhalten, da diese zum größMren Teil durch die Pfleiderertochter INTERWOOD mit Material beschickt werden soll. Damit ist die Aussage des Vizelandrates falsch!

    Ein Bürger berichtet zur van Meegen GmbH in der Zuckerfabrik. Diese Firma hatte in Barby 30.000 Tonnen Sperrmüll ohne Genehmigung gelagert. Die 30.000 Tonnen brannten ab. Es mußten 28 Feuerwehren und Bundeswehrhubschrauber eingesetzt werden. Nicht, daß das Gleiche in der Delitzscher Zuckerfabrik passiert!

    Herr Mieth weist darauf hin, daß dies auch in Delitzsch passieren kann. Gegenwärtig werden durch die Kreiswerke in die 200 bis 250 mal 100 Meter große Ziehwerkhalle ohne Genehmigung des Staatliches Umweltfachamtes sogenanntes Eingangsmaterial, was anzuzweifeln ist, für das abgebrannte Sortierwerk der Kreiswerke eingelagert.
    Der Stellvertretende Landrat Fiedler wurde auf einer Beratung der PDS-Fraktion des Kreistages durch die Bürgerinitiative auf die daraus erwachsende Gefährdung der Bevölkerung der Stadtregion hingewiesen. Einen Tag später bestätigte er uns das Gefahrenpotential mit der Aussage, daß im Falle eines Brandes die Bevölkerung von Delitzsch, oder von Döbernitz und / oder von beiden Orten entsprechend der Windrichtung evakuiert werden muß. Es ist einfach ver achtungswürdig, was da die Politiker in Kauf nehmen. Trotz alledem werden die Kunststoffabfälle bei fehlenden brandschutztechnischen Einrichtungen einfach weiter in die Ziehwerkhalle eingelagert. Nach Aussagen der Stufa haben zwei Bedienstete des Regierungspräsidiums Leipzig die alten Ziehwerkhallen als brandschutztechnisch günstigsten Standort des Landkreises Delitzsch für derartige Einlagerungen bezeichnet.
    Die Dachfenster sind defekt, die Seitenfenster werden im Nachhinein repariert und die Firma VOSSLOH GmbH hat in geringem Abstand einen Abzug des Glühofens hin zur defekten Dachfläche. - Unverantwotlich!
    Auf Grund der auch von uns weiterhin gehegten Befürchtungen haben inzwischen Herr Lochner und Herr Mieth beim Staatsanwalt in Leipzig eine entsprechende Anzeige erstattet.
    Zur Klärung der Situation der Einlagerung in der Ziehwerk- und der Selders-Halle schlagen wir den Stadt- und Kreisräten eine Vorortbesichtigung vor, an der auch besorgte Bürger teilnehmen sollten.

    Ein Bürger stellt die Frage, was da in der Sortieranlage Delitzsch eigentlich sortiert wird, und beantwortet die Frage gleich selbst: "In der Sortieranlage wird lediglich umgeladen."

    Prof. Finster bezweifelt, daß der Vertrag des Kreises Delitzsch mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Westsachsen (ZAW) überhaupt eingehalten werden kann oder soll. Die SITA, ein Anteilseigner des ZAW und der MBA Gröbern, plant in Zorbau bei Weißenfels eine MVA mit 300.000 Jahrestonnen. Die SITA wird dann doch nicht ihren Müll in die Delitzscher MVA verbringen wollen, wenn sie eine eigene weitaus effektivere Anlage hat.

    Herr Mieth bestätigt die Anfrage eines Bürgers, daß auch in dem ehemaligen Hellweg-Baumarkt, Eigentümer Firma Selders, durch die Kreiswerke Kunststoffe ohne brandschutztechnische Vorkehrungen eingelagert worden sind.

    Herr Koch, Stadtrat der Freien Wahler, weist auf die Bemühungen des Rates und der Verwaltung der Stadt Delitzsch bezüglich der Bemühungen der Zurückdrängung des Biomassekraftwerkes in der Zuckerfabrik hin.

    Herr Dammhahn von der Bürgerinitiative fragt bei den anwesenden Kreis- und Stadträten an, woher die Eile betreffs der Errichtung der MVA kommt und wozu die MVA überhaupt gebraucht wird, wenn in Deutschland zur Auslastung der bereits bestehenden Anlagen Müll aus ganz Europa zu Dumpingpreisen angenommen wird.

    Der Vorsitzende der PDS-Kreistagsfraktion Dr. Michael Friedrich, unterstreicht betreffs des Ziehwerkes die Legitimität der Forderung der Bürger nach klaren Antworten. Neben den ökologischem Problemen sieht er auch das Problem der Erhaltung der über 200 Arbeitsplätze der Kreiswerke, die ohne die Erschließung dieses Geschäftsfeldes insgesamt in ihrer Existenz gefährdet sind. Er und der große Teil der PDS-Fraktion wird auf der Kreistagssitzung in erster Linie aus den Gründen der Ökonomie und der beabsichtigten Ausschaltung des Mitspracherechtes des Kreistages gegen die MVA stimmen.

    Herr Pietsch von der BI fragt darauf hin, ob mit der MVA die Kreiswerke wirklich gerettet werden können. Weiterhin verweist er auf eine gemeinsamen Erklärung des ZAW und des Landkreises Delitzsch vom 11. Juni 2002. Darin wird unter anderem Folgendes ausgesagt: Die beiden Gebietskörperschaften sind sich einig, auf Grund des gemeinsamen zuvor beschriebenen Konzepts die am Standort Lippendorf geplante Müllverbrennungsanlage zu verhindern, um so zusätzliche Belastungen für die Bürger in dieser Region zu vermeiden. Unterschrieben wurde dies von Tschense als Verbandsvorsitzenden des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen und von Czupalla als Landrat des Kreises Delitzsch.

    Der Herr Landrat meint also, was er der Lippendorfer Region nicht zumuten will, kann er seinen Bürgern der Stadtregion Delitzsch getrost antun. Mit dieser unglaublichen Aussage steht für uns eine Frage im Raum. Wen vertritt der Landrat Czupalla hier eigentlich?
    Bisher sah Herr Fiedler eine Gefährdung durch die Müllverbrennung nur im Zusammenhang mit einem Weltuntergang. Daß die Sortieranlage in Delitzsch und die Deponie in Spröda gebrannt haben, spielt für ihn keine Rolle.
    Zu den Arbeitsplätzen der Kreiswerke stellte Herr Pietsch fest, daß auch bei der Entscheidung für eine MBA die Arbeitsplätze erhalten werden und daß durch eine wirkliche Sortierung sogar zusätzliche Arbeitsplätze im Gegensatz zur Beseitigung des Mülls durch Verbrennung entstehen würden.

    Herr Hadrych sagte zur AG Abfall des Kreistages, daß diese von Anfang an in Richtung MVA gesteuert wurde. Die Forderung nach Einbeziehung von MBA-Befürwortern hat nie stattgefunden. Die Darmstätter Umweltstudie ist einseitig. Prof. Fricke, der wohl anerkanntesten Abfallexperte Deutschlands, kommt in einer Studie zu einer gleich gearteten Anlage zu einem völlig anderen Ergebnis. Deshalb hat der Kreistag seinen bereits gefaßten Kreistagsbeschluß zur MVA, der auf falscher Grundlage basiert, aufzuheben.

    Prof. Fricke arbeitet besonders die hohen Kosten durch geringe Haltbarkeit der MVA‘s und die weitaus geringeren Kosten durch die große Flexibilität und Umnutzbarkeit der MBA durch ihr Baukastensytem heraus.

    Nachbebetrachtung

    Aus der angestrebten Abfallpolitik des Delitzscher Kreises gibt es neben den aufgeführten generellen ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen auch ganz persönliche individuelle Konsequenzen. Bei etwa 25.000 betroffenen Bürgern der Delitzscher Region wird es nach den bisherigen gesetzlich ausschöpfbaren Grenzwerten etwa 10 krebserkrankte Menschen mehr geben. Ist nicht schon ein Krebskranker oder gar Toter Leid genug?

    Am Donnerstag, dem 27. November entscheiden Sie in ihrer Verantwortung als Kreisräte im Kreistag Delitzsch zu den Verträgen des Kreises mit dem ZAW über die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage durch die Kreiswerke Delitzsch.
    Wir appellieren an ihre Vernunft und ihre Achtung vor dem Leben.

    gez Thomas Barth, Ralf Dammhahn, Roland Hadrych, Günther Lochner, Dietmar Mieth, Jürgen Pietsch


    Bürgerinitiative "Müllverbrennung Delitzsch ? - Nein !"